- die SchülerInnen
- die Schulleiter
- die Eltern der Schüler
- die Bildungspolitiker als einzelne, nicht als Gruppen
- und schließlich Richter, Staatsanwälte und Anwälte
Bis es soweit ist, frage ich einmal höflich: Warum eigentlich nur LehrerInnen? Haben die anderen kein Recht auf freie Meinung? Und: Wo kommen wir da eigentlich hin?
Oder konkreter: Darf ich also unter dem Zeichen der Meinungsfreiheit eine Website aufmachen, in der Richter unter Nennung ihres Namens und Dienstortes mit ihren Urteilen beurteilt werden?
Was den Unterschied macht: die konkrete Person! Nicht Kollegien, Urteile usw. werden genannt, sondern Einzelne. Das ist das Problem. Ich finde schon, dass da die Meinungsfreiheit als Prangersynonym herhält.
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Nachtrag: Auf eine kurze Anfrage teilt mir die Pressestelle des OLG Köln mit "Sie können das von Ihnen gesuchte Urteil des OLG Köln, Az. 15 U 142/07 in der "Rechtsprechungsdatenbank NRW" unter der Adresse http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php leicht im Volltext recherchieren."
Abgekürzt lesen wir hier nach.
OK. Lesen wir also mal nach. Bei Gelegenheit mehr.
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