Sonntag, 11. März 2012

Bilder und Urheberrecht

Wenn Juristen etwas anpacken, dann, um es zu regeln. Am Ausgangspunkt steht: der Gesetzgeber. Und es gibt da Konfliktlinien, einhergehend mit den gesellschaftlichen Entwicklungen. Es gab eine Zeit, da war das 3-Klassen-Wahlrecht angesagt. Und -- nicht vergessen -- für das gestufte Wahlrecht bis hin zur Meritokratie spricht viel. (Siehe Volker Pispers Kritik in seinen "Henri"! Und jede Menge Beispiele im Netz natürlich. Eines davon hier.)

Was das Urheberrecht angeht, wurden Linien festgelegt. Stichworte: Recht am eigenen Wort und Text. Zitatrecht. Bei Bildern ist die Sache problematischer. Sinnvoll wäre ein generelles Recht auf "Zitieren" eines Bildes und Bildausschnitts via dpi: 100 sollten generell zulässig sein. Damit macht man keine professionellen Druckerzeugnisse.

Nun aber ein Blick in den urheberrechtlichen Marianengraben: Ich habe heute morgen ein Bild gefertigt. Im wahrsten Sinn des Wortes "auf der Grundlage" eines anderen Bildes. Das SZ-Magazin hatte da ein Titelbild, ein Foto, das seinerseits schon mit Pinselstrichen verschönt war. Aber das wurde natürlich intern geregelt. Wie sich da Fotograf und Pinsler geeinigt haben, bleibe außen vor.

Nun aber! Ich habe da überaus, ja, äußerst wichtige Notizen draufgeschrieben!


Wie ist es nun? Habe ich damit eine ganz neue Schöpfungshöhe erreicht, und die SZ, wollte sie mein Bild etwa wieder abdrucken, müsste mir Lizenzgebühren zahlen? Oder wie?



[ Weitere schöne Beispiele über das Label URHEBERRECHT, da unten. ]

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