Donnerstag, 26. Oktober 2017

"Gibt es in Deutschland No-Go-Areas?"

Der User Bluemel1 wirft im Wikipedia-Café am 24. Okt. 2017 um 18:32 Uhr die im Titel genannte Frage auf. Nach einiger Zeit macht der User Janka eine Bemerkung, der der User Leif zustimmt. Ich mache anschließend gleich vier Anmerkungen.

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Anders gefragt: Sollte man inzwischen seinen Liebsten raten, sich nur noch zu bestimmten Zeiten draußen zu bewegen und Parkanlagen oder Bahnhöfe zu meiden? Sieben Männer überfallen Joggerin. Das Thema des Threads kann man mir nicht vorwerfen, denn ich habe die sieben Männer mit Sicherheit nicht zu der Tat angestiftet.--

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Kameraüberwachung verhindert keine Verbrechen. Und die nachgelagerte Bestrafung nützt nichts, wenn die Täter eh nichts zu verlieren haben. -- Janka 01:43, 26. Okt. 2017

Sehe ich genauso.--Leif 08:50, 26. Okt. 2017

@Janka "Kameraüberwachung verhindert keine Verbrechen." Das ist ein immer wieder vorgetragenes deutsches Datenschutz-Stereotyp. Dazu folgende Anmerkungen: 1. Dass Videoüberwachung wirklich "keine" Verbrechen verhindert, ist dem Alltagsverstand nach kontraintuitiv. Videoüberwachung verhindert, immer dem Normalo-Verstand entlang, genau die Verbrechen, bei denen sich die Täter in ihrem Werterahmen rational verhalten. Heißt: Es betrifft diejenigen, die nicht erwischt werden wollen, die anderen, die Taten der Hochemotionalen und der Doofen ohne Durchblick, eben nicht. Dass ein Teil der verhinderten Verbrechen dann woanders, ohne Überwachung begangen werden, sei gleich zugestanden. 2. Den deutschen Weg in Sachen Datenschutz / Videoüberwachung erkläre ich mir mit dem Gestapo-Negativ-Gen. Die NS-Zeit hat so viel an blinder, tötlicher Überwachung produziert, dass viele wohlmeinende Bürger glauben, gegen "Überwachung durch den Staat" müsse man generell was haben. Dass das in anderen Staaten mit längerer demokratischer Tradition auch ganz anders geht, zeigt immer wieder das Beispiel Großbritannien. 3. Ab welcher Schwere des Vergehens oder Verbrechens geht die Freiheit, unbeobachtet über den X-Platz zu schlendern, vor simple Videoüberwachung mit der Löschung nach 1 Tag, wenn keine Vorkommnisse? Ich hab mal einen Filmbericht aus London gesehen, bei dem ein Taschendieb einer älteren Frau die Handtasche entrissen hat, 200 Meter weiter rannte, die Straße überquerte und gemütlich zurückschlenderte, sicher, dass die Sache geritzt sei. Es kamen ihm zwei Bobbys entgegen, die ihn festnahmen. Es waren nämlich beide Seiten der Straße videoüberwacht. Sollte man Taschendiebstahl dieser Art als minderschweres Vergehen ohne Aufklärungsbedarf einstufen? 4. Noch einmal: "... verhindert keine Verbrechen". Das ist immer nur die Hälfte der Problematik! Selbst wenn nicht verhindert wird, dann wird doch oftmals allein auf Grund der Aufnehmen aufgeklärt und festgenommen. Wir haben da viele neuere Fälle, der bekannteste wohl der des "Berliner U-Bahn-Treters". Den hätte man, glaube ich, ohne die Videoaufnahme einfach nicht gefasst. -- So, das wollte ich doch mal anmerken. Gleich fühle ich mich wohler, denn ich habe meiner Pflicht, dem Rationalen zum Sieg zu verhelfen, genügt. -- P.S. Auch wenn Täter wirklich "nichts zu verlieren haben", möchte ich sie dennoch hinter Gittern sehen. Einfach, damit es so schnell kein nächstes Mal gibt. --Delabarquera 09:59, 26. Okt. 2017