Mein ZEIT-Kommentar mal wieder.
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Wie viel ist von der Ursprungsidee der Homesharing-Plattform Airbnb nach zehn Jahren übrig geblieben? Hat sie wirklich derart die Welt verändert, wie kalifornische Techfirmen es gerne von ihren Ideen behaupten? Und wie geht es nun weiter mit dem Tourismus ebenso wie mit den Städten, die unter ihm ächzen? Airbnb hat mit alldem etwas zu tun. Für viele Menschen, die ihre Wohnungen oder nur Zimmer zeitweise über die Plattform vermieten, ist das zum schönen Nebenverdienst geworden. (zeit.de)
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Vorab: Meine Kenntnisse zu AirBnB sind nicht sonderlich groß. Zwei Monate Rom vor drei Jahren zum Beispiel. Ein Zimmer im Zentrum, in einer Wohnnung. Das Konto war in Irland. So halt.
Was mich aber interessiert: Woher kommt das Recht, da staatlicher- bzw. städtischerseits einzugreifen? Wenn: freie Marktwirtschaft. "Eigentum verpflichtet" nach Art. 14, 2 GG? Na ja, da gibt es ganz andere Fälle in der "Ganzgroßwirtschaft", bei denen man das anführen könnte. Wenn Wohnungen fehlen, dann sollte an ganz anderen Stellschrauben gedreht werden, glaube ich. Wenn die ländlischen Gebiete, z. B. in Franken und im Mecklenburg attraktiver gemacht würden, wäre schon viel gewonnen. Ich finde nämlich, dass vor allem gilt: Staat sein, verpflichtet!
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