Mal wieder ein Kommentar in der ZEIT. Eine deutsche Staatsbürgerin, der vorgeworfen wird, dass sie den IS direkt bei Anschlägen direkt unterstützt hat, droht die Todesstrafe.* Das kommt als Eilmeldung, und es wird natürlich prompt gefragt, ob es der ZEIT wohl auch eine Eilmeldung wert war, wenn durch einen Anschlag dieser Frau andere zu Tode gekommen sind.
Dann eine besonnene Stimme:
"Muss ich daran erinnern, dass die Todesstrafe ein Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt?"
Mein Kommentar zu diesem Kommentar:
Ich würde da vorbehaltlos zustimmen.
Allerdings sehe ich auch, dass einzelne, Personen und / oder Staaten, das eben anders sehen. Das ist also zunächst mal eine Auslegungssache innerhalb der Communities, die die „allgemeinen Menschenrechte“ anerkennen; dass diese allgemeinen Menschenrechte ja für die muslimischen Staaten in viel umfänglicherer Weise, also nicht nur in Sachen Mord oder Todesstrafe, nicht gelten, ist wohl bekannt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam
Allerdings sehe ich auch, dass einzelne, Personen und / oder Staaten, das eben anders sehen. Das ist also zunächst mal eine Auslegungssache innerhalb der Communities, die die „allgemeinen Menschenrechte“ anerkennen; dass diese allgemeinen Menschenrechte ja für die muslimischen Staaten in viel umfänglicherer Weise, also nicht nur in Sachen Mord oder Todesstrafe, nicht gelten, ist wohl bekannt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam
(Hier prüft die Großschreibung Zeit wieder vorab, wie immer bei heiklen Themen, ob der Kommentar veröffentlicht wird. Also zur Vorsicht einmal eine Kopie hier.)
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* Islamistischer Terrorismus. Deutsche im Irak wegen IS-Mitgliedschaft zum Tode verurteilt. Ein Gericht in Bagdad hat eine deutsche Staatsbürgerin zum Tod durch Erhängen verurteilt. Die Frau soll dem IS bei Anschlägen geholfen haben. 21. Januar 2018. ZEIT ONLINE, dpa, AFP, rtr, dal, agx | 350 Kommentare