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Freitag, 2. Oktober 2020

Richterschelte? "haarscharf an der Grenze"

Richterschelte ist verboten. Weil "Richter unabhängig". Soweit. Aber wenn ich dann das lese, formuliere ich mal wieder: Richter sind auch nur Menschen, und als solche müssen sie sich Kritik gefallen lassen.

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Vergangenes Jahr im Juni sorgte der Fall des Mannes für Aufsehen, weil er trotz zwei Anläufen nicht in Untersuchungshaft gekommen war. Nachdem er auf einem Foto mit einer Kalaschnikow posiert hatte, fanden Ermittler im April 2019 eine Pistole mit Schalldämpfer und Munition bei ihm. Ein Haftbefehl wurde abgelehnt. 

Dann war der Mann der Polizei zufolge nach dem Versuch festgenommen worden, die Haustür eines Mehrfamilienhauses in Neuss aufzubrechen. Auch das reichte den Haftrichtern damals nicht aus. Als der „Spiegel“ den Fall publik machte, kam Bewegung in die Sache. Wenige Tage später wurde der Mann mit dem Alias-Namen Raschid K. in Mönchengladbach verhaftet - weil er gegen Meldeauflagen verstoßen hatte.

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Müssen wirklich Zeitungen erst groß berichten, bevor deutsche Richter da eine Gefahr für andere sehen und einen Haftbefehl aussprechen?

Die Maßstäbe halt! Sie müssen immer mal wieder überprüft werden. 

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Wir hatten schon damals in unserem Blog über eine Entscheidung zu der Äußerung „Leck mich am Arsch!“ berichtet. Für Diskussionen und Aufsehen erregte nun wieder kürzlich ein Beschluss des Landgerichts Berlin in einem Zivilverfahren. Danach soll die Bezeichnung als „Stück Scheisse“, „Krank im Kopf“, „altes …s Drecksschwein“, „Geisteskrank“, „kranke Frau“, „Schlampe“, „Gehirn Amputiert“, Drecks Fotze“, „Sondermüll“, „Alte perverse Dreckssau“ keine Beleidigung i.S.v. § 185 StGB sein. Wie kann das sein? 

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Ferner merkt das Gericht zu der Bezeichnung als „Drecksfotze“ an: Der Kommentar „Drecks Fotze“ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch hinnehmbaren. Weil das Thema, mit dem sie vor vielen Jahren durch ihren Zwischenruf an die Öffentlichkeit gegangen ist sich ebenfalls im sexuellen Bereich befindet und die damals von ihr durch den Zwischenruf aus der Sicht der Öffentlichkeit zumindest nicht kritisierte Forderung der Entpönalisierung des gewaltfreien Geschlechtsverkehrs mit Kindern erhebliches Empörungspotential in der Gesellschaft hat, ist die Kammer jedoch der Ansicht, dass die Antragstellerin als Politikerin sich auch sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen muss. Dass mit der Aussage allein eine Diffamierung der Antragstellerin beabsichtigt ist, ohne Sachbezug zu der im kommentierten Post wiedergegebenen Äußerung[,] ist nicht feststellbar. (drherzog.de)

Freitag, 20. Dezember 2019

15 Jahre Gefängnis

Ich werde zum Sprachrohr von M., schätze ich. Heute morgen - ich halte mal direkt fest:

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LGBTQ. 15 Jahre Gefängnis für Verbrennung einer Regenbogenflagge. Im US-Bundesstaat Iowa ist ein Mann zu langer Haft verurteilt worden, nachdem er eine LGBTQ-Flagge verbrannt hat. Reue zeigte der Verurteilte nicht. 20. Dezember 2019. ZEIT Online, AP, pfe

Das Gericht wertete die Brandstiftung als Hassverbrechen gegen die Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, und Transgendergemeinschaft und setzte die Strafe gegen Adolfo M. auf 15 Jahre Haft fest.

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Manchmal muss man, denke ich, seine spontanen Eindrücke und Reaktionen festhalten. Nein, die sind nicht einmal ansatzweise objektiv, sondern - nun, wie gesagt: spontan.

Das Folgende sage ich, die ich voll hinter LGBTQ stehe.

1. Was?! Für das Verbrennen irgendeiner Flagge - 15 Jahre? Das kann doch nicht sein!

2. Und das in den USA? Wo die Meinungsfreiheit doch angeblich alles und jedes schützt. Auch wenn man Lust hat öffentlich Hakenkreuzfahnen herumzutragen - Meinungsfreiheit!

3. Und jetzt heißt der arme Kerl auch noch "Adolfo"! Vielleicht doch Satire?

4. Mal angenommen, die Sache ist echt: Was hätte der Mensch in Deutschland wohl bekommen?

5. LGBTQ-Flagge. Ok. Gilt das Urteil jetzt für alle Flaggen-Verbrennungen oder nur für diese Art? Geht das denn, rechtsgrundsätzlich, meine ich.

6. Ich kann das nicht glauben...

7. Vor allem kann ich es nirgendwo einordnen ...

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Ich bin neugierig geworden. Die BBC bringt da Einzelheiten. Offenbar doch nicht Satire. - Mit vollem Namen und mit Bild.

Adolfo Martinez, 30, admitted to his crimes in a jailhouse interview

A US judge has handed down a sentence of at least 15 years to a man who stole an LGBT pride flag from a church and burned it outside a strip club.

Adolfo Martinez, 30, admitted to the media that he took the flag from Ames United Church of Christ due to his animosity towards homosexuals.

He was found guilty last month of hate crime harassment, reckless use of fire and being a habitual offender.

The incident occurred around midnight on 11 June in downtown Ames, Iowa.

Police say the crime spree began at Dangerous Curves, a strip club, when police were called because a man was making threats. By the time they arrived, he had already been kicked out by bar staff.

After leaving the club, Martinez then travelled to the church and ripped down its flag. He then returned to the strip club where he used lighter fluid to burn the flag in the street. He also threatened to burn down the bar. (bbc.com)

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Freitag, 18. Oktober 2019

John Searle unterrichtet

Notizbuch

Zeitgeist / Sexuelle Belästigung. Schuldig! Sofort! Eine Kolumne von Josef Joffe. Bei "sexueller Belästigung" setzt der faire Prozess aus, wie drei US-Beispiele zeigen. 1. November 2017 -- 4. November 2017 || DIE ZEIT Nr. 45/2017. 127 Kommentare (zeit.de)

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Wo es aber um "sexuelle Belästigung" oder "feindselige Arbeitsumgebung" geht, kann von due process keine Rede sein. Greifen wir einen besonders lehrreichen Fall heraus. seit 58 Jahren in Berkeley (nebenbei hält ihn dieser Autor für den bedeutendsten analytischen Philosophen unserer Zeit). Der 84-Jährige soll seiner Assistentin auf den Po gepatscht und ihr das Arbeitsumfeld vermiest haben; sie fordert Genugtuung in Millionenhöhe.

Vor einem Gericht kann der Professor alle Rechte des Angeklagten ausschöpfen, nicht aber vor der Kommission der Universität. Die Anklägerin wird ihm nicht gegenübergestellt; sie darf nicht ins Kreuzverhör genommen werden. Aber das tut nichts mehr zur Sache, wurde das Urteil doch schon vor dem Schuldspruch verhängt. Der preisgekrönte Lehrer darf nicht mehr unterrichten und mit seinen Studenten reden. Sein Institut wurde geschlossen, die Direktorin verlor ihren Job. Die Universität Cambridge hat eine Tagung über Searles Lebenswerk abgesagt. Die Harvard University Press hat die Veröffentlichung seines jüngsten Buches gestoppt. Nach einer Viertelmillion Dollar für seine Anwälte ist Searle praktisch pleite. Sein Leben ist zerstört, bevor seine Schuld bewiesen worden ist.

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Freitag, 29. März 2019

Polizei und Justiz

Ticken Polizei und Justiz noch richtig?

Mal grundsätzlich über diese Frage nachdenken...

Ist die Polizei noch ganz bei Trost, wenn sie warnt, so spät und mit dem Hinweis auf Gefahren?

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KILLER SCHON SEIT ZWEI WOCHEN AUF DER FLUCHT Polizei warnt vor Ausbrecher aus Psycho-Knast

„Äußerste Vorsicht“ geboten ++ Nicht auszuschließen, dass er ein Messer hat (bild.de)

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Zwei Wochen lang durfte man die Bevölkerung gefährden? Mit welcher Begründung?

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ACHT JAHRE HAFT WEGEN TOTSCHLAGS

Elite-Schüler (22) zertrümmert seiner Mutter den Schädel

… aber warum ist das kein Mord?

In Handschellen wird Ulrich W. (22) in den Gerichtssaal geführt

Von: JÖRG VÖLKERLING veröffentlicht am29.03.2019 - 13:20 Uhr

Traunstein – Die Tat war bestialisch, die Strafe ist da­gegen überraschend milde: Wegen Totschlags an seiner eigenen Mutter verurteilte das Landgericht Traunstein den Elite-Schüler Ulrich W. (22) am Freitag zu acht Jahren Haft nach Jugendstrafrecht.
...

Im Plädoy­er rückte Staatsanwalt Mar­kus Andrä dann auch noch von seinem Mord-Vorwurf ab: Durch den Biss in die Lippe sei die Frau nicht mehr arg­los gewesen … (bild.de)

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Wie ist das denn zu verstehen? Wenn ich jemandem den Arm breche, bevor ich ihn umbringe, dann wusste der nach dem Armbruch, was auf ihn zukommt und ist nicht mehr "arglos". Dann also kein Mord?

Oder war doch alles ganz anders und BILD hat es nur nicht auf die Reihe bekommen?

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BTW Was ist ein Elite-Schüler? Ein besonders intelligenter Schüler? Oder einer, dessen Eltern das Geld haben, ein "Elite-Internat" zu bezahlen?



Donnerstag, 28. Februar 2019

Oskar Siebeneicher

Auch hier wieder: die Martenstein-These, in abgewandelter Form: Wenn viehische Grausamkeiten im Namen eines Staates begangen werden, dann ist die Verfolgung durch den Nachfolger-Staat von Opportunitätsgesichtspunkten geleitet.

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... Um dieses „Mordaufkommen“ zu bewältigen, brauchte die KZ-Kommandantur jeden SS-Mann am Standort Auschwitz, und so wurden offenbar auch Siebeneicher, Bielesch und eben Riedel herangezogen zu Selektionen an der Rampe und anderen Aufgaben im direkten Zusammenhang mit dem Massenmord. Sie hatten bis dahin andere Aufgaben im Lagerkomplex gehabt, nun wurden sie Holocaust-Täter im engsten Sinne. | Alle drei lebten nach 1945 in der DDR. Gegen alle drei ermittelte die in der SED-Diktatur für NS-Verbrechen zuständige Abteilung IX im Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Dennoch blieben alle drei unbehelligt. | ... | Das Verfahren gegen Oskar Siebeneicher stellte das MfS ein, weil er angeblich „keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ begangen habe, „für die er noch nicht bestraft“ worden sei. Doch beim großen Auschwitzprozess in Frankfurt/Main war aktenkundig geworden, dass Siebeneicher an „Vernichtungsaktionen“ teilgenommen hatte. (welt.de)

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Dienstag, 26. Februar 2019

Eierdiebe

Notizbuch:

Eierdiebe -- gibt es die denn noch?

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"Es wird oft behauptet, Wirtschaftskriminelle hätten es vor Gericht leichter als Eierdiebe - in diesem Fall stimmt es.

In dem Prozess vor einer Moabiter Wirtschaftskammer, der am Freitag begann, geht es um gewerbsmäßigen Betrug, Verstöße gegen das Kreditwesengesetz und einen Schaden von 2.632.418,48 Euro. Verursacht durch den 49-jährigen Dirk A. und den 44-jährigen Christian B., die offenkundig ganz gezielt Anleger aufs Kreuz legten. Beide Angeklagten legten umfassende Geständnisse ab. Im Gegenzug - das ist Konsequenz eines Deals mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, können sie mit Strafen zwischen einem Jahr und acht Monaten und zwei Jahren rechnen, in jedem Fall ausgesetzt auf Bewährung. Außerdem soll jeder 25.000 Euro zahlen - was angesichts der Schadenssummer ja eher, wie sich der damalige Vorstandssprecher der Deutschen Bank AG, Hilmar Kopper, auszudrücken pflegte, „Peanuts“ sind." (morgenpost.de)

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Wer erklärt das? ca. 2,5 Mio. Schaden, Strafe 25tsd.? Da ließ sich aber eine Zeitlang prima davon leben, von der Differenz. Und wenn die beiden 2 Mio. Euro verbuddelt haben, dann reicht 1 Mio. für jeden ja auch eine ganze Weile.

Wobei schon klar ist: Wenn das Geld noch da ist, wird es über die Schadensansprüche natürlich eingezogen. Was aber, wenn es nicht mehr "da ist"? Wie war das seinerzeit noch mal mit Robin Lohmann?

Sonntag, 16. Dezember 2018

Das Rechtsempfinden der Bevölkerung

Notizbuch

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Justizministerin Barley äußerte sich zum Fall Sami A. auf entsprechende Forderungen politischer Akteure wie folgt:

„Das Rechtsempfinden der Bevölkerung darf im Rechtsstaat nicht entscheidend sein, das ist genau der Punkt.“

– Justizministerin Katarina Barley über den Fall Sami A. (Wikipedia)

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"Dass es allerdings die bundesdeutsche Bevölkerung ist, welche die Flüchtlinge aus aller Herren Länder, in der Bundesrepublik Deutschland, mit Milliarden an hart erarbeiteten Steuergeldern finanziell aushalten muss, von denen der größte Teil arbeitsscheu, kriminell und ungebildet ist, hat Bundesjustizministerin Katarina Barley offenbar in diesem Zusammenhang vergessen", sagten Bürger auf den Straßen Berlins gegenüber BERLINER TAGESZEITUNG und warnen Barley geradezu vor kommenden Wahlen, samt damit verbundenen Reaktionen des deutschen Wählers, auf diese Art der Asylpolitik. (berlinertageszeitung.de)

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Wir stehen hier vor einem interessanten polittheoretischen Problem: Zwar sind die Gerichte und die Abgeordneten unabhängig und nur dem Gesetz bzw. dem eigenen Gewissen verpflichtet; aber wenn die Wähler bestimmte Haltungen und Sichtweisen abstrafen, dann stehen die Parteien und ihrer Vertreter*innen vor einem Zwickmühle. Ich behaupte mal, dass die SPD, was ihr Stammklientel angeht, in Sachen Migration vor genau diesem Problem steht. Wobei -- es gibt noch eine Menge andere. Schon klar. Aber Hartz IV / Schröder-Wahlergebnis / soziale Gerechtigkeit und Migrationsfragen, das sind schon die zwei herausragenden, die Wahlen beeinflussenden Punkte.

Freitag, 28. September 2018

Staatsanwaltschaft ermittelt ...

,,, normalerweise gegen Leute, die krimineller Dinge verdächtigt werden. Aber nun? Gleich gegen die Polizeichef!



Dienstag, 11. September 2018

Dream of the day

Eine ZEIT-Meldung und eine Anmerkung am Morgen.

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"Der US-Sicherheitsberater John Bolton hat den Internationalen Strafgerichtshof 'illegitim' genannt. Sollte der gegen US-Soldaten vorgehen, würden die USA reagieren."

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Das musste nicht gesondert gesagt werden, das war von vorneherein klar. Um so mehr würden sich die Weltbürger wünschen, dass es einen Gerichtshof gibt, der von allen anerkannt ist. Und eine UNO, die eine sehr starke Streitmacht hat. Und eine UN-Vernunftregierung der Welt, die dem politisch-militärischen Wahnsinn, wo immer er sich Bahn bricht, rasch Einhalt gebietet. Auf eine Weise, dass alle gleich die Waffen fallen lassen, wenn es heißt: "Da kommen die von der UN. Es hat keinen Sinn zu kämpfen."

Einwände?

Man wird ja wohl noch träumen dürfen!

Sonntag, 19. August 2018

Flüchtlinge: Einspruch gegen Ablehnung


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"Ich sehe nicht, wie man es auf dieser Grundlage rechtfertigen will, Flüchtlingen den Einspruch gegen ihre Ablehnung vorzuenthalten."


Wir müssen Antworten auf _drei_ Fragen finden. Die erste haben Sie implizit gestellt:



1. Können wir grundlegende Vorgaben unseres Rechtssysstems -- hier also: die mehrfach gestufte gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsvorgängen -- einfach bei Migranten aussetzen?



2. Wird, wenn die Anzahl der Einssprüche gegen Verwaltungsbescheide extrem hoch ist, das Rechtssystem, wie wir es bislang kennen, irgendwann nicht doch "unhaltbar" sein?



https://www.tagesspiegel.de/politik/verwaltungsgerichte-ueberlastet-zahl-der-verfahren-wegen-asylklagen-verdoppelt/20802054.html



3. Wie steht es um den "inneren Frieden" des Landes, wenn die Einsprüche von Migranten vom Steuerzahler bezahlt werden, während Deutsche die Kosten solcher Überprüfungen bis hin zu den letzten finanziellen Konsequenzen selbst tragen müssen?


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Und weil ich es gerade lese, passend zu 2.:

"Herr Professor Scholz, Sie fordern eine Verfassungsänderung beim Asylrecht. Warum?


Rupert Scholz: „Das deutsche Asylrecht ist in der Krise. Laut Grundgesetz haben Personen, die aus einem sicheren Drittstaat kommen, überhaupt keinen Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland. Was im Herbst 2015 geschehen ist, war verfassungswidrig. Seitdem sind 1,5 Millionen Menschen nach Deutschland gekommen. Jeden Monat kommen im Schnitt 10 000 hinzu.“



Kommen die Gerichte hinterher?



Scholz: „Unsere Verwaltungsgerichte stehen vor dem Kollaps. Schon heute sind bis zu 400 000 Verfahren anhängig. Um die abzuarbeiten, braucht es zehn Jahre. So geht es nicht weiter. Das ist nicht zu bewältigen, auch nicht mit Blick auf den Sozialstaat und die Integration.“



Rupert Scholz (81) war 1988/89 Verteidigungsminister, 1990–2002 gehörte er dem Bundestag an, leitete zeitweilig den Rechtsausschuss




INTERVIEW MIT STAATSRECHTLER RUPERT SCHOLZ (CDU). „Fall Sami A. ist ein Desaster für das Vertrauen in den Rechtsstaat (bild.de)


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Freitag, 17. August 2018

Michael G. (21) und Cora (18)

Wie verhält es sich in diesem Fall -- rein juristisch?

Früher haben Männer auf dem bayerischen Land zu ihren vertrauten Freunden gesagt: "Ich warte nur, bis ich mal wieder voll besoffen bin, dann hau ich dem Sepp den Maßkrug übern Schädel!"

Die Männer wussten genau, dass es für Totschlag viel, viel weniger Knast gibt als für Mord.

Folgerung > Es gilt der Ratschlag an Brutalos jeglicher Art: "Berausche dich heftig, aber vergiss dennoch nicht, was du tun willst!"

Der "Nachweis vorsätzlichen Berauschung zum Zwecke der Strafminderung" ist da ja doch kaum zu führen. 

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CORA ERSTOCHEN | War Michael wirklich im Vollrausch? | Michael G. (21) hat Cora (18) erstochen. Jetzt erhob die Staatsanwaltschaft Anklage – aber nicht wegen eines Tötungsdeliktes, sondern wegen "vorsätzlichen Vollrausches". | Michael G. (21) hat Cora B. (18) erstochen. Jetzt erhob die Staatsanwaltschaft Anklage – aber nicht wegen eines Tötungsdeliktes, sondern wegen "vorsätzlichen Vollrausches" | | 16.08.2018 - 06:58 Uhr | Bergen – Er hat seine junge, hübsche Freundin Cora B. (18) mit gezielten Messerstichen in den Hals umgebracht. Da sind sich die Ermittler sicher. | | DER FALL | Michael G. zeigt seine Muskeln. Das Foto ist etwa zwei Jahre alt. „Damals ging er oft in die Mucki-Bude“, so Nachbarn | ANKLAGE GEGEN MICHAL G. | Erstach er seine Freundin (†18) im LSD-Rausch? | Nach dem Mord an der jungen Frau (†18) hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihren Freund Michael G. (21) erhoben. | Michael G. zeigt seine Muskeln. Das Foto ist etwa zwei Jahre alt. „Damals ging er oft in die Mucki-Bude“, so Nachbarn | IN POLEN VERHAFTET | Tötete dieser Locken-Kopf seine Freundin? | Ein junger Mann mit nacktem Oberkörper und lockigem Haar posiert vor der Kamera. Tötete dieser Lockenkopf seine 18-jährige Freundin? | In dieser idyllischen Siedlung am Ortsrand geschah der Mord | MORD AN 18-JÄHRIGER | Polizei fahndet weltweit nach Freund (21) des Opfers | Nach dem Fund der Leiche einer jungen Frau (18) in Bergen kommen jetzt neue Details ans Licht. Jetzt gibt es einen internationalem Haftbefehl. | Höchststrafe: 5 Jahre. Im günstigsten Fall kommt der mutmaßliche Killer mit Geldstrafe davon! | | Eine Anklage, über die selbst Juristen den Kopf schütteln! | Die Staatsanwaltschaft Celle begründet ihre Entscheidung so: Michael G. und seine Freundin hätten im Haus seiner Eltern die Droge LSD konsumiert. | | ... | | Ob und wie viel LSD er tatsächlich zur Tatzeit intus hatte, konnten die Ermittler aber nicht sicher feststellen! | | Denn: Der Beschuldigte wurde erst vier Tage später in Polen festgenommen. | | Die Polizei geht davon aus, dass er es selbst war, der nach der Tat den Notruf wählte, dann ergriff er die Flucht. Erst nach der Fahndung stellte er sich. Er schweigt zu den Vorwürfen. | | HANDELTE MICHAEL G. WIRKLICH IM WAHN? | | Der bekannte Strafrechtler Raban Funk zu BILD: | | "Es ist Sache des Gerichts, ein psychiatrisches Gutachten zu bewerten. Von vornherein Vollrausch statt Totschlag anzuklagen, ist strategisch sehr ungewöhnlich!" | | Prof. Christoph Möller, Leiter der Therapiestation Teen Spirit Island: | | "LSD kann wahnhaften Realitätsverlust hervorrufen. Im schlimmsten Fall können Halluzinationen auch zu einer Gewalttat führen. Das ist aber die Ausnahme!" (bild.de)

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Donnerstag, 16. August 2018

Die Grenzen des Rechtsstaats

Eine Meldung und ein paar Kommentare, diesmal aus der WELT.

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POLITIK GERICHTSPRÄSIDENTIN
„Hier wurden offensichtlich die Grenzen des Rechtsstaates ausgetestet“
Im Fall Sami A. geraten die zuständigen Behörden in die Kritik. Nordrhein-Westfalens ranghöchste Richterin Brandts sieht das Vertrauensverhältnis zwischen Behörden und Justiz beschädigt.
Quelle: WELT/ Matthias Heinrich



Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen macht der Politik große Vorwürfe. Die Gewaltenteilung stünde im Fall Sami A. auf dem Spiel, ist Ricarda Brandts überzeugt. Sie hat einen Rat für alle Richter. ...


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Thomas W.
„Es gab Beleidigungen und Bedrohungen in einem für das Gericht bislang beispiellosen Ausmaß. Das steht einem Rechtsstaat nicht gut zu Gesicht.“



Der letzte Satz ist eine einseitige Stellungnahme durch die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, aus meiner Sicht aus einer Froschperspektive.




Die Gerichtsurteile werden immer "im Namen des Volkes" gefällt. Es steht einem Rechtsstaat natürlich gut zu Gesicht, wenn die Gewaltenteilung strikt eingehalten wird, im Namen des Rechts UND des Volkes, Art. 20 GG. Das war und ist durch die einsame Entscheidung der BKin im September 2015 mMn außer Kraft gesetzt worden.




Benedikt K.

vor 3 Stunden
In der Realität ist es eine Minderheit, die so denkt wie Sie. Diese Minderheit ist zwar besonders laut, aber das rechtfertigt nicht, in deren "Namen" die rechtsstaatlichen Prinzipien aufzuheben.



Rolf K.

vor 2 Stunden
Auch wenn der aktuelle Stand mit 76 zu 7 Herzen natürlich keine repräsentative Meinungsumfrage darstellt, so deutet dieses klare Verhältnis nun nicht gerade auf eine Minderheitenmeinung hin.

Bernardo d.
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Dieser wird nach Prüfung allen angezeigt.
"In der Realität ist es eine Minderheit, die so denkt wie Sie."


Woher wissen _Sie_ das? Ich würde da gerne mal eine der ZDF-"Wochenfragen" drauf verwenden, um mehr Klarheit in die Sache zu bringen. Wenn die Kommentar hier nicht vollkommen selektiv sind, dann stimmt das mit der Minderheit jedenfalls nicht.


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Mittwoch, 28. März 2018

Was ist eigentlich ein "Haftgrund"?

Eine Meldung:

Säureangriff auf 44-jährige Frau auf offener Straße

Ein Mann überschüttet eine Frau in Minden auf offener Straße mit Säure. Er zielt mit der Flüssigkeit auf ihr Gesicht. Dank ihrer geistesgegenwärtigen Reaktion wird die Frau nur leicht verletzt.

In der Vernehmung durch die Polizei erklärten der mutmaßliche Täter und das Opfer, dass sie seit längerer Zeit „freundschaftlich miteinander bekannt“ seien. Nach ihren Angaben kam es am Morgen an der Wohnung des 51-Jährigen zu einem Streit. Als sich die Frau daraufhin zu Fuß auf den Heimweg machte, folgte der Mann ihr wenig später mit dem Fahrrad.

Er sprach sie an und schüttete eine ätzende Flüssigkeit in ihre Richtung. Ob es sich dabei um Salzsäure handelte, ist noch nicht geklärt. Zum Inhalt des Streits machte die Polizei keine Angaben.

Der 51-Jährige hat seine Tat gestanden und bedauert. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurde er nach seiner Vernehmung freigelassen, da keine Haftgründe vorlagen. Gegen ihn wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Angehörige kümmern sich um ihn und wollen ihn in einer psychiatrische Klinik unterbringen.

Einfach zu geheimnisvoll, die Denk- und Sprechweise und natürlich die Maßnahmen unserer juristischen Oberklasse!

Näheres bei welt.de. Und demnächst im Theater des Vergessens.

Montag, 11. Dezember 2017

"Du bist verrückt mein Kind..."

So, am Schluss meiner heutigen Presseschau: "Du bist verrückt mein Kind, du musst nach Berlin ..."

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Berlin – Drogenschmuggel und Sex mit Häftlingen: Anwältin vor Gericht SEX MIT HÄFTLINGEN Drogenschmuggel und Sex mit Häftlingen: Anwältin vor Gericht Eine Anwältin soll einen Gefangenen der JVA Moabit mit Drogen versorgt und laut einem Bericht mit mehreren Häftlingen Sex gehabt haben. 11.12.2017 || Im Komplex des Moabiter Kriminalgerichts, zu dem auch die JVA Moabit gehört, soll eien Anwältin Drogen an Häftlinge übergeben haben 

Im Komplex des Moabiter Kriminalgerichts, zu dem auch die JVA Moabit gehört, soll eien Anwältin Drogen an Häftlinge übergeben haben 

Die Berliner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die Strafrechtsanwältin Stephanie B. wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. B. wird vorgeworfen, Drogen in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit geschmuggelt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft soll die angeklagte Anwältin am 21. Dezember 2015 einem Häftling fünf Tabletten der Droge Tilidin übergeben haben und kurze Zeit später weitere 15 Pillen, berichtet die "Bild"-Zeitung (zahlungspflichtig). Das Opioid Tilidin ist ein verschreibungspflichtiges Schmerzmittel, das auch als Partydroge eingesetzt wird. Ziel sei es gewesen, das Mittel im Gefängnis "gewinnbringend" weiter zu verkaufen, zitiert die "Bild"-Zeitung aus der Anklageschrift. 

Medienbericht: Anwältin soll Sex mit Häftlingen gehabt haben Als Mitangeklagter sitzt auch der Häftling im Prozess auf der Anklagebank, sagte eine Sprecherin des Kriminalgerichts Moabit der Berliner Morgenpost. Er sei derzeit im Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht. Doch damit nicht genug: Wie im Zuge der Ermittlungen herausgekommen sein soll, soll die Anwältin im Gebäude-Komplex des Kriminalgerichts Moabit Sex mit mehreren Mandanten gehabt haben, berichtet die Zeitung. Auf einem Video, das der Staatsanwaltschaft vorliege, soll Stephanie B. im Anwaltszimmer beim Sex mit einem Gefangenen zu sehen sein. Im selben Raum soll auch die Übergabe der Drogen stattgefunden haben. Der Prozess gegen die 39-jährige Juristin beginnt am 18. Dezember. (morgenpost.de)

Mittwoch, 14. September 2016

Ein mutmaßlicher litauischer Autodieb

Zufallslektüre, via Google News gefunden:

"Ein mutmaßlicher Autodieb hat sich in der Nacht eine filmreife Verfolgungsjagd mit der Düsseldorfer Polizei geliefert. Die Fahrt endete im Uni-Parkhaus, wo der 37-Jährige mit seinem Geländewagen eine Mauer durchbrach und aus dem ersten Stock in die Tiefe stürzte. | Um kurz nach Mitternacht soll der 37-jährige aus Litauen nach Polizeiangaben einen fabrikneuen Geländewagen vom Areal eines Autohauses in Mönchengladbach gestohlen haben. Schon dort habe der Mann mit dem gestohlenen Fahrzeug ein Tor durchbrochen, um zu flüchten. |...| Begleitet von Notarzt und Polizei wurde der mutmaßliche Autodieb in ein Krankenhaus gebracht. Nach Polizeiangaben war er aber nur "minimal verletzt", da alle Airbags beim Sturz des Wagens ausgelöst hatten. Der Mann wurde über Nacht in Polizeigewahrsam genommen und am Mittwochvormittag wieder freigelassen. Er hat bei seiner ersten Befragung durch die Polizei eingeräumt, vor der Tat Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. | Der Unfallfahrer wurde erst vor wenigen Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Er war zuvor bereits wegen schweren Diebstahls in Erscheinung getreten, sagte ein Polizeisprecher. Gegen ihn wird noch immer wegen früherer Delikte ermittelt. Der 37-Jährige lebt in Mönchengladbach." (rp-online.de)

Anmerkung: Wieder mal das schöne und politisch hochkorrekte mutmaßlich. Der Mensch hat das Auto geklaut, rast davon, wird gleich darauf geschnappt, aber: Er ist nur mutmaßlich der Dieb. Er könnte ja seine Seele während der Fahrt mit einem Außerirdischen getauscht haben. Dann: Er ist gerade aus der Untersuchungshaft raus, aber: weil er sowas wie einen festen Wohnsitz hat -- den er, denkt der juristische Laie, natürlich jederzeit verlassen könnte, um nach Litauen oder sonstwohin zu gehen, worauf er dann kostenaufwendig (!) gesucht werden müsste -- also gut, er wird gleich wieder entlassen. Ab welchem Tatbestand wird man in Deutschland eigentlich nicht sofort wieder entlassen, nachdem die Blutprobe entnommen worden ist? Wenn man ohne festen Wohnsitz ist und Radieschen geklaut hat?

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"Am 1. April 1984, neun Monate nach dem Tod von Karen Oehme, holte er eine 29-Jährige, die er flüchtig kannte, zu Hause ab und fuhr mit ihr auf einen einsamen Feldweg. Dort zwang er die Frau zu Oral- und Analverkehr. Er legte ihr eine Strumpfhose locker um den Hals und drohte, sie umzubringen und in den Rhein zu werfen. Die junge Frau wurde zweimal vergewaltigt, wie Karen Oehme im Jahr zuvor. Nach zehn Stunden fuhr er sie nach Hause. | Im November 1985 suchte sich M. ein weiteres Opfer, diesmal eine 20-Jährige. Er würgte sie und vergewaltigte sie zweimal, außerdem spielte er bedrohlich mit einem Wollschal. | Die Frau merkte sich das Kennzeichen seines Wagens. Am nächsten Tag wurde M. festgenommen. Gegen Auflagen ließ ihn das Gericht noch am selben Tag wieder laufen: einen Vergewaltiger, einschlägig vorbestraft, offenbar Wiederholungstäter. (SPIEGEL)

Donnerstag, 16. April 2015

Gebrauchtwagen und TÜV

Eine "technisch unbedarfte" (Rechtsanwalt) Frau kauft bei einem Händler in Lindau ein Auto, das eine frische TÜV-Plakette hat, dann aber auf der ersten Fahrt mehrfach stehenbleibt. Eine "Nachuntersuchung" in einer Werkstatt ergibt erhebliche, teilweise schwerwiegende Mängel am Fahrzeug. Das Gerichtsurteil, des BGH, immerhin:

"Laut BGH hatte die geprellte Käuferin Anspruch auf Rücktritt vom Kauf und musste sich auch nicht zuvor auf eine sogenannte Nacherfüllung, also Mängelbeseitigung durch den Händler, einlassen. Begründung: Das Auto sei wegen 'der massiven, ohne weiteres erkennbaren Korrosion nicht in einem Zustand' gewesen, der die Erteilung einer TÜV-Plakette gerechtfertigt hätte. Zudem habe die Klägerin 'nachvollziehbar jedes Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des beklagten Gebrauchtwagenhändlers verloren' und musste sich deshalb nicht auf eine Nacherfüllung durch ihn einlassen. | Der Händler wiederum kann sich laut Urteil nicht auf die TÜV-Untersuchung berufen. Der TÜV gelte in solchen Fällen als 'Erfüllungsgehilfe des Händlers' und der müsse sich mögliche Fehler des TÜV zurechnen lassen, heißt es im Urteil." (Handelsblatt)

Was nicht berichtet wird: Welche Konsequenzen hat dieses Urteil für "den TÜV" bzw. die entsprechende TÜV-Stelle bzw. den TÜV-Mitarbeiter, der die Prüfung vorgenommen hat. Fragen wir mal den TÜV selbst?

Samstag, 2. November 2013

Ein ganz alter Zeitungsausschnitt

Ich sortiere ganz alte Papiere, ich mal als Material abgelegt habe. Dabei ein Zeitungsausschnitt über einen mit dem vollem Namen eines Pastors, der seine Frau umgebracht haben soll. Lange her. Ich schaue mal im Internet nach, und siehe da, es gibt sogar einen Wikipedia-Artikel über den -- inzwischen verstorbenen -- Mann!

"Klaus Geyer (* 11. September 1941 in Berlin; † 1. November 2003 in Hannover) war ein deutscher lutherischer Pfarrer. Er trat seit den 1980er Jahren in der Friedensbewegung als Ausrichter von Treffen der Aktion Sühnezeichen in Königslutter-Beienrode (Landkreis Helmstedt) hervor und wurde deren Vorsitzender von 1990 bis 1993. Er wurde am 16. April 1998 wegen Totschlags im Affekt an seiner Ehefrau zu acht Jahren Gefängnis verurteilt."

Der Zeitungsartikel offenbarte Erstaunliches, Genaueres. Wie es denn in deutschen Pfarrershäusern so zugehen kann. Und es gibt viel Material auch im Internet. Manches nimmt da klar und recht eigenartig klar Stellung. Wie zum Beispiel das hier:

15.11.2010 | Gastblog Piratenweib | Von piratenweib | In Memoriam: Veronika Geyer-Iwand || Veronika Geyer-Iwand wäre am 17. November 2010 67 Jahre alt geworden. Wenn sie nicht von ihrem eigenen Ehemann brutalst ermordet worden wäre. | Am 25. Juli 1997 geschah einer der abscheulichsten Frauenmorde in der Geschichte der Gewalt gegen Frauen. | Veronika Iwand lernte während ihres Studiums der Theologie, Latein und Griechisch, in Berlin ihren zukünftigen Ehegatten und Mörder Klaus Geyer kennen. ...

Donnerstag, 13. Dezember 2012

Amerell

Das Erste, das mir einfällt bei diesem Namen: Es gibt kaum einen schöneren. Namen, meine ich. Dann, auch wenn die Berichte über den Tod Amerells Tötung und Selbstmord ausschließen, fällt mir die Zeile ein: "... die Welt ist voller Morden."

"... Vor seiner Schiedsrichtertätigkeit war Amerell Geschäftsführer bei 1860 München (1970 bis 1975), beim FC Augsburg (1975 bis 1979) und beim Karlsruher SC (1979 bis 1984). Amerell hinterlässt seine Ehefrau und zwei erwachsene Töchter."

Dann: E-Mails in großer Zahl belegten, heißt es, dass die sexuelle Beziehung zwischen Amerell und Kempter "einvernehmlich" gewesen sei, heißt es allenthalben. Ehefrau, zwei erwachsene Töchter, Kollege, Abhänginger, gerichtsoffene Streitigkeiten ohne Ende. Tja, Modern Times. Und: genug Gründe, damit das Herz nicht mehr mitmacht. 

Montag, 23. Juli 2012

Circumcision

Jetzt haben wir also, lateinisch-englisch, einen Begriff, der die Sache schön verbirgt. Beschneidung klingt auch zu brutal. Aber der SPIEGEL (30 / 2012, S. 16ff.) berichtet sachlich und detailliert, dass dieser "kleine Eingriff" halt doch nicht so ganz unproblematisch ist. Und er lotet auch die Übergänge aus, wenn andere Religionsgemeinschaften dann auf ihre Bräuche, denn mehr ist es ja nicht, pochen. Da war ich auch gleich drauf gekommen.

Samstag, 23. Juli 2011

Arbeitgeberpräsident Hundt und seine Demokratievorstellungen

Ist es denn wirklich so: Die Arbeitgeber sehen den Staat noch immer als ihren Besitz an?

Wie anders ist es zu erklären, dass man in der Süddeutschen lesen kann:

Hundt: Berlin soll gegen «Whistleblower»-Urteil vorgehen

Hamburg (dpa) - Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat der Bundesregierung nahegelegt, gegen das Straßburger Urteil zur Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern vorzugehen.

Fachleute hätten an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte «erhebliche Zweifel, sagte Hundt dem Hamburger Abendblatt (Samstag). Die Bundesregierung kann gegen dieses Urteil Rechtsmittel bei der sogenannten Großen Kammer des Gerichtshofs einlegen und sollte diese Möglichkeit auch sorgfältig prüfen.» Die Straßburger Richter hatten entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschenrechtskonvention verstößt.

Mal im Detail und deutlich:
  • Die Bundesregierung steht über den Interessengruppen und hat sich hier neutral zu verhalten und sich jedenfalls nicht auf die Seite der Arbeitgeber zu schlagen.
  • Gerichtsschelten sind, von welcher Seite auch immer sie kommen, immer degoutant. Man kann in Berufung gehen, die nächste Instanz anrufen, wenn es sie denn noch gibt. Aber Gerichte sind Gerichte, auch und gerade dort, wo einen ein Urteil nicht passt.
  • "Fachleute" sind für Herrn Hundt offenbar die, die seiner Meinung sind. Wenn Menschen zu anderen Schlüssen kommen, dann sind sie keine Fachleute. So fühlen natürlich viele, auf allen Seiten des politischen Spektrums. Aber dumm sind sie alle, die so denken, egal wo sie stehen.
Und weil wir dabei sind: "Probleme im Betrieb müssen zunächst intern geregelt werden." (Hundt) Zunächst! Überall war zu hören und zu lesen, dass die Altenpflegerin Brigitte Heinisch -- man sollte vielleicht ihren Namen auch nennen, nicht bloß die Namen der Großkopfeten -- ihre Klagen mehrfach intern vorgetragen hat und dass nichts geschehen ist. Nimmt Herr Hundt so etwas einfach nicht zur Kenntnis?