Mittwoch, 25. August 2010

Fahrraddiebs Liebling -- der Datenschützer!

Seit Tagen kursiert im Internet ein kurioses Video:* Es zeigt, wie ein Dieb in 32 Sekunden ein Fahrrad klaut... Und der Mann, der den Streifen bei YouTube einstellte, hat jetzt richtig Ärger: Marcel Wagner (30) droht ein Bußgeld von bis zu 300 000 Euro! Hier erzählt der Erfurter, wie's dazu kam.

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"Wagner brachte das Video seiner Nachbarin, die erstattete Anzeige: „Weil mich die Dreistigkeit des Täters ärgerte, stellte ich das Video ins Internet.“ Fast 3000 Mal wurde es angeschaut.
Doch statt Belohnung für seine Aufklärungsarbeit droht Ärger.
Peter Baldauf, Datenschutzbeauftragter vom Landesverwaltungsamt: „Die Kamera überwacht nicht den Innenbereich – was draußen passiert, ist Sache der Polizei.“ [Die in solchen Fällen ja bekanntlich überaus aktiv und erfolgreich ist.] Maximal einen Meter außerhalb des Schaufensters darf aufgezeichnet werden. [100 Zentimeter und Schluss. Das nenn ich deutsche Gründlichkeit und Exaktheit!] Baldauf: „Wir werden Herrn Wagner zu einer Stellungnahme auffordern.“"

Also -- wenn ich das nächste mal ein Fahrrad oder einen Porsche klaue, dann gehe ich, wenn ich dabei gefilmt werde, einfach zu meinem Datenschutzbeauftragten, und alles ist gut.

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* Nachtrag: Das Filmchen gibt's nicht mehr. Dafür aber natürlich sehr viel auf YouTube.

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Nachtrag (14.11.2015): Wie die Rechtslage bei diesem wirklich erstaunlichen Diebstahlschutz für Fahrräder ist, muss noch herausgefunden werden.