Ich lese wieder einmal die – in meinen Ohren ironisch klingende – Feststellung von Google: der europäische Gerichtshof hat ein Recht auf Vergessen festgeschrieben.
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Das jüngst verkündete Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hat weitreichende Folgen für Suchmaschinen in Europa. Das Gericht stellte das Recht bestimmter Personen fest, von Suchmaschinen wie Google die Entfernung von Ergebnissen für Suchanfragen mit ihrem Namen zu verlangen. Nach dem Urteil müssen die angezeigten Ergebnisse entfernt werden, wenn sie den Zwecken der Verarbeitung nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen.
Seit der Verkündung des Urteils am 13. Mai 2014 arbeiten wir rund um die Uhr an dessen Umsetzung. Diese ist nicht einfach, da wir jeden Antrag individuell prüfen und zwischen dem Recht des Einzelnen auf Schutz seiner personenbezogenen Daten und dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu diesen Informationen und ihrer Verbreitung abwägen müssen.
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Wann wird eigentlich höchstgerichtlich festgestellt, dass es ein europäisches Recht auf Dummheit gibt? Ich komme nicht davon los, dass Europa das 'Recht auf geistige Zurückgebliebenheit' herausstreicht. Natürlich möchten die davon Betroffenen auch, dass sie vergessen werden dürfen, ja müssen!
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