Montag, 8. September 2014

Nachrichten aus der Stadt ...

die es nicht gibt.

Ich finde dieses Bild mit den spärlich bekleideten Fußballmädchen, die Bielefeld zugeschrieben werden, weil ich nach Bildern mit Herostratos suche. Der Mann, der das gepostet hat, nennt sich so. Was auf einen gewissen intellektuellen Hintergrund schließen lässt. Anyway. Ich hoab scho wa weng schmunzeln müssa, gell...

Aber dann die Bemerkung weiter unten: 

"Hans Werner Herbert | 05.07.2012 um 12:30 | Vor allem gegen das Urhebergesetz verstoßen kommt immer gut an ;) Weiter so …"

Jetzt frage ich mich, wie das mit dem Urheberrecht so ist. Kann man mit solch einem Witzfoto gegen das Urheberrecht verstoßen. Ich meine: formaljuristisch sowieso. Gewohnheitsrechtlich? Eher nicht. Und es bleibt der schöne Grundsatz: "Wo kein Kläger, da kein Richter!"

Um den Gedanken zu einem Ende zu bringen: Nehmen wir mal an, ich möchte die Rechte an dem Soccer-Mädchen-Bild käuflich erwerben, an wen wende ich mich da? Google kennt ja sogar die Rubrik "Nutzungsrechte". Nur -- da gibt es keinen Hinweis.