BILD weiß es halt manchmal doch am besten! Zum Hotel-Michael-Urteil das:
02.05.2017 - 15:23 Uhr Mit einem fast Unbekannten verbringt eine Frau
aus Halle vier Tage im Hotel: Neun Monate später kommt ein Kind zur
Welt. Daraufhin will die junge Mutter Auskunft vom Hotel: Wer war der
Mann, von dem sie nur einen Vornamen kennt? Als sich das Hotel
weigert, klagt die Frau auf Herausgabe des Namens. Doch das Gericht
urteilt: Das Hotel hat richtig gehandelt – ein Anspruch auf
Auskunft besteht für die Frau im konkreten Fall nicht. BILD zum
Thema und der Frage, wie Hotels mit den sensiblen Daten ihrer Gäste
umgehen müssen. || Zusammen mit ihrem männlichen Begleiter mietete die Frau im Juni
2010 ein Hotelzimmer in Halle. Mehr, als dass sein Vorname Michael
war, wusste sie nicht über ihn. Im März 2011 bekam die Frau einen
Sohn und wandte sich an das Hotel, um den vollständigen Namen und
die Adresse ihres damaligen Begleiters zu erfahren. Auch, um
Unterhalt für ihr Kind einzufordern. Sie ist der Meinung, dass ihr
nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein Auskunftsanspruch zusteht, dem
das Hotel nachkommen müsse. Doch das Hotel ist der Ansicht, dass
kein Anspruch auf die Weitergabe persönlicher Daten der Gäste
besteht. Insbesondere, da zum betreffenden Zeitraum vier männliche
Personen mit dem Vornamen Michael im Hotel zu Gast waren. (bild.de)
Mich würde nicht wundern, wenn die Richterin, die da den Datenschutz hat hochleben lassen, im Geheimen und zu sich selbst gesagt hat: "Wenn eine solche ... vier Tage lang dem Lustprinzip frönt und über den Mann rein gar nichts weiß, dann geschieht ihr alles Nachfolgende recht!"