Sonntag, 16. März 2008

Impressum, Stalker und die Meinungsfreiheit

In einem SPIEGEL-Sonderheft über das neue Web auch die Feststellung, dass es a) Impressumspflicht für Blogs gibt und dass dies b) Stalker, andere Durchgeknallte und im Zweifelsfall einfach extrem unhöfliche Zeitgenossen einlädt, unter dem Deckmäntelchen der Anonymität zu drohen, zu pöbeln und zu beleidigen. Ja nun. Eines der neuen Probleme des Internet-Zeitalters.
Und was jene Lehrerin angeht, die jetzt unter dem Zeichen der Meinungsfreiheit und gerichtlich bestätigt, ertragen muss, dass ihre Schüler sie im Internet beurteilen: Ich gäbe dem Gericht durchaus recht, wenn -- ja wenn ebenfalls mit vollem Namen oder doch leicht erkennbar alle sich von allen beurteilen lassen müssen. Als da, Minimum, sind:
  • die SchülerInnen
  • die Schulleiter
  • die Eltern der Schüler
  • die Bildungspolitiker als einzelne, nicht als Gruppen
  • und schließlich Richter, Staatsanwälte und Anwälte

Bis es soweit ist, frage ich einmal höflich: Warum eigentlich nur LehrerInnen? Haben die anderen kein Recht auf freie Meinung? Und: Wo kommen wir da eigentlich hin?

Oder konkreter: Darf ich also unter dem Zeichen der Meinungsfreiheit eine Website aufmachen, in der Richter unter Nennung ihres Namens und Dienstortes mit ihren Urteilen beurteilt werden?

Was den Unterschied macht: die konkrete Person! Nicht Kollegien, Urteile usw. werden genannt, sondern Einzelne. Das ist das Problem. Ich finde schon, dass da die Meinungsfreiheit als Prangersynonym herhält.

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Nachtrag: Auf eine kurze Anfrage teilt mir die Pressestelle des OLG Köln mit "Sie können das von Ihnen gesuchte Urteil des OLG Köln, Az. 15 U 142/07 in der "Rechtsprechungsdatenbank NRW" unter der Adresse http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php leicht im Volltext recherchieren."

Abgekürzt lesen wir hier nach.

OK. Lesen wir also mal nach. Bei Gelegenheit mehr.

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