Ich stoße wirklich zufällig darauf. (Na ja, was heißt schon zufällig? Gesucht habe ich eine uralte Bekannte, und gelandet bin ich auf einer SPIEGEL-Seite, wo eine Person gleichen Namens vorkam. Und in der Nähe stand es dann.)
... in Nr. 29/51 FETISCHISMUS - In HEISSEN LÄNDERN über den Amtsgerichtsrat Buddee aus Detmold und seine heimliche Liebe zu Damenkleidern, die ihn zum Stehlen verführte. | Kürzlich war Hauptverhandlung gegen Buddee. Zunächst sollte die Presse ausgeschlossen werden, da der Angeklagte es sich, nach den Worten seines Anwalts, nicht leisten konnte, daß die Dinge in breitester Form in die Presse gelangten und außerdem die Artikel seinen Angehörigen vor Augen kämen. Das Gericht lehnte nach halbstündiger Beratung den Antrag ab. Von den drei hinzugezogenen psychiatrischen Gutachtern vertrat nur Professor Ewald, Göttingen, die Ansicht, der Angeklagte sei im Sinne des § 51, Absatz 1, nicht zurechnungsfähig für seine Taten gewesen. Die beiden anderen, Professor Langenlüdecke, Marburg, und Professor Bürger-Prinz, Hamburg, verweigerten Amtsgerichtsrat Buddee den Schutz des § 51. Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (Im Zweifelsfalle für den Angeklagten, hier 1 : 2 für ihn) sprach das Gericht Buddee auf Kosten der Staatskasse frei.
Überraschend erst mal: wie wenig man im Netz über diesen Fall findet. Nämlich das da und nichts weiter.
Und dann: Irgendwie fordert dieses eine kriminologische Dissertation heaus, wie den aus welchen Gründen Urteile gegen Juristen ausfallen. Ich will eine Hypothese wagen: Sie sind im Inhalt und Form unanfechtbar, im Strafmaß aber doch immer mal wieder erstaunlich. Ich erinnere mich da an einen Fall im ostwestfälischen Gütersloh, wo ein Richter seine Frau aus Eifersucht mit einer Angelschnur erdrosselt, sich anschließend perfekt stumm gab und sich einen ordentlichen Anwalt nahm. Hat er nun viereinhalb oder dreieinhalb Jahre bekommen. Wäre das Urteil gleich ausgefallen, wenn der Mann, sagen wir: Fernfahrer gewesen wäre? Ist ja nur mal so 'ne Frage...