And the Oscar goes to -- die WELT? I wo, an Jost Müller-Neuhof vom TAGESSPIEGEL!
Für sehr gute Formulierungen auf einem juristisch-stilistisch verminten Gelände. (So to say.)
"Es gibt sie als T-Shirt, Anstecker oder Beutel. Die plakative Aufschrift „FCK CPS“ soll bei gedanklichem Einsetzen zweier Vokale Polizisten („Cops“) schmähen und gilt in subkulturellen Kreisen als originelle Kritik an der Staatsgewalt. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht den stolzen Trägern eine Bresche geschlagen: Wer mit der Aufschrift öffentlich herumläuft, macht sich noch nicht gleich wegen Beleidigung strafbar."
Da staunt der juristische Laie aber! Womit sich unser Bundesverfassungsgericht (!) so alles herumschlagen soll und, ja, indeed, offenbar auch herumschlägt! Der Laie also fragt: "Kann man das mit dem Kürzel und seinem Beleidigungspotential nicht auf der Amtsgerichtsebene lassen?!" "Nein", antwortet da schräg von oben herab der Verfassungsrichter. "So etwas bedarf der Klärung auf höchster Ebene!"
Nun denn -- da bleiben Laienfragen! Auf Englisch, noch dazu Kürzel! Sind unsere Polizisten eigentlich Cops? Und muss man die Vokale einsetzen? Wie viele Prozent der Deutschen sind a) dazu in der Lage, die Vokale richtig einzusetzen, und b) aus dem so entstandenen englischen -- sagen wir: Gebilde, dann eine Beleidigung abzuleiten? Und kann man davon ausgehen, dass eine Frau, um die ging es im konkreten Fall, einen durchtrainierten Polizisten, auch eine durchtrainierte Polizistin, wirklich, na, nu -- "to fuck" kann? Und wenn das also mal so gesehen wird und nicht auf der symbolischen Ebene verbleibt: Was wäre daran beleidigend? Es steht da ja nicht, dass man Polizist oder Polizistin vergewaltigen soll!
Mein Gott, was Bundesverfassungsrichter*innen so alles bedenken müssen! Sie gelten nicht umsonst als die besten Juristen der Republik. Denn -- Meinungsfreiheit! Auf dieses Wort wäre der juristische Laie in diesem Fall einfach nicht gekommen! Dazu bedarf es durchtrainierter -- pardon! geschulter Juristen vom Bundesverfassungsgericht!