Freitag, 4. Dezember 2009

Videoüberwachung auf Autobahnen

Es wäre schön, wenn in solchen Meldungen wie der nachfolgenden immer auch gleich dazu gesagt würde, wie das mit dem "allgemeine Persönlichkeitsrecht aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes (AZ: Ss Bs 186/09)" im Einzelnen ist. Auf den Autobahnen gibt es Raser, Drängler, manchmal auch gefährliche Schrott-Lastwagen, in Einzelfällen auch gesuchte Kriminelle. Der Autofahrer, der sich "korrekt verhält" hat nichts zu befürchten. Was also wird da eigentlich geschützt. Ein sogenanntes "abstraktes Rechtsgut"? Ein sehr abstraktes...

Videoüberwachung auf Autobahnen laut Urteil nicht erlaubt
zuletzt aktualisiert: 04.12.2009 - 02:30
Oldenburg (RP). Die Dauer-Videoüberwachung von Autobahnen verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht und ist damit verfassungswidrig. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. Die Dauer-Videoüberwachung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes (AZ: Ss Bs 186/09). Sie verstoße weiter gegen die Grundrechte all jener Autofahrer, die sich im Straßenverkehr korrekt verhalten, argumentierte der Senat für Bußgeldsachen. Ein aus solcher Überwachung gewonnener Beweis sei illegal erlangt worden und damit nicht verwertbar, stellten die Richter fest. Da dies die erste OLG-Entscheidung in einem solchen Fall ist, hat er nach Ansicht der Richter Grundsatzcharakter.

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