Samstag, 23. September 2017

Liebestolle Kundin verklagt unwilligen Maler

Unter Liebe versteht ja, grob gesprochen, jeder was anderes. Also wahrscheinlich auch unter liebestoll. Wenn das mal klar ist, die die folgende Meldung aber schon: zum Schießen!


--

Liebestolle Kundin verklagt unwilligen Maler. Wer hat denn nun schlampig gestrichen? ... 17.09.2017 - 13:39 Uhr Bonn – Es gibt Pro­zes­se, die kaum zu glau­ben sind! Ein Zahn­arzt und seine Frau klag­ten gegen eine Mal­er­fir­ma, for­der­ten 1500 Euro wegen man­gel­haf­ter Ar­beit. Der An­strich ihrer Wände sei schlam­pig aus­ge­führt. Die Böden seien mit Farbe beschmiert gewesen, die Wände völlig fleckig. Doch der Ma­ler­meis­ter (46) be­teu­er­te: In dem Haus habe er kei­nen Pin­sel­strich getan. Denn die Zahn­arzt­frau (59) emp­fing ihn mit Sekt, Lachs­häpp­chen und ein­deu­ti­gen An­ge­bo­ten. Sie habe ihn an den gedeckten Tisch gebeten, offensichtlich etwas anderes als Anstreichen erwartet. Da habe er sei­n Arbeitsmaterial schnell wie­der ein­ge­packt und das Weite ge­sucht! Am nächsten Tag sei er wieder hin, habe gehofft, endlich in Ruhe arbeiten zu können. Doch niemand machte ihm auf. Die Rich­ter glaub­ten ihm: Amts­ge­richt als auch Land­ge­richt wie­sen die Klage des Zahn­arzt­paa­res ab. ... Vergeblich hatte die Zahnarztfrau beteuert: Bei ihr gab es weder Lachshäppchen noch Sekt. Auch habe sie nichts weiter von dem Maler gewollt als saubere Arbeit. Um die Aktion zu vertuschen, griff die Kundin wohl selbst zum Pinsel! Und wie war das mit dem schlam­pi­gen An­strich? Aus Angst, ihrem Mann er­klä­ren zu müs­sen, warum der Maler ab­ge­hau­en ist, hatte sie selbst zum Pin­sel ge­grif­fen. Davon ist das Gericht überzeugt. Ihr Mann war während des Vorfalls übrigens wandern …