Kann ein Mensch wirklich grundlegend geändert, ein Sexualverbrecher "geheilt" werden. Immer die gleichen Fragen. Die Einzelfälle prägen weitestgehend unser Urteil.
13. September 2013 | Dreiländereck Schweiz, Frankreich, Deutschland || Fahndung nach Vergewaltiger || In der Gegend um Basel sucht die Polizei einen verurteilten Vergewaltiger, der nach einem Freigang verschwunden ist. Die Sozialtherapeutin, die ihn zu einer Reitstunde begleiten sollte und ebenfalls verschwunden war, wurde in der Nähe von Genf tot aufgefunden. [...] Nachdem er [Name: Fabrice Anthamatten, laut FOCUS] einen Teil der Strafe verbüßt hatte, wurden ihm laut SDA aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens begleitete Freigänge gestattet. Ein erstes Mal habe dies am 3. September stattgefunden. Nach dem Fund der Leiche zeigte sich die Genfer Stadtverwaltung schockiert und suspendierte bis auf weiteres alle Freigänge in Genfer Haftanstalten. (Süddeutsche Online)
Die Frage, die der Strafvollzug-Laie natürlich stellt: Muss ein Freigänger, der wegen Vergewaltigung verurteilt worden ist, ausgerechnet zum Reiten geschickt werden? Und vor allem: Muss er (nur) von einer Frau begleitet werden?
Und dann noch die kriminalpsychologisch und rechtlich wichtige Frage: Wenn sich zeigt, dass die Urteile und Voraussagen der Psychologen nie zu 100 % stimmen, müssen dann, damit die tatsächlich Therapierten ihre Freiheiten genießen können, Unschuldige das Risiko tragen, dass halt statistisch immer mal ein Fehlurteil vorkommt? Eine Statistik, die immer wieder mal eine Rolle spielt. Die Freiheit des Einzelnen, die statistische Gefahr für die anderen. Mein altes Beispiel mit den Fluglinien und der Kontrolle.
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Und noch etwas für die Mathematiker unter unseren Journalisten:
Er war in Frankreich wegen Vergewaltigung verurteilt worden. 2008 wurde der zu insgesamt 20 Jahren Gefängnis verurteilte Anthamatten nach Genf ausgeliefert, wo er die Strafe absitzen sollte. Nachdem er zwei Drittel verbüßt hatte, wurden ihm aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens begleitete Freigänge gestattet. (FOCUS Online)
2008 - 2013 = 5 Jahre. 5 Jahre sind 2/3 von 20 Jahren?
Die Frage, die der Strafvollzug-Laie natürlich stellt: Muss ein Freigänger, der wegen Vergewaltigung verurteilt worden ist, ausgerechnet zum Reiten geschickt werden? Und vor allem: Muss er (nur) von einer Frau begleitet werden?
Und dann noch die kriminalpsychologisch und rechtlich wichtige Frage: Wenn sich zeigt, dass die Urteile und Voraussagen der Psychologen nie zu 100 % stimmen, müssen dann, damit die tatsächlich Therapierten ihre Freiheiten genießen können, Unschuldige das Risiko tragen, dass halt statistisch immer mal ein Fehlurteil vorkommt? Eine Statistik, die immer wieder mal eine Rolle spielt. Die Freiheit des Einzelnen, die statistische Gefahr für die anderen. Mein altes Beispiel mit den Fluglinien und der Kontrolle.
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Und noch etwas für die Mathematiker unter unseren Journalisten:
Er war in Frankreich wegen Vergewaltigung verurteilt worden. 2008 wurde der zu insgesamt 20 Jahren Gefängnis verurteilte Anthamatten nach Genf ausgeliefert, wo er die Strafe absitzen sollte. Nachdem er zwei Drittel verbüßt hatte, wurden ihm aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens begleitete Freigänge gestattet. (FOCUS Online)
2008 - 2013 = 5 Jahre. 5 Jahre sind 2/3 von 20 Jahren?