Unter Liebe versteht ja, grob gesprochen, jeder was anderes. Also wahrscheinlich auch unter liebestoll. Wenn das mal klar ist, die die folgende Meldung aber schon: zum Schießen!
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Liebestolle Kundin verklagt unwilligen Maler. Wer hat denn nun schlampig gestrichen? ... 17.09.2017 - 13:39 Uhr Bonn – Es gibt Prozesse, die kaum zu glauben sind! Ein Zahnarzt und seine Frau klagten gegen eine Malerfirma, forderten 1500 Euro wegen mangelhafter Arbeit. Der Anstrich ihrer Wände sei schlampig ausgeführt. Die Böden seien mit Farbe beschmiert gewesen, die Wände völlig fleckig. Doch der Malermeister (46) beteuerte: In dem Haus habe er keinen Pinselstrich getan. Denn die Zahnarztfrau (59) empfing ihn mit Sekt, Lachshäppchen und eindeutigen Angeboten. Sie habe ihn an den gedeckten Tisch gebeten, offensichtlich etwas anderes als Anstreichen erwartet. Da habe er sein Arbeitsmaterial schnell wieder eingepackt und das Weite gesucht! Am nächsten Tag sei er wieder hin, habe gehofft, endlich in Ruhe arbeiten zu können. Doch niemand machte ihm auf. Die Richter glaubten ihm: Amtsgericht als auch Landgericht wiesen die Klage des Zahnarztpaares ab. ... Vergeblich hatte die Zahnarztfrau beteuert: Bei ihr gab es weder Lachshäppchen noch Sekt. Auch habe sie nichts weiter von dem Maler gewollt als saubere Arbeit. Um die Aktion zu vertuschen, griff die Kundin wohl selbst zum Pinsel! Und wie war das mit dem schlampigen Anstrich? Aus Angst, ihrem Mann erklären zu müssen, warum der Maler abgehauen ist, hatte sie selbst zum Pinsel gegriffen. Davon ist das Gericht überzeugt. Ihr Mann war während des Vorfalls übrigens wandern …