Freitag, 31. März 2017

Gefährliche Körperverletzung

Manchmal möchte man schon die Feinheiten der Justiz verstehen: Wo verläuft die Grenze zwischen versuchten Mord, versuchten Totschlag und gefährlicher Körperverletzung? Bzw. wie werden die Grenzen festgestellt?

Köln | Der brutale Messerstecher von der Schwulenbar „Iron“ am „Bermuda-Dreieck“ in der Schaafenstraße ist gefasst. Der Angreifer (21) und seine Begleiter (17/21) waren am frühen Samstagmorgen am Eingang vom Türsteher abgewiesen worden. | Opfer in Klinik || Daraufhin zückte der 21-Jährige ein Messer und stach dem Sicherheitsmann mehrfach in den Rücken. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und wurde in eine Klinik eingeliefert. Während die Polizei ermittelte, stellte sich der Messerstecher später auf der Wache und wurde vernommen. || Keine Haftgründe || Aber: Er kam anschließend wieder auf freien Fuß. Der Grund: ein fester Wohnsitz, daher keine Fluchtgefahr. Und gegen ihn wird „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt – nicht wegen versuchten Totschlags. (express.de)

Hier natürlich politisch ganz korrekt: 'Der Angreifer und seine Begleiter'. BILD macht es ein wenig konkreter: 

"Gegen 4.30 Uhr versuchte ein Iraker (21) am Samstagmorgen mit zwei Begleitern (17, 21), in die Schwulenbar zu gelangen, war aber vom Türsteher abgewiesen worden."