Dr. Till Kreuzer, Rechtsanwalt und Mitgründer eines Internetportals für digitales Urheberrecht, gibt dem Standpunkt der VG Bild-Kunst im Gespräch mit dem SPIEGEL im Grunde recht. "Die Panoramafreiheit beschreibt generell, dass bleibende Werke an öffentlichen Plätzen abgelichtet werden dürfen", sagt Kreuzer. Bei der Lichtinstallation Blue Port handele es sich allerdings eben nicht um ein bleibendes, sondern ein befristetes Werk.
Er verweist auf einen ähnlichen Fall um die Verhüllung des Reichstages durch den Künstler Christo. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, was "bleibend" bei der Panoramafreiheit bedeutet - dies war in der Rechtsprechung lange umstritten. Laut dem BGH kommt es aber darauf an, ob etwas von vornherein nur für eine kurze und befristete Dauer im öffentlichen Raum aufgestellt wurde. Damit fallen weder die Verhüllung des Reichstages noch das Blue-Port-Projekt unter die Panoramafreiheit.
Die Frage ist nur, ob das Recht auch durchgesetzt wird. "Man kann sich zwar starr auf seine rechtliche Position zurückziehen, man kann aber auch sagen: Lassen wir die Menschen einfach Fotos machen", sagt Kreuzer. Nach einiger Aufregung um die Rechtslage für Instagram-Fotos sind nun offenbar auch der Künstler und die Stadt Hamburg auf diese Linie eingeschwenkt.
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