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"Damit bezieht er sich auf die Ansicht der CSU, die offene Grenze sei ein andauernder Rechtsverstoß."
Das hatten wir hier schon rauf und runter. Bis jetzt hat noch niemand ganz legalistisch erklärt, wie es sich verhält.
§ 14 Aufenthaltsgesetz "Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt." § 18 Asylgesetz "Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern wenn er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist."
Ich klage da weder Angela Merkel noch sonst jemanden an. Ich möchte nur wissen, wie da die Befehlsketten waren. Denn irgendwie erinnert 2015 da doch ans Jahr 1989:
"Seit wann ist die deutsche Grenze denn offen?"
"Das trifft nach meiner Kenntnis -- ist das sofort, unverzüglich."