Dienstag, 29. November 2011

Breivik und der Wahnsinn

Es widerspricht dem Volksempfinden: Dass einer wie B. nicht ins Gefängnis soll. Aber es ist in Wirklichkeit ein Dilemma der Strafjustiz ganz allgemein: Wenn einer extrem bizzare Untaten vollbringt, kann der geistig gesund sein?

In jedem Fall wird der Prozess gegen Breivik wegen Ermordung von 77 Menschen am 16. April 2012 eröffnet. Dort tragen die beiden Psychiater ihr Gutachten komplett vor. Das Gericht entscheidet endgültig über die strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit des Attentäters. Schließt sich das Gericht der Einschätzung der Gutachter an, kann er nicht zu einer Haftstrafe verurteilt, sondern nur per Beschluss auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft wird dies nach aller Voraussicht beantragen. Die Einweisung müsste dann alle drei Jahre geprüft werden.

Der Einschätzung der Rechtspsychiater zufolge leidet Breivik unter paranoider Schizophrenie. In ihrem Gutachten berichten sie von "ausufernden Wahnvorstellungen": In insgesamt 13 Sitzungen sprachen sie insgesamt 36 Stunden mit dem Attentäter, der sich selbst für absolut zurechnungsfähig hält.

Sind die Drei aus Zwickau nicht auch in einer pupertären Schizophrenie hängen geblieben? Ist der extreme Nationalismus -- der ja eigentlich kein Nationalismus ist, sondern eine Mischung aus Fremdenfeindlichkeit, Anti-Demokratismus, Führer- und Geführt- werden-Sehnsucht aus Ich-Schwäche --, ist diese Mischung nicht insgesamt eine besondere Form eines als politisch nur getarnten und nur sehr schlecht therapierbaren Wahnsinns?

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