Dienstag, 30. August 2016

Der Unterschied zwischen bipolarer ...

... und Borderlinestörung.

Danach habe ich, mit vagen Erinnerungen, gesucht und ich wurde fündig: Der große Thomas Fischer führt uns vor (Achtung! doppelte Bedeutung):

"Frage eins: Kennen Sie, verehrte Leser(innen), den Unterschied zwischen bipolarer und Borderlinestörung? Ja? Alle Achtung! Damit liegen Sie schon einmal über dem Durchschnitt der in Deutschland bei Gericht tätigen forensisch-psychiatrischen Sachverständigen. | Von den Richtern, die mit diesen Begriffen um sich werfen, dass es nur so spritzt, ganz zu schweigen. Ich rege einen Test an (als amtlich anerkannter Nestchenbeschmutzer – Obacht FAZ! – darf ich das): Aufforderung an 800 Strafrichter, 100 Staatsanwälte und 100 Strafverteidiger, binnen 60 Minuten ohne Hilfsmittel die wesentlichen Unterschiede zwischen dissozialer, gemischter, narzisstischer [sic], borderlinerischer und bipolarer Persönlichkeitsstörung im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Straftaten nach den Paragrafen 249 ff. [Raub, Schwerer Raub, Raub mit Todesfolge] und 174 ff. [Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen] StGB zu skizzieren. Meine drei Prognosen: ..."

Für alle, die nicht ganz sicher sind, empfehle ich den Wikipedia-Artikel 'Psychische Störung', der die folgenden Stichworte enthält ...

Also, auf geht's! Packmas!

Und am Ende werden wir feststellen: Wir befinden in der extrem konstruktivistischen Welt der Psychiatrie. Eine Welt, in der immer weiter versucht wird, den Nebel der Geistesgestörtheiten, der nur Vagheiten und Übergänge kennt, in ein Raster zu bringen. Davor, vor diesem Versuch, kann man Ehrfurcht haben. Oder ihn für die Auswirkungen einer berufsbedingten Zwangsstörung namens Definitoritis professionalis halten. Ganz nach Gusto.

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