Wer alle Aspekte des Politischen verstehen will, kommt an der Akte HORST MAHLER nicht vorbei. Selbstverständlich ist da nicht alles enthalten, was man für eine Theorie des Politischen so braucht; aber jene Mischung aus zu vermutenden traumatischen Kindheitserfah- rungen, einer daraus resultierenden Ich-Schwäche bei gleichzeitigem Streben nach Höherem und nach Anerkennung, die vorhandene Zelle 'Berühmtseinsbedürfnis' mutiert und wandelt sich zum Herostaten- tum. Dass 'geistige Gesundheit' im Bereich der Politik immer etwas arg Relatives ist, sollte klar werden, wenn bei HM als Exempel genauer hinschaut. Wie sich die etablierte Politik mit der herostratischen berührt, lässt sich kaum jemals so schön beobachten.
Wenn man also verstehen will, was den "normalen Politiker" in Anteilen so umtreibt und zu Taten bewegt, muss man den Horst Mahler studieren. Ein Anfang findet sich in der Wikipedia hier:
"Mahler war Mitglied in der SPD, wurde aber 1960 ausgeschlossen, da die Partei eine Unvereinbarkeit der Mitgliedschaften in SDS und SPD erklärte. Ab 1964 schloss Mahler sich mit dem SDS der Außerparlamentarischen Opposition (APO) an. In dieser Zeit war er als Anwalt für strafverfolgte Studenten tätig.
1970 trat er in die RAF ein. Er war an der Planung zur Befreiung von Andreas Baader und an drei Banküberfällen im September 1970 beteiligt. Nach der Befreiung Baaders flüchtete er mit ihm, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und etwa 20 weiteren Mitgliedern der RAF nach Jordanien, um sich dort für den bewaffneten Kampf ausbilden zu lassen.
Am 8. Oktober 1970 wurde er in Berlin verhaftet und später wegen Bankraubs und Gefangenenbefreiung zu 14 Jahren Haft verurteilt. Seine Verteidigung hatte der spätere Innenminister Otto Schily übernommen.
1974 wurde Mahler noch während der Haft wegen seiner Mitgliedschaft in der maoistischen KPD (M) und anderer ideologischer Differenzen mit Andreas Baader aus der RAF ausgeschlossen. Im Februar 1975 entführte die Bewegung 2. Juni den Politiker Peter Lorenz, um die Entlassung Mahlers und sechs seiner Mithäftlinge zu erpressen. Mahler blieb als Einziger freiwillig im Gefängnis, die sechs Mithäftlinge wurden freigelassen.
Mit Hilfe seines damaligen Rechtsanwalts, des späteren Bundeskanzlers Gerhard Schröder, wurde Horst Mahler 1980 nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Strafe vorzeitig aus der Haft entlassen. Sein Bewährungshelfer wurde Helmut Gollwitzer. 1987 wurde er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wieder als Anwalt zugelassen. In diesem Verfahren zur Wiederzulassung wurde Mahler wiederum von Gerhard Schröder anwaltlich vertreten.
Das Buch "Der Minister und der Terrorist" dokumentiert Mahlers Gespräche mit dem ehemaligen Innenminister Gerhart Baum (FDP)."
...
"Während der Haft erhielt Mahler unter anderem Besuch von Günter Rohrmoser, einem national-konservativen Sozialphilosophen und Mitglied der von der sozial-liberalen Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Erforschung der geistigen Ursachen des Terrorismus. Daraus entstand eine persönliche Freundschaft.
Am 1. Dezember 1997 hielt Mahler erstmals seit seiner Haftentlassung zum 70. Geburtstag von Rohrmoser in Stuttgart vor Gästen des Studienzentrums Weikersheim, darunter Hans Filbinger, eine Laudatio auf Rohrmoser. Darin forderte er u.a., das „besetzte“ Deutschland müsse sich von seiner „Schuldknechtschaft“ zum aufrechten Gang seiner „nationalen Identität“ befreien. Dies sahen ehemalige Weggefährten im SDS wie Günter Langer oder der Politikwissenschaftler Alfred Schobert als Coming out einer rechtsradikalen Gesinnung. Rohrmoser dagegen erklärte 1998, seine und Mahlers Positionen seien identisch, und lobte Mahlers Haltung als „national-christlichen Konservativismus".
Mit Franz Schönhuber schrieb Mahler das Buch 'Schluß mit dem deutschen Selbsthaß'. Er sah mittlerweile das Germanentum als „Mittel der Gesundung des deutschen Volkes”.
Im Jahr 2000 trat Mahler in die NPD ein. In seiner Presseerklärung zu diesem Parteieintritt vom 12. August 2000 hieß es, dass er das Grundgesetz für ein „Provisorium für die Übergangszeit bis zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches” halte. Von 2001 bis 2003 übernahm Mahler die anwaltliche Vertretung im gescheiterten NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Seine Schriftsätze an das Gericht bestanden in weiten Teilen aus ideologischen Textpassagen unterschiedlichster Herkunft. Er gehörte zwischenzeitlich zu den Führungsfiguren der NPD, trat aber nach der Einstellung des Verbotsverfahrens 2003 wieder aus der Partei aus.
Im November 2003 gründete er einen „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten” (VRBHV), dem neben Mahler selbst eine Reihe bekannter Holocaustleugner angehören.
Mahler vertritt seit seiner Haftentlassung auch antisemitische Positionen. Ab Februar 2004 stand er als Mitgründer des rechtsextremen Deutschen Kollegs zusammen mit Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen wegen Volksverhetzung vor dem Berliner Landgericht. Grund war ein im Oktober 2000 von ihnen publiziertes Pamphlet mit dem Titel „Ausrufung des Aufstandes der Anständigen”, in dem unter anderem das Verbot der jüdischen Gemeinden in Deutschland, die Ausweisung aller Asylbewerber, „aller arbeitslos gewordenen Ausländer” sowie eine Reihe von weitergehenden drakonischen Maßnahmen gefordert wurden. Mahler wurde zudem vorgeworfen, dass im September 2002 mit seiner Billigung in der Parteizentrale der NPD in Berlin-Köpenick ein Schriftstück an Journalisten verteilt worden war, in dem der Hass gegen Juden als „etwas Normales” bezeichnet wurde.
Nachdem er während des Prozesses den Richtern, den Schöffen und dem Staatsanwalt die Todesstrafe nach dem Reichsstrafgesetzbuch angedroht und im Gericht antisemitische Äußerungen gemacht hatte, erteilte das Amtsgericht Tiergarten Mahler am 8. April 2004 ein vorläufiges Berufsverbot. Ähnliche Todesdrohungen gingen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und zwei Anwälte der Partei Die Grünen. Wegen der antisemitischen Kommentare erhob die Staatsanwaltschaft eine neue Anklage. Während des Prozesses ordnete das Landgericht an, Mahler von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachten zu lassen (Az 502-10/04). Er wurde schließlich zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt.
Um Mahlers Teilnahme an einer geplanten Teheraner Holocaustkonferenz zu verhindern, wurde ihm im Januar 2006 für einen Zeitraum von sechs Monaten der Reisepass entzogen. Es wurde befürchtet, dass Mahler auf dieser Konferenz zum Schaden des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland erneut antisemitische Äußerungen tätigen würde.
Als die Konferenz am 11. und 12. Dezember 2006 stattfand, verbüßte Mahler in Deutschland eine neunmonatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung. Grund waren seine Äußerungen als Anwalt im Verbotsverfahren gegen die NPD, darunter: Hass auf die Juden sei etwas „ganz Normales“ und „das untrügliche Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems, also von geistiger Gesundheit – eine Gesundheit, die Juden – zu recht – fürchten.“
So hat Mahler seinen Antisemitismus seit dem Gerichtsurteil von 2002 fortlaufend bekräftigt und versucht ihn u.a. über Sylvia Stolz auch im Internet weiterzuverbreiten."
Wenn man also verstehen will, was den "normalen Politiker" in Anteilen so umtreibt und zu Taten bewegt, muss man den Horst Mahler studieren. Ein Anfang findet sich in der Wikipedia hier:
"Mahler war Mitglied in der SPD, wurde aber 1960 ausgeschlossen, da die Partei eine Unvereinbarkeit der Mitgliedschaften in SDS und SPD erklärte. Ab 1964 schloss Mahler sich mit dem SDS der Außerparlamentarischen Opposition (APO) an. In dieser Zeit war er als Anwalt für strafverfolgte Studenten tätig.
1970 trat er in die RAF ein. Er war an der Planung zur Befreiung von Andreas Baader und an drei Banküberfällen im September 1970 beteiligt. Nach der Befreiung Baaders flüchtete er mit ihm, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und etwa 20 weiteren Mitgliedern der RAF nach Jordanien, um sich dort für den bewaffneten Kampf ausbilden zu lassen.
Am 8. Oktober 1970 wurde er in Berlin verhaftet und später wegen Bankraubs und Gefangenenbefreiung zu 14 Jahren Haft verurteilt. Seine Verteidigung hatte der spätere Innenminister Otto Schily übernommen.
1974 wurde Mahler noch während der Haft wegen seiner Mitgliedschaft in der maoistischen KPD (M) und anderer ideologischer Differenzen mit Andreas Baader aus der RAF ausgeschlossen. Im Februar 1975 entführte die Bewegung 2. Juni den Politiker Peter Lorenz, um die Entlassung Mahlers und sechs seiner Mithäftlinge zu erpressen. Mahler blieb als Einziger freiwillig im Gefängnis, die sechs Mithäftlinge wurden freigelassen.
Mit Hilfe seines damaligen Rechtsanwalts, des späteren Bundeskanzlers Gerhard Schröder, wurde Horst Mahler 1980 nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Strafe vorzeitig aus der Haft entlassen. Sein Bewährungshelfer wurde Helmut Gollwitzer. 1987 wurde er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wieder als Anwalt zugelassen. In diesem Verfahren zur Wiederzulassung wurde Mahler wiederum von Gerhard Schröder anwaltlich vertreten.
Das Buch "Der Minister und der Terrorist" dokumentiert Mahlers Gespräche mit dem ehemaligen Innenminister Gerhart Baum (FDP)."
...
"Während der Haft erhielt Mahler unter anderem Besuch von Günter Rohrmoser, einem national-konservativen Sozialphilosophen und Mitglied der von der sozial-liberalen Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Erforschung der geistigen Ursachen des Terrorismus. Daraus entstand eine persönliche Freundschaft.
Am 1. Dezember 1997 hielt Mahler erstmals seit seiner Haftentlassung zum 70. Geburtstag von Rohrmoser in Stuttgart vor Gästen des Studienzentrums Weikersheim, darunter Hans Filbinger, eine Laudatio auf Rohrmoser. Darin forderte er u.a., das „besetzte“ Deutschland müsse sich von seiner „Schuldknechtschaft“ zum aufrechten Gang seiner „nationalen Identität“ befreien. Dies sahen ehemalige Weggefährten im SDS wie Günter Langer oder der Politikwissenschaftler Alfred Schobert als Coming out einer rechtsradikalen Gesinnung. Rohrmoser dagegen erklärte 1998, seine und Mahlers Positionen seien identisch, und lobte Mahlers Haltung als „national-christlichen Konservativismus".
Mit Franz Schönhuber schrieb Mahler das Buch 'Schluß mit dem deutschen Selbsthaß'. Er sah mittlerweile das Germanentum als „Mittel der Gesundung des deutschen Volkes”.
Im Jahr 2000 trat Mahler in die NPD ein. In seiner Presseerklärung zu diesem Parteieintritt vom 12. August 2000 hieß es, dass er das Grundgesetz für ein „Provisorium für die Übergangszeit bis zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches” halte. Von 2001 bis 2003 übernahm Mahler die anwaltliche Vertretung im gescheiterten NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Seine Schriftsätze an das Gericht bestanden in weiten Teilen aus ideologischen Textpassagen unterschiedlichster Herkunft. Er gehörte zwischenzeitlich zu den Führungsfiguren der NPD, trat aber nach der Einstellung des Verbotsverfahrens 2003 wieder aus der Partei aus.
Im November 2003 gründete er einen „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten” (VRBHV), dem neben Mahler selbst eine Reihe bekannter Holocaustleugner angehören.
Mahler vertritt seit seiner Haftentlassung auch antisemitische Positionen. Ab Februar 2004 stand er als Mitgründer des rechtsextremen Deutschen Kollegs zusammen mit Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen wegen Volksverhetzung vor dem Berliner Landgericht. Grund war ein im Oktober 2000 von ihnen publiziertes Pamphlet mit dem Titel „Ausrufung des Aufstandes der Anständigen”, in dem unter anderem das Verbot der jüdischen Gemeinden in Deutschland, die Ausweisung aller Asylbewerber, „aller arbeitslos gewordenen Ausländer” sowie eine Reihe von weitergehenden drakonischen Maßnahmen gefordert wurden. Mahler wurde zudem vorgeworfen, dass im September 2002 mit seiner Billigung in der Parteizentrale der NPD in Berlin-Köpenick ein Schriftstück an Journalisten verteilt worden war, in dem der Hass gegen Juden als „etwas Normales” bezeichnet wurde.
Nachdem er während des Prozesses den Richtern, den Schöffen und dem Staatsanwalt die Todesstrafe nach dem Reichsstrafgesetzbuch angedroht und im Gericht antisemitische Äußerungen gemacht hatte, erteilte das Amtsgericht Tiergarten Mahler am 8. April 2004 ein vorläufiges Berufsverbot. Ähnliche Todesdrohungen gingen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und zwei Anwälte der Partei Die Grünen. Wegen der antisemitischen Kommentare erhob die Staatsanwaltschaft eine neue Anklage. Während des Prozesses ordnete das Landgericht an, Mahler von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachten zu lassen (Az 502-10/04). Er wurde schließlich zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt.
Um Mahlers Teilnahme an einer geplanten Teheraner Holocaustkonferenz zu verhindern, wurde ihm im Januar 2006 für einen Zeitraum von sechs Monaten der Reisepass entzogen. Es wurde befürchtet, dass Mahler auf dieser Konferenz zum Schaden des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland erneut antisemitische Äußerungen tätigen würde.
Als die Konferenz am 11. und 12. Dezember 2006 stattfand, verbüßte Mahler in Deutschland eine neunmonatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung. Grund waren seine Äußerungen als Anwalt im Verbotsverfahren gegen die NPD, darunter: Hass auf die Juden sei etwas „ganz Normales“ und „das untrügliche Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems, also von geistiger Gesundheit – eine Gesundheit, die Juden – zu recht – fürchten.“
So hat Mahler seinen Antisemitismus seit dem Gerichtsurteil von 2002 fortlaufend bekräftigt und versucht ihn u.a. über Sylvia Stolz auch im Internet weiterzuverbreiten."
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen