Sonntag, 8. Oktober 2017

"Messerstecher will nicht abgeschoben werden"

In Zeiten von AfD und Aufgeregtheit für Deutschland: Darf / soll / muss man solche Meldungen überregional verbreiten? BILD hat mal wieder den USP.

"PROZESS Messerstecher will nicht abgeschoben werden Abdul Hamid Al H. bei seinem Prozess vor drei Jahren am Saarbrücker Landgericht Seffen Meyer, 06.10.2017 || Saarlouis – Ab wann hat man das Recht verwirkt, sich im Saarland aufzuhalten zu dürfen? Die Zentrale Ausländerbehörde möchte Abdul Hamid Al H. (38) in den Libanon ausweisen. Grund: Er ist kriminell, sitzt im Saarbrücker Gefängnis ein fünfjährige Haftstrafe, zu der er 2014 verurteilt worden war – wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Abdul Hamid Al H. hatte im Lebacher Flüchtlingslager mit einem Messer auf einen Mitbewohner eingestochen. Außerdem hat der staatenlosen Palästinenser immer wieder kleine Straftaten begangen (Diebstahl, Leistungs-Erschleichung). Das brachte ihn vors Landgericht. H. wehrt sich gegen die Abschiebung und klagt vorm Verwaltungsgericht. Seine Anwältin Barbara Lang: „Wir sind der Meinung, dass das Bleibeinteresse dem Ausweiseinteresse überwiegt. Mein Mandant lebte vor der Festnahme zehn Jahre lang ohne Gefängnisstrafe in Deutschland. Und seine einzige Bezugsperson, sein Bruder, lebt in Berlin."

Und wie ist der Prozess ausgegangen? Kein Befund. Und die Saarbrücker Zeitung hat gar keine Meldung gebracht?