Kopie meiner Einlassung auf ZEIT Online.Vorher auch die Meinung, auf die ich Bezug nehme.
Weil schon wieder relativiert wird ein Beispiel:
Wer sagt, "der Islam gehört nicht zu Deutschland" äussert seine Meinung, die noch so unsinnig und dumm sein kann, aber von der freien Meinungsäusserung gedeckt wird.
Wer allerdings im Kontext eines Anschlags, verübt von religiösen Fanatikern oder einem Einzeltäter, obige Aussage tätigt, der bewegt sich mMn schon in Richtung Hetze, weil er zwar nicht zu Gewalt aufruft, aber pauschalisierend einen Kausalzusammenhang gegen eine ganze Religionsgemeinschaft bildet und in einer Ausnahmesituation wie gestern den öffentlichen Frieden gefährden kann. Dieses Beispiel erfüllt aber mMn noch nicht den Tatbestand der Volksverhetzung nach §130.
Antwort auf #4.14 von Bob8R
Avatarbild von andrerae andrerae #4.17 — vor 15 Minuten
Echt guter Kommentar.
Antwort auf #4.16 von Bob8R
BDLB #4.18 — vor 1 Sekunde
"Wer allerdings im Kontext eines Anschlags, verübt von religiösen Fanatikern oder einem Einzeltäter, obige Aussage tätigt, der bewegt sich mMn schon in Richtung Hetze, weil er zwar nicht zu Gewalt aufruft, aber pauschalisierend einen Kausalzusammenhang gegen eine ganze Religionsgemeinschaft bildet und in einer Ausnahmesituation wie gestern den öffentlichen Frieden gefährden kann. "
Hier oben, Zitat, spricht, nicht nur dem Schachtelsatz entlang geurteilt, ein Jurist. Die Konstruktion der Juristen geht, meist nicht weiter reflektiert, davon aus, dass man das, was X = hier 'Hetze' ist oder nicht ist, mit Kriterien feststellen kann. Vernünftiger ist es anzunehmen, dass zwischen 'freier Meinung gegen Y' und 'Hetze gegen Y' eine Zone des Übergangs liegt, und jeder legt die Grenze für sich und entsprechend seiner eigenen vorgefassten Meinung fest. Der Rest ist: Werbung für die eigene 'Sichtweise'. Nichts ist da objektiv.