Notizbuch:
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Bei den umstrittene Cum-Ex-Deals schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie überhaupt gehörten. Die Folge: Bescheinigungen für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer wurden mehrfach ausgestellt, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Ob das illegal war, ist noch nicht abschließend richterlich geklärt. (finanzen.net)
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Soso: "Ob das illegal war, ist noch nicht abschließend richterlich geklärt."