Eigentlich wollte ich eine Notiz zur Seite 3 der heutigen SZ machen: Der griechische Botschafter in Berlin, der da unverblümt und undiplomatisch eine "arme Sau" genannt wird. Aber dann kam mir diese Notiz über den "Bierkönig" unter. Und das ist ein Hinweis für mich, dass es jetzt losgeht mit dem Schreiben. Mit dem Schreiben dieser wahrhaft unglaublichen Geschichte...!
Schreiben? Nun gut. Erzählen. Diktieren. Die neue und zeitgemäße Art des Geschichtenschreibens -- Geschichtenerzählens halt.
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Mein Bild auf die Volksseiten. Auch die BILD hat die Meldung natürlich! "NACH DER EXHUMIERUNG. Die Witwe des Bierkönigs glaubt an Verschwörung."
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Nachtrag:
"Die wilden Partys in seinem Haus waren Legende. Auch seine amourösen Abenteuer ließ er sich etwas kosten. „Model Swetlana M, 29“ wurde laut Klageschrift in einem der vielen Gerichtsverfahren mit einem Porsche und einem Haus im Wert von 1,5 Millionen Euro belohnt. Mit schönen Frauen habe Schubert im Lauf der Jahre einen zweistelligen Millionenbetrag durchgebracht, so das Dokument. In seinem letzten Testament hatte Schubert festgelegt, dass seine zweite Frau Meharit und ihr Sohn erben sollten. Ob das Erbe dafür reicht, ist unklar. Inzwischen wurde ein Nachlassinsolvenzverwalter eingesetzt. Es gibt offenbar berechtigte Zweifel daran, dass das Erbe reicht um die Forderungen von Gläubigern und Finanzamt zu begleichen." (Tagesspiegel Online, vom 05.05.2012)
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Mein Bild auf die Volksseiten. Auch die BILD hat die Meldung natürlich! "NACH DER EXHUMIERUNG. Die Witwe des Bierkönigs glaubt an Verschwörung."
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Nachtrag:
"Die wilden Partys in seinem Haus waren Legende. Auch seine amourösen Abenteuer ließ er sich etwas kosten. „Model Swetlana M, 29“ wurde laut Klageschrift in einem der vielen Gerichtsverfahren mit einem Porsche und einem Haus im Wert von 1,5 Millionen Euro belohnt. Mit schönen Frauen habe Schubert im Lauf der Jahre einen zweistelligen Millionenbetrag durchgebracht, so das Dokument. In seinem letzten Testament hatte Schubert festgelegt, dass seine zweite Frau Meharit und ihr Sohn erben sollten. Ob das Erbe dafür reicht, ist unklar. Inzwischen wurde ein Nachlassinsolvenzverwalter eingesetzt. Es gibt offenbar berechtigte Zweifel daran, dass das Erbe reicht um die Forderungen von Gläubigern und Finanzamt zu begleichen." (Tagesspiegel Online, vom 05.05.2012)