Notizbuch
Zeitgeist / Sexuelle Belästigung. Schuldig! Sofort! Eine Kolumne von Josef Joffe. Bei "sexueller Belästigung" setzt der faire Prozess aus, wie drei US-Beispiele zeigen. 1. November 2017 -- 4. November 2017 || DIE ZEIT Nr. 45/2017. 127 Kommentare (zeit.de)
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Wo es aber um "sexuelle Belästigung" oder "feindselige Arbeitsumgebung" geht, kann von due process keine Rede sein. Greifen wir einen besonders lehrreichen Fall heraus. seit 58 Jahren in Berkeley (nebenbei hält ihn dieser Autor für den bedeutendsten analytischen Philosophen unserer Zeit). Der 84-Jährige soll seiner Assistentin auf den Po gepatscht und ihr das Arbeitsumfeld vermiest haben; sie fordert Genugtuung in Millionenhöhe.
Vor einem Gericht kann der Professor alle Rechte des Angeklagten ausschöpfen, nicht aber vor der Kommission der Universität. Die Anklägerin wird ihm nicht gegenübergestellt; sie darf nicht ins Kreuzverhör genommen werden. Aber das tut nichts mehr zur Sache, wurde das Urteil doch schon vor dem Schuldspruch verhängt. Der preisgekrönte Lehrer darf nicht mehr unterrichten und mit seinen Studenten reden. Sein Institut wurde geschlossen, die Direktorin verlor ihren Job. Die Universität Cambridge hat eine Tagung über Searles Lebenswerk abgesagt. Die Harvard University Press hat die Veröffentlichung seines jüngsten Buches gestoppt. Nach einer Viertelmillion Dollar für seine Anwälte ist Searle praktisch pleite. Sein Leben ist zerstört, bevor seine Schuld bewiesen worden ist.
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