Wie auch immer. Immer, immer wieder ist es erstaunlich, worauf man beim FREIEN LESEN* so alles stößt. Es muß nicht im Internet sein. Aber Netzlektüre ist auch nicht per se dem Buch unterlegen. Nun denn, es geht um Funde wie beispielsweise den:
Seit 06.04.2000, jeden Freitag ist Andreas Buske Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg -- ab 9:30 im Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, Raum B335, Anbau (früher 833) im Robe mit weißer Krawatte als Richter zu bewundern. // Mit oft gut einem Dutzend Verhandlungen bezüglich des Missbrauchs deutscher Sprache, welche er freitags bis in den späten Nachmittag durchzieht, beweist dieser distinguierte Vorsitzende erstaunliches Durchhaltevermögen. // Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, fiktive Lizenzgebühren, Entschädigung, Ordnungsstrafe sind Gegenstand seiner Verhandlungen, sogar bis zum Eingriff ins Persönlichkeitsrecht der Selbstdarstellung. // Seine Urteile scheinen im Wesentlichen festzustehen schon vor der Verhandlung.
Ist das nicht so knapp wie schön formuliert? Macht es nicht Lust auf mehr, auf Weiterlesen? Gibt es nicht auch Hemingways der normal Netzveröffentlichung? Dreimal ja.
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* Das 'freie Lesen' (FL) soll als Terminus eingeführt werden. Darum die schreienden Majuskeln. Das FL ist das Gegenteil des 'zielorientierten Lesens'. (Selbstverständlich gibt es Mischformen.) Das FL streift in Bibliotheken und im Internet herum. Es ist das Flanieren auf der Meile des Geistigen. Und diese Meile kann unversehens auch mal ins Rotlichtviertel oder ins Fußballstadion führen. Oder eben zum Gericht bzw. zu den Kommentatoren eines Gerichts.
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