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Dienstag, 12. März 2019

Fischer in Rechthaberei?

Über Prof. Dr. Thomas Fischer lässt sich viel sagen. Dass über seinen Professorentitel gestritten wird. Dass er wirkt wie ein großer Bullmastiff -- darf man das sagen? Also vielleicht nicht immer. Aber auf dem Bild, das er wohl selbst ausgesucht hat. Und dass er gerne streitet und am liebsten sich selbst recht gibt. Na ja, tut das nicht beinahe jeder Mensch?

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Im März 2018 beendete die Zeit ihre Zusammenarbeit mit Fischer, da er sich illoyal verhalten habe. Auslöser war die Berichterstattung über Vorwürfe mehrerer Frauen gegen Dieter Wedel. Fischer hatte der Zeit im Januar einen Text angeboten, in welchem er dem Wochenblatt vorwarf, sich an einer öffentlichen Vorverurteilung Wedels beteiligt zu haben. Nachdem die Zeit den Abdruck abgelehnt hatte, bot Fischer dem Online-Mediendienst Meedia eine ergänzte Version seines Beitrages an. Meedia veröffentlichte den Text, informierte aber vorab die Chefredaktion der Zeit darüber. (Wikipedia)

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Hatte er da nicht vielleicht sogar recht, bei der Vorverurteilung?

"Als Grund für die Trennung gibt die Chefredaktion [der ZEIT] an, Fischer habe sich im Fall Dieter Wedel illoyal verhalten." (sueddeutsche.de)

Ja, die ZEIT fordert umfassend: Loyalität! Der SPIEGEL eigentlich auch. Also warten wir da noch ein wenig...

Thema: Arabische Clans

"Gemessen in Quadratmetern, besteht dieser Verlust nur aus ein paar Straßen auf dem Kiez, bei denen sich die Frage stellt, wer hier das Sagen hat, Polizei oder Clans. Es gibt deshalb Stimmen wie die des früheren Bundesrichters Thomas Fischer, die Clans seien doch nur die nächste Sau, die durchs hysterische mediale Dorf getrieben werde. In Wahrheit alles halb so wild.

Genauso gut könnte man aber auch verfechten, dass kein Mordfall, keine Vergewaltigung, kein Kindesmissbrauch der Rede wert ist, weil auch das, gemessen an 83 Millionen Deutschen, nur ein Mikroausschnitt der Wirklichkeit ist." (spiegel.de)

Freitag, 1. Februar 2019

Juramama und Martenstein

Mann, was sind die Deutschen und vor allem die Deutschinnen doch kritisch! Es ist nicht zu glauben!

Da schreibt Juramama. Wer sich dahinter verbirgt, habe ich bei -- zugegeben sehr kurzen -- Recherchen nicht herausgefunden.

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INTERVIEWS UND ARTIKEL · 23. Mai 2018 Lieber alter Herr Harald Martenstein... Sehr geehrter Herr Harald Martenstein, heute passt mein Vater auf meine Kinder auf und geht mit ihnen ein Eis essen. Er freut sich wie Bolle und erledigt seine großväterlichen Aufgaben mit einer grenzenlosen Liebe und Freude über die kindliche Sicht auf die Welt. Das erinnert mich an Ihre väterlichen Zeilen über das Leben mit Kindern. Sie beide trennen nur zehn Lebensjahre. Das ist in vielerlei Hinsicht relevant, denn mein Vater ist eine zentrale Figur in unserer langjährigen Beziehung. Also der Beziehung zwischen Ihnen, Herr Martenstein, und mir. Mein Vater verkuppelte uns literarisch bereits in meinen Zwanzigern und machte mich damit wohl zum jüngsten Fan außerhalb ihrer Zielgruppe. Ich mochte Ihre Schreibe sogar so gern, dass ich auf meiner Homepage in der Rubrik „Über mich“ schrieb: „Eines Tages möchte ich auch mal so kluge Sachen sagen wie Harald Martenstein.“. Ich zitierte Sie prominent in meinem Buch und ein Selfie von uns beiden teilte ich stolz in allen denkbaren sozialen Netzwerken. Das ist mir jetzt alles ziemlich peinlich, aber das gehört zum Erwachsenwerden wohl dazu.

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Aber dann! Von da an ging's bergab... Mit Harald Martenstein. Und die Leserinnen stimmen einfach mal zu!

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Kommentare: 3
#1
ani (Samstag, 07 Juli 2018 09:04)

Applaus! Vielen Dank für den tollen Artikel. Als Radio Eins Hörer haben wir einmal wöchtentlich das zweifelhafte Vernügen, wenn wir nicht schnell genug an den Lautstärkeregler kommen um leise zu drehen, Herrn Martenstein bei seinen Betrachtungen folgen zu dürfen und kennen das Elend...

#2
Aann (Freitag, 14 September 2018 14:08)

Habe leider keinen Papa, der auf die Kinder aufpasst. Umso mehr ebenfalls (der Lage der Dinge geschuldet: kurzer) Applaus von meiner Seite. Danke!

#3
FrauK (Sonntag, 30 Dezember 2018 13:50)

Danke für diesen wunderbaren Artikel. Ich weiss noch wie fassungslos ich war, als diese von mir überaus geschätzten Kolumnen kippten, flach wurden, nichtssagend. Oh, wie schade, der arme Mann hat Schreibblock, Schaffenskrise spekulierte ich so vor mich hin. Und auf einmal hatte er seinen neuen Stil gefunden - ich muss jetzt immer sehr tapfer sein, wenn ich ihn lese.

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Was ich jetzt nur noch lesen möchte: Je eine Kolumne von Juramama, Ani, Aann und Frauk. Auf dass wir sie vergleichend gegeneinander stellen: die Fähigkeiten von Harald M. und die der Verfasserinnen. Ich gebe meine Vorerwartung preis: 11:2 für Martenstein.

Sonntag, 13. Januar 2019

"Richter ohne Gesetz"

Was einem alles so unterkommt im Netz!

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Richter ohne Gesetz. Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat | Warwuschel || Wolf thematisiert den Asylrechtsmissbrauch und die daraus entstehenden Gefahren für die demokratische Grundordnung | 10. April 2018 || Joachim Wagner greift Themen auf, die in der breiten Öffentlichkeit weitestgehend unbekannt sind. Seit 2 Jahren unterrichte ich als pensionierte Berufsschullehrerin überwiegend unbegleitete jugendliche Asylbewerber, die bis auf wenige Ausnahme keinerlei Bereitschaft zeigen, sich durch regelmäßigen Schulbesuch und Mitarbeit zu integrieren. Die durchschnittliche Fehlquote liegt bei 80%. Wie auch von Wagner geschildert, wird das Recht, hier das Schulrecht und die Schuldordnung von den Asylbewerbern in keinster Weise anerkannt. Dagegen setzen die jeweiligen Vereinigungen des Herkunftslandes (Kurden, Afghanen, Iraker, Syrer usw.), zu denen die Schüler gehen, den Verhaltenskodex fest. Oben an stehen muslimische Normen des Korans. Darüber hinaus werden Tipps gegeben, dass Jugendliche zum Beispiel durch eine Einlieferung in die Jugendpsychiatrie den Familiennachzug beschleunigen könnten usw. Es ist für die Schüler selbstverständlich, dass an muslimischen Feiertagen die Schule ausfällt. Väter verkuppeln ihre minderjährigen Töchter an Landsleute. Brüder und Ehemänner verbieten den jeweiligen Frauen den Schulbesuch. Mädchen werden- wie Lehrerinnen - despektierlich behandelt, die Anweisungen letzterer provokativ missachtet, weil sie erstens von einer Frau und zweitens aus dem Mund einer Ungläubigen kommen, vor allem aber erlaubt der Koran mit der TAQYA ausdrücklich, Andersgläubige anzulügen und zu täuschen, wenn es dem Muslim nutzt. Die Angaben gegenüber den Lehrern, zum Beispiel zum Anlass des wieder einmal unentschuldigten Fehlens, entsprechen häufig nicht der Wahrheit. Aber, und hier ist die Parallele des von Wolf geschilderten Sozialversicherungsbetrugs der 2. bis 3. - nur vom Imam getrauten - Ehefrau, die bei der Agentur für Arbeit angibt, den Vater ihrer Kinder nicht zu kennen und allein erziehende Mutter zu sein. Und so fließen je nach Kinderzahl mehrere Tausend Euro für Wohnen, Arbeitslosengeld II und ein Extrazuschlag für das Alleinerziehen. Meine Schüler kennen alle Möglichkeiten der Finanzierung über das Jugendamt und zwar vom labtop bis zu den Nachhilfestunden sowie den Sportklamotten oder der Finanzierung einer eigenen Wohnung. Hier entwickeln sie sehr viel Kreativität und Erfindungsreichtum. | Je konzentrierter sich die Parallelgesellschaften in Deutschland etablieren und den Rechtsstaat aushöhlen, hier im Schul- und Sozialleistungsbereich, um so mehr wird eine Integration unmöglich. Jeder sollte sich mit dieser Problemlawine beschäftigen, die da auf uns zurollt. Dafür sind die Schilderungen von JoachimWagner als Einstieg besonders gut geeignet.

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Freitag, 14. September 2018

"Hetzjagd, Migration und Maaßen"

Thomas Fischer wieder beim SPIEGEL.

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Hetzjagd, Migration und Maaßen. Offenkundig außer Kontrolle. Der Wortstreit um die Hetzjagd in Chemnitz ist ein sensationeller kommunikativer Erfolg der rechtsradikal-nationalsozialistischen Minderheit und eine deprimierende kommunikative Insolvenz des von ihr bekämpften "Systems". -- 
© DPA Eine Kolumne von Thomas Fischer

[ Hier nach Zitatrecht ]

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"Das Ereignis ging als "Hetzjagd von Guben" in die deutsche Geschichte und die strafjuristische Terminologie ein. Die jugendlichen bzw. heranwachsenden Täter (17 bis 21 Jahre alt) wurden nach Cottbusser Art mit der "ganzen Härte des Rechtsstaats" verfolgt: Manche erhielten richterliche Verwarnungen, sieben wurden mit kurzen Jugendstrafen bestraft, von denen fünf zur Bewährung ausgesetzt wurden. Am 9. Oktober 2002 entschied der 5. Strafsenat des BGH letztinstanzlich; die lächerlichen Strafen wurden bestätigt."

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Na, das fällt ja wohl unter den Terminus "Richterschelte", oder? Sonst von Herrn Fischer ja nicht so gerne gesehen. Und gerne würde man die beteiligten Richter von damals hören. Es waren ja offenkundig mehrere. Würden die zugeben, auf dem rechten Auge nicht so gut zu sehen?

Aber wie auch immer -- Juristen sind dazu verdammt, um den Inhalt von Wörtern zu feilschen. Eine unglückselige Tradition zwingt sie dazu. Jetzt muss als "Hetzjagd" gefasst werden. Vorschlag: Anzahl der Verfolger und Verfolgten. Art der Bedrohung bzw. der Voraussichtlichen Taten der Verfolger. Geschwindigkeit und Gelände. Und dann -- am weitaus schwierigsten zu gewichten: die Gründe für die Hetzjagd. Wenn 30 Autononme zwei Neonazis verfolgen, weil die Neonazis vorher einen Sudanesen misshandelt haben, ist es dann die gleiche Hetzjagd wie umgekehrt, wenn ... Ach, ich mag gar nicht mehr weiterdenken. Sonst kommen mir wieder diese unheimlichen Gedanken: Die NPD und die AfD mit der Linken und ausgleichend vielen Autonomen in einen großen Raum sperren, bei ausreichend Essen, Bier und Haschisch selbstverständlich. Und dann die Diskussionen da drin einfach abwarten. Während draußen der Rechtsstaat erblüht.

Schlimme Träume sind das...!

Freitag, 17. August 2018

Michael G. (21) und Cora (18)

Wie verhält es sich in diesem Fall -- rein juristisch?

Früher haben Männer auf dem bayerischen Land zu ihren vertrauten Freunden gesagt: "Ich warte nur, bis ich mal wieder voll besoffen bin, dann hau ich dem Sepp den Maßkrug übern Schädel!"

Die Männer wussten genau, dass es für Totschlag viel, viel weniger Knast gibt als für Mord.

Folgerung > Es gilt der Ratschlag an Brutalos jeglicher Art: "Berausche dich heftig, aber vergiss dennoch nicht, was du tun willst!"

Der "Nachweis vorsätzlichen Berauschung zum Zwecke der Strafminderung" ist da ja doch kaum zu führen. 

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CORA ERSTOCHEN | War Michael wirklich im Vollrausch? | Michael G. (21) hat Cora (18) erstochen. Jetzt erhob die Staatsanwaltschaft Anklage – aber nicht wegen eines Tötungsdeliktes, sondern wegen "vorsätzlichen Vollrausches". | Michael G. (21) hat Cora B. (18) erstochen. Jetzt erhob die Staatsanwaltschaft Anklage – aber nicht wegen eines Tötungsdeliktes, sondern wegen "vorsätzlichen Vollrausches" | | 16.08.2018 - 06:58 Uhr | Bergen – Er hat seine junge, hübsche Freundin Cora B. (18) mit gezielten Messerstichen in den Hals umgebracht. Da sind sich die Ermittler sicher. | | DER FALL | Michael G. zeigt seine Muskeln. Das Foto ist etwa zwei Jahre alt. „Damals ging er oft in die Mucki-Bude“, so Nachbarn | ANKLAGE GEGEN MICHAL G. | Erstach er seine Freundin (†18) im LSD-Rausch? | Nach dem Mord an der jungen Frau (†18) hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihren Freund Michael G. (21) erhoben. | Michael G. zeigt seine Muskeln. Das Foto ist etwa zwei Jahre alt. „Damals ging er oft in die Mucki-Bude“, so Nachbarn | IN POLEN VERHAFTET | Tötete dieser Locken-Kopf seine Freundin? | Ein junger Mann mit nacktem Oberkörper und lockigem Haar posiert vor der Kamera. Tötete dieser Lockenkopf seine 18-jährige Freundin? | In dieser idyllischen Siedlung am Ortsrand geschah der Mord | MORD AN 18-JÄHRIGER | Polizei fahndet weltweit nach Freund (21) des Opfers | Nach dem Fund der Leiche einer jungen Frau (18) in Bergen kommen jetzt neue Details ans Licht. Jetzt gibt es einen internationalem Haftbefehl. | Höchststrafe: 5 Jahre. Im günstigsten Fall kommt der mutmaßliche Killer mit Geldstrafe davon! | | Eine Anklage, über die selbst Juristen den Kopf schütteln! | Die Staatsanwaltschaft Celle begründet ihre Entscheidung so: Michael G. und seine Freundin hätten im Haus seiner Eltern die Droge LSD konsumiert. | | ... | | Ob und wie viel LSD er tatsächlich zur Tatzeit intus hatte, konnten die Ermittler aber nicht sicher feststellen! | | Denn: Der Beschuldigte wurde erst vier Tage später in Polen festgenommen. | | Die Polizei geht davon aus, dass er es selbst war, der nach der Tat den Notruf wählte, dann ergriff er die Flucht. Erst nach der Fahndung stellte er sich. Er schweigt zu den Vorwürfen. | | HANDELTE MICHAEL G. WIRKLICH IM WAHN? | | Der bekannte Strafrechtler Raban Funk zu BILD: | | "Es ist Sache des Gerichts, ein psychiatrisches Gutachten zu bewerten. Von vornherein Vollrausch statt Totschlag anzuklagen, ist strategisch sehr ungewöhnlich!" | | Prof. Christoph Möller, Leiter der Therapiestation Teen Spirit Island: | | "LSD kann wahnhaften Realitätsverlust hervorrufen. Im schlimmsten Fall können Halluzinationen auch zu einer Gewalttat führen. Das ist aber die Ausnahme!" (bild.de)

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Sonntag, 3. Juni 2018

Argumentationsanalyse 4: Juristisches Argumentieren

Lesenswerter Artikel von Thomas Fischer, dem pensionierten BGH-Richter, jetzt im SPIEGEL, nicht mehr in der ZEIT:

"Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat das Strafverfahren gegen Herrn Dr. Alexander Gauland aus Potsdam wegen Volksverhetzung am 14.5.2018 eingestellt, weil Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Anklage nicht bestehe (§ 170 Abs. 2 StPO). Das ist für den Beschuldigten ein schönes Ergebnis, für die Anzeigeerstatter - zu denen ich selbst gehöre - nicht. Das ist an sich nicht dramatisch, und mit Enttäuschungen aus dem Munde der Justiz muss der Bürger leben wie mit Freuden. Die Sache ist hier aber einer etwas näheren Würdigung wert, weil die Begründung der Einstellungsverfügung auf ein allgemeines Problem bei der Anwendung strafrechtlicher Vorschriften auf politisch motivierte öffentliche Äußerungen verweist."

...

"Umgang mit Hetze

Der argumentative Trick, mit welchem die Staatsanwaltschaft Mühlhausen die Einstellung begründet, besteht somit darin, die rassistische, allein auf die Person als Repräsentantin einer ethnisch definierten Gruppe gerichtete Aufforderung zu Willkürmaßnahmen umzudeuten in einen "allgemeinen" Diskussionsbeitrag zu einem interessanten ("diskursfähigen") politischen Thema. Das verfehlt den Kern der Sache und nimmt das Ergebnis vorweg, bevor eine ernsthafte Prüfung überhaupt stattfindet.

Es ist dies nicht einmalig und auch kein Spezifikum des konkreten Falls. Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, aber auch der ordentlichen Gerichte, zu Äußerungsdelikten ist unüberschaubar. Sie befasst sich in den allermeisten Fällen allerdings nicht mit Volksverhetzung, sondern mit Verfahren wegen Beleidigungsdelikten (§§ 185 ff. StGB), die ihrer Natur nach gegen Personen gerichtet und nur zu einem kleinen Teil "politisch" motiviert sind. Der Tatbestand der Volksverhetzung wird dagegen fast nie ohne Bezug zu politischen Themen verwirklicht. Daher kann die Rechtsprechung zur Beleidigung und zum "Gegenschlag" nicht unbesehen auf § 130 StGB übertragen werden, denn wenn jede politisch konnotierte volksverhetzende Äußerung ohne weitere Prüfung mit dem strafbefreienden Segen des "politischen Diskurses" versehen würde, hätte der Tatbestand praktisch keinen Anwendungsbereich mehr."

<Noch zu kommentieren.>

Montag, 28. Mai 2018

Die Formulierungskunst der Juristen

Aus unserem Fortbildungskurs für junge Juristen:

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§ 328 StGB – Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, [wer]

...

3. eine nukleare Explosion verursacht

Mittwoch, 28. März 2018

Was ist eigentlich ein "Haftgrund"?

Eine Meldung:

Säureangriff auf 44-jährige Frau auf offener Straße

Ein Mann überschüttet eine Frau in Minden auf offener Straße mit Säure. Er zielt mit der Flüssigkeit auf ihr Gesicht. Dank ihrer geistesgegenwärtigen Reaktion wird die Frau nur leicht verletzt.

In der Vernehmung durch die Polizei erklärten der mutmaßliche Täter und das Opfer, dass sie seit längerer Zeit „freundschaftlich miteinander bekannt“ seien. Nach ihren Angaben kam es am Morgen an der Wohnung des 51-Jährigen zu einem Streit. Als sich die Frau daraufhin zu Fuß auf den Heimweg machte, folgte der Mann ihr wenig später mit dem Fahrrad.

Er sprach sie an und schüttete eine ätzende Flüssigkeit in ihre Richtung. Ob es sich dabei um Salzsäure handelte, ist noch nicht geklärt. Zum Inhalt des Streits machte die Polizei keine Angaben.

Der 51-Jährige hat seine Tat gestanden und bedauert. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurde er nach seiner Vernehmung freigelassen, da keine Haftgründe vorlagen. Gegen ihn wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Angehörige kümmern sich um ihn und wollen ihn in einer psychiatrische Klinik unterbringen.

Einfach zu geheimnisvoll, die Denk- und Sprechweise und natürlich die Maßnahmen unserer juristischen Oberklasse!

Näheres bei welt.de. Und demnächst im Theater des Vergessens.

Sonntag, 25. März 2018

Tho­mas Fi­scher, 64

Das ist ja nun eine wahrhaftig erstaunliche Meldung! Die der SPIEGEL, noch dazu in voller Länge, auch online stellt.

Richter in Ungnade • Die Zu­sam­men­ar­beit des ehe­ma­li­gen Vor­sit­zen­den Rich­ters am Bun­des­ge­richts­hof, Tho­mas Fi­scher, 64, und der Wo­chen­zei­tung »Die Zeit« hat ein jä­hes Ende ge­fun­den. »Herr Fi­scher schreibt für uns nicht mehr«, heißt es auf Nach­fra­ge. An­fang Ja­nu­ar hat­te Fi­scher ei­nen Text vor­ge­legt, der sich kri­tisch mit der Be­richt­er­stat­tung über die Vor­wür­fe meh­re­rer Frau­en ge­gen den Re­gis­seur Die­ter We­del be­fass­te. (spiegel.de)

Ein wenig verwunderlich, dass die ZEIT nicht die Größe hatte, einfach Fischers Artikel zu übernehmen, und halt gegebenenfalls kritisch zu kommentieren. Damit setzt sich fort, was dem Leser der Kommentare auf der ZEIT-Seite eigentlich schon klar war: Die Grenze zwischen "Zulassen nur vernünftiger Meinungsäußerungen" und "Zensur" ist schwierig zu ziehen. Erstaunlich noch einmal, die Kleinigkeiten und Feinheiten: "'Jetzt', so Fi­scher, 'hat man mir so­gar mein ›Zeit‹-Frei­abo mit so­for­ti­ger Wir­kung ge­stri­chen.'"

Und wer TFs Einlassungen doch lesen möchte? Hier stehen sie!

Fischer, ebd.:

Eine Zeitungs-Redaktion hat nicht über Schuld und Unschuld eines Verdächtigen zu entscheiden. Sie sollte sich daher auch nicht so gebärden. „Unschuldsvermutung“ ist ein Begriff, der aus dem staatlichen Strafprozess stammt, diesem eigentümlich ist und dort etwas Wichtiges bedeutet und bewirkt. Mit dem Presserecht und der Kompetenz von Journalisten hat er allenfalls mittelbar zu tun. Daher ist es recht verkürzt, wenn der Zeit vorgeworfen wird, sie verstoßen gegen die Unschuldsvermutung. Jeder Mensch darf – für sich – gegen diese Vermutung „verstoßen“, wie sie oder er will. Die Vermutung gilt für die Verfahren der staatlichen Strafjustiz, ist aber auch da eine spezifische Regel: „Im Zweifel“, welche von mehreren verschiedenen Tatsachenmöglichkeiten wahr ist, ist dem Urteil die für den Beschuldigten günstigste zugrunde zu legen. Die Unschuldsvermutung verlangt nicht, Zweifel zu haben, sondern sagt nur, was ein Richter tun soll, wenn er Zweifel hat.


Und dann auch noch lesenswert:

17.02.2017 / 13.03.2017 | Zeit Online-Kolumnist Thomas Fischer: „Ich bin noch nicht wirklich davon überzeugt, dass ich jemals sterben werde“ || Prof. Dr. Thomas Fischer, 63, Bundesrichter und ZEIT-Kolumnist, Mann offener Worte, polarisiert bei Lesern: Begeisterung und Zuspruch stehen Kritik und Beschimpfungen gegenüber. Im biographischen Gespräch mit Christopher Lesko erzählt Fischer von Furcht, Ausgrenzung und Heimat, von Jahren als Paketzusteller, Vorwürfen der Nestbeschmutzung beim BGH und Zweifeln an der Endlichkeit: “Unsterblichkeit ist eine Hypothese, die noch nicht endgültig widerlegt ist.“ || Von Christopher Lesko (meedia.de)

Und ab geht es in die Diskussion!

30.01.2018 / 30.01.2018 || Einspruch, Herr Fischer! || Die Replik einer Jura-Professorin auf die Medientribunal-Schelte im Fall Wedel || [...] Im Gastbeitrag für MEEDIA hat der frühere Bundesrichter und Zeit Online-Kolumnist Thomas Fischer die Enthüllungen der Zeit über schwere Vorwürfe von Schauspielerinnen gegen Dieter Wedel als "Geheimtribunal" kritisiert. Dem widerspricht jetzt Elisa Hoven, Jura-Dozentin an der Universität Köln und freie Autorin der Zeit. Tenor: Fischer ziehe falsche Schlüsse, da er von falschen Prämissen ausgehe. (meedia.de)


Freitag, 12. Januar 2018

Kapitalismus: Grundrechenarten

Notizbuch:

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Bei den umstrittene Cum-Ex-Deals schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie überhaupt gehörten. Die Folge: Bescheinigungen für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer wurden mehrfach ausgestellt, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Ob das illegal war, ist noch nicht abschließend richterlich geklärt. (finanzen.net)

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Soso: "Ob das illegal war, ist noch nicht abschließend richterlich geklärt."


Freitag, 5. Januar 2018

Schwarzfahren

Notiz (zu einer Wikipedia-Café-Diskussion):

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Ach, vielleicht das doch noch, weil ich heute in den Nachrichten gehört habe, dass man überlegt, dass Schwarzfahren gesetzlich doch zur bloßen Ordnungswidrigkeit zu erklären. Es ist also heute offenbar doch nicht so, dass Schwarzfahren als Lappalie eingestuft würde. Ich habe ein wenig nachgesehen und das gefunden:

Strafrechtlich kommen, je nach vorgeworfenem Verhalten, das Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB), die Urkundenfälschung (§ 267 StGB) oder der Betrug (§§ 263 StGB) in Betracht. Weil die Strafbarkeit unabhängig vom Zivilrecht bewertet wird, entfällt sie auch nicht durch bloße Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts. Die Straftat wird auch nach Zahlung regelmäßig weiter verfolgt. // Warum fällt das Schwarzfahren unter die Tatbestände „Erschleichen von Leistungen“, „Urkundenfälschung“ und „Betrug“?"

Ob das, hätten wir die us-amerikanischen three-strikes-Regel, dazu führen würde, dass extreme, notorische Schwarzfahrer irgendwann doch lebenslänglich einsitzen – je nun, dazu will ich mir kein Urteil anmaßen. Auch wenn das, für sich genommen, eine interessante Frage ist. (schwarzfahren-berlin.de (!))

Montag, 11. Dezember 2017

"Du bist verrückt mein Kind..."

So, am Schluss meiner heutigen Presseschau: "Du bist verrückt mein Kind, du musst nach Berlin ..."

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Berlin – Drogenschmuggel und Sex mit Häftlingen: Anwältin vor Gericht SEX MIT HÄFTLINGEN Drogenschmuggel und Sex mit Häftlingen: Anwältin vor Gericht Eine Anwältin soll einen Gefangenen der JVA Moabit mit Drogen versorgt und laut einem Bericht mit mehreren Häftlingen Sex gehabt haben. 11.12.2017 || Im Komplex des Moabiter Kriminalgerichts, zu dem auch die JVA Moabit gehört, soll eien Anwältin Drogen an Häftlinge übergeben haben 

Im Komplex des Moabiter Kriminalgerichts, zu dem auch die JVA Moabit gehört, soll eien Anwältin Drogen an Häftlinge übergeben haben 

Die Berliner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die Strafrechtsanwältin Stephanie B. wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. B. wird vorgeworfen, Drogen in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit geschmuggelt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft soll die angeklagte Anwältin am 21. Dezember 2015 einem Häftling fünf Tabletten der Droge Tilidin übergeben haben und kurze Zeit später weitere 15 Pillen, berichtet die "Bild"-Zeitung (zahlungspflichtig). Das Opioid Tilidin ist ein verschreibungspflichtiges Schmerzmittel, das auch als Partydroge eingesetzt wird. Ziel sei es gewesen, das Mittel im Gefängnis "gewinnbringend" weiter zu verkaufen, zitiert die "Bild"-Zeitung aus der Anklageschrift. 

Medienbericht: Anwältin soll Sex mit Häftlingen gehabt haben Als Mitangeklagter sitzt auch der Häftling im Prozess auf der Anklagebank, sagte eine Sprecherin des Kriminalgerichts Moabit der Berliner Morgenpost. Er sei derzeit im Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht. Doch damit nicht genug: Wie im Zuge der Ermittlungen herausgekommen sein soll, soll die Anwältin im Gebäude-Komplex des Kriminalgerichts Moabit Sex mit mehreren Mandanten gehabt haben, berichtet die Zeitung. Auf einem Video, das der Staatsanwaltschaft vorliege, soll Stephanie B. im Anwaltszimmer beim Sex mit einem Gefangenen zu sehen sein. Im selben Raum soll auch die Übergabe der Drogen stattgefunden haben. Der Prozess gegen die 39-jährige Juristin beginnt am 18. Dezember. (morgenpost.de)

Neues Verb: zurückpöbeln

Obwohl ich kein Fan von Til Schweiger bin, halte ich diese Meldung in Sachen "verbale Waffengleichheit herstellen" für wichtig.

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... Das Beste für den Schauspieler: Seit drei Wochen darf er mit richterlichem Segen zurückpöbeln. Das Landgericht Saarbrücken wies die Klage einer Frau zurück, die ebenfalls von Schweiger auf dessen Facebook-Seite „vorgeführt“ wurde – und darin eine Mobbing-Attacke gegen sich sah. (bild.de)

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Wer war eigentlich diese Frau, die glaubte gemobbt zu werden, nachdem sie vorher offenbar etwas Unpassendes gesagt hatte. – Ich suche und finde.

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Til Schweiger war nicht persönlich vor Gericht erschienen

Die Frau hatte Schweiger nach der Bundestagswahl gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, wie er es vor der Wahl bei einem Einzug der AfD in den Bundestag angekündigt habe. Zudem schob sie den Satz hinterher: „Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an.“ Der Schauspieler antwortete ihr darauf „hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?“

Das Gericht hatte das persönlichen Erscheinen von Schweiger angeordnet. Dieser hatte aber seine Anwältin Stephanie Vendt aus Hamburg geschickt. Das sei in Ordnung, ein Ordnungsgeld gegen Schweiger werde nicht verhängt, sagte Richter Jung.

Schweigers umstrittenen Eintrag am 28. September haben mittlerweile rund 2700 Besucher auf der Facebookseite des Filmstars mit „Gefällt mir“ gekennzeichnet. Es gibt aber auch etliche kritische Anmerkungen. „Die Filme (von Schweiger) finde ich klasse, keine Frage. Aber private Nachrichten öffentlich darzustellen geht gar nicht“, schreibt eine Frau. Oder eine andere: „Private Nachrichten zu veröffentlichen, ist eine Straftat. Das gilt auch für Prominente.“ (dpa)

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Das mit der Straftat am Schluss, das ist wieder so eine Sache für das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“, um es mal auf juristisch-geschwurbelt auszudrücken. Wenn demnächst ein Erpresserbrief oder eine bodelose Beleidigung für mich kommt, dann darf ich solcherlei offenbar nicht veröffentlichen, weil der ja private Nachrichten an mich war.

Mittwoch, 30. August 2017

Der Begriff 'Volksverhetzung'

Mein später Kommentar in der ZEIT. Ob der wohl da stehenbleibt? Zur Vorsicht kopiere ich ihn mal hierher.

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Hat jemand bemerkt, dass die Kommentarspalte bei dem Fischer-Volksverhetzung-ZEIT-Artikel sehr schnell die Tore zugemacht hat? Vorgestellt um 29. August 2017, 19:10 Uhr, Kommentarschluss am gleichen Abend um ca. 22:30. Warum denn diese Eile?!

Und ich wollte dort doch anmerken, dass a) der Begriff Volksverhetzung seltsam aus der Zeit gefallen ist. Dazu bräuchte es ja ein Volk, das sich so mir nichts dir nichts "verhetzen" lässt. Da doch das Volk heute aus mündigen Bürger besteht, ist diese Annahme und damit der Straftatbestand hinfällig. Der Paragraph sollte gleich mit dem von der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter durch Satire abgeschafft werden. b) Noch bevor ich (beim SPIEGEL) gelesen hatte, wer da angezeigt hat, habe ich gedacht: Wer ist das wohl, der mit der Anzege? Das kann doch nur der Dr. Thomas Fischer sein! Und -- Bingo! Was sagt das wohl, dass das vorauszusehen war, vor allem im Verein mit a)?

Freitag, 23. Juni 2017

Die "herrschende Meinung" der Juristen

Für Menschen, die der Auffassung sind, dass wahr und falsch irgendwie empirisch, durch Versuchsanordnungen und wiederholbare Experimente gefunden werden, ist die herrschende Meinung der Juristen immer schon eine ungeheuer schräge Sache. Auf der anderen Seite: So ist das nun mal in Diskurswissenchaften, die keine Naturwissenschaften sind: Es wird gequasselt und noch mal gequasselt, und am Ende schaut man, auf welche Seite sich die Quasselwaage neigt. Voilà, die herrschende Meinung!

Und dann auf einmal doch ein kritischer Hinweis auf dem Kreis der Fachleute heraus:

"Fatales zum Thema: herrschende Meinung. Besteht jedoch kein allgemeiner dogmatischer Konsens, so kann aus wissenschaftlicher Sicht die bloße Autorität einer „herrschenden Meinung“ eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Sachargumenten von jener und anderen Meinungen nicht ersetzen. In einem solchen Vorgehen wird ein „Zeichen eines gewissen Niederganges der Rechtskultur“ gesehen, da dadurch die „Fähigkeit, überhaupt eigene Gedanken zu entwickeln“, erlahme und in letzter Konsequenz eine „Erstarrung des Rechts“ drohe. Roman Schnur, Der Begriff der „herrschenden Meinung“, in: Karl Doehring (Hrsg.), Festgabe für Ernst Forsthoff, München 1967, 46."

Mittwoch, 8. März 2017

Thomas Fischer und Jan Böhmermann

Gestern hat mich eine Diskussion auf der ZEIT-Seite die Kolmne von Thomas Fischer interessiert.  Und ich habe als BDLB bei den "Kommentaren" mitgemacht.

Als ich jetzt nachschaue, was sehe ich? "Entfernt". Ich antworte.

"Entfernt. Wir bitten um sachliche Kommentare. Die Redaktion/rgo"

Als ich das jetzt gesehen habe, war ich -- zum ersten Mal seit hier mitlese und mitschreibe -- vollkommen platt. Ich kann eigentlich ganz gut einschätzen, wie 'sachlich' meine Kommentare sind, ich werde sehr selten hier rausgenommen, und bei diesen sehr seltenen bisherigen Fällen habe ich gegrinst: "Schon ok!" Was ich gestern hier geschrieben habe, war, da bin ich sicher, zwar an einer Stelle leicht polemisch, aber in der Gesamtheit zur Sache und nicht unsachlich. 

Na gut, ich hatte eine Kopie. Sollte es jemanden wirklich interessieren -- anschließend lässt es sich mit den üblichen Mitteln an anderer Stelle finden und beurteilen.

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Nämlich hier. Geschrieben hatte ich also:

“Mir geht es hier nicht um Kritik eines Urteils, das ich gar nicht kenne, sondern um das grundsätzliche Problem.“ [Thomas Fischer in seiner Kolumne]

Warum erinnert mich das Zitat an die Causa Böhmermann? “Mir geht es hier nicht um Kritik eines Urteils, das ich gar nicht kenne, sondern um das grundsätzliche Problem. Vielleicht weil es in beiden Fällen um eine eingeübte juristische Finte geht?
Nun denn, Böhmermann: »Also das jetzt, das dürften Sie auf keinen Fall sagen. Denn was wäre ein Schmähgedicht: ›Sackdoof, feige und verklemmt, / ist Erdogan, der Präsident. / Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, / selbst ein Schweinefurz riecht schöner.‹ Also, das dürfte man auf keinen Fall sagen!
Fischer: »Mir geht es hier nicht um Kritik eines Urteils, das ich gar nicht kenne, sondern um das grundsätzliche Problem. ›Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein (illegales) Straßenrennen bestreiten. Was ›denken‹ Sie, falls Sie etwas denken? Was ›fühlen‹ Sie? Was wollen Sie? Und vor allem: Welche ›subjektive Vorstellung‹ haben Sie im Hinblick auf die Schädigung der Rechtsgüter Unbeteiligter (hier: das Leben Dritter)? Konkret: Ist es Ihnen ›egal‹ ob Sie ...‹«
Ich meine, wenn das, was Herr Fischer sagt, nichts mit dem Berliner Urteil zu tun hat, und zwar als kritische Anmerkung – was soll es denn dann hier?

In meinem Fach gibt es den Terminus ›Präsuppostion‹. Mal grob übersetzt mit: ›das, was alles mit angenommen wird, wenn man über eine Sache spricht‹. Ich schlage mal vor, dass die Juristen zur Erweiterung ihres Horizonts sich mal ausführlicher mit diesem Begriff beschäftigen.

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Nun denn, beim Wiederlesen eben habe ich allmählich verstanden, was den Zensor der ZEIT aufgeregt hat. Das hier ist eine doppelt gedrehte Finte: ein Zitat im Zitat eines Zitats. Jedenfalls kann man es, wenn man müde ist vom andauernden Mitlesen, so sehen und empfinden. Noch dazu, da die Böhmermann-Worte, zitiert, die in der ZEIT ja nun keinen Platz haben, weil sie -- wirklich geschmacklos sind. Jetzt steht das Ganze also nicht mehr im ZEIT-Forum, sondern hier.

Samstag, 17. Dezember 2016

Die Welt der Juristen ...

... ist einfach eine faszinierende! Und weil im Wikipedia-Café* jemand fragt: "Ist schon wieder Jura-Erstsemester-Tag?" fühle ich mich aufgerufen, ein Fortschrittenenbeispiel einzufügen:

"Der schwer gekränkte, gehörnte, aber geniale Elektronikingenieur A [das bitte in Juristen-Deutsch umformen] bringt eine Bombe im Haus seines Rivalen B an, wobei die Bombe so konstruiert ist, dass sie viel später, nämlich genau 1 Jahr nach Verjährung entsprechend dem Tatbestand Totschlag, zündet und sichergestellt ist, dass diese Bombe nur den B und keine Unbeteiligten tötet." Prüfen Sie die Sachlage entsprechend Mord, Totschlag, Verjährung und allfälliger möglicher weiterer Tatbestände!"

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* Wenn nicht mehr da, dann im Archiv nachschauen!

Freitag, 16. September 2016

Lars Leuschner

Liegt man ganz falsch, wenn man vermutet, dass der Professor Leuschner von der Jahrtausend-Ivy-League-University Osnabrück einfach ein lustiger Bursche ist, dem es nach einer langen Arbeitswoche am Freitag Nachmittag in den Sinn kam, dass sein Name auch mal in allen deutschen Zeitungen stehen sollte? 'Warum denn immer nur die anderen?', wird er sich gedacht haben.

Amtsgericht: FC Bayern e.V. wird nicht gelöscht | Der FC Bayern München e.V. bleibt bestehen. Das Registergericht am Amtsgericht München hat die Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens abgelehnt, wie es am Freitag mitteilte. Lars Leuschner, ein Professor der Universität Osnabrück, hatte Anfang August die Löschung des eingetragenen Vereins aus dem Vereinsregister wegen Rechtsformverfehlung angeregt. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts gibt es kein Rechtsmittel.

Wahrscheinlich sind dem Herrn Professor qua bürgerlichem Beruf wenig Kosten entstanden. Und in den Zeitungen hat er nu ja gestanden. Also -- prima gelaufen für ihn. Auch wenn seine Klage abgewiesen wurde.

Aber vielleicht -- vielleicht wollte er auch nur unbedingt in meinen Blog?! (Ok, kleiner Scherz.)

Mittwoch, 14. September 2016

Ein mutmaßlicher litauischer Autodieb

Zufallslektüre, via Google News gefunden:

"Ein mutmaßlicher Autodieb hat sich in der Nacht eine filmreife Verfolgungsjagd mit der Düsseldorfer Polizei geliefert. Die Fahrt endete im Uni-Parkhaus, wo der 37-Jährige mit seinem Geländewagen eine Mauer durchbrach und aus dem ersten Stock in die Tiefe stürzte. | Um kurz nach Mitternacht soll der 37-jährige aus Litauen nach Polizeiangaben einen fabrikneuen Geländewagen vom Areal eines Autohauses in Mönchengladbach gestohlen haben. Schon dort habe der Mann mit dem gestohlenen Fahrzeug ein Tor durchbrochen, um zu flüchten. |...| Begleitet von Notarzt und Polizei wurde der mutmaßliche Autodieb in ein Krankenhaus gebracht. Nach Polizeiangaben war er aber nur "minimal verletzt", da alle Airbags beim Sturz des Wagens ausgelöst hatten. Der Mann wurde über Nacht in Polizeigewahrsam genommen und am Mittwochvormittag wieder freigelassen. Er hat bei seiner ersten Befragung durch die Polizei eingeräumt, vor der Tat Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. | Der Unfallfahrer wurde erst vor wenigen Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Er war zuvor bereits wegen schweren Diebstahls in Erscheinung getreten, sagte ein Polizeisprecher. Gegen ihn wird noch immer wegen früherer Delikte ermittelt. Der 37-Jährige lebt in Mönchengladbach." (rp-online.de)

Anmerkung: Wieder mal das schöne und politisch hochkorrekte mutmaßlich. Der Mensch hat das Auto geklaut, rast davon, wird gleich darauf geschnappt, aber: Er ist nur mutmaßlich der Dieb. Er könnte ja seine Seele während der Fahrt mit einem Außerirdischen getauscht haben. Dann: Er ist gerade aus der Untersuchungshaft raus, aber: weil er sowas wie einen festen Wohnsitz hat -- den er, denkt der juristische Laie, natürlich jederzeit verlassen könnte, um nach Litauen oder sonstwohin zu gehen, worauf er dann kostenaufwendig (!) gesucht werden müsste -- also gut, er wird gleich wieder entlassen. Ab welchem Tatbestand wird man in Deutschland eigentlich nicht sofort wieder entlassen, nachdem die Blutprobe entnommen worden ist? Wenn man ohne festen Wohnsitz ist und Radieschen geklaut hat?

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"Am 1. April 1984, neun Monate nach dem Tod von Karen Oehme, holte er eine 29-Jährige, die er flüchtig kannte, zu Hause ab und fuhr mit ihr auf einen einsamen Feldweg. Dort zwang er die Frau zu Oral- und Analverkehr. Er legte ihr eine Strumpfhose locker um den Hals und drohte, sie umzubringen und in den Rhein zu werfen. Die junge Frau wurde zweimal vergewaltigt, wie Karen Oehme im Jahr zuvor. Nach zehn Stunden fuhr er sie nach Hause. | Im November 1985 suchte sich M. ein weiteres Opfer, diesmal eine 20-Jährige. Er würgte sie und vergewaltigte sie zweimal, außerdem spielte er bedrohlich mit einem Wollschal. | Die Frau merkte sich das Kennzeichen seines Wagens. Am nächsten Tag wurde M. festgenommen. Gegen Auflagen ließ ihn das Gericht noch am selben Tag wieder laufen: einen Vergewaltiger, einschlägig vorbestraft, offenbar Wiederholungstäter. (SPIEGEL)

Dienstag, 30. August 2016

Der Unterschied zwischen bipolarer ...

... und Borderlinestörung.

Danach habe ich, mit vagen Erinnerungen, gesucht und ich wurde fündig: Der große Thomas Fischer führt uns vor (Achtung! doppelte Bedeutung):

"Frage eins: Kennen Sie, verehrte Leser(innen), den Unterschied zwischen bipolarer und Borderlinestörung? Ja? Alle Achtung! Damit liegen Sie schon einmal über dem Durchschnitt der in Deutschland bei Gericht tätigen forensisch-psychiatrischen Sachverständigen. | Von den Richtern, die mit diesen Begriffen um sich werfen, dass es nur so spritzt, ganz zu schweigen. Ich rege einen Test an (als amtlich anerkannter Nestchenbeschmutzer – Obacht FAZ! – darf ich das): Aufforderung an 800 Strafrichter, 100 Staatsanwälte und 100 Strafverteidiger, binnen 60 Minuten ohne Hilfsmittel die wesentlichen Unterschiede zwischen dissozialer, gemischter, narzisstischer [sic], borderlinerischer und bipolarer Persönlichkeitsstörung im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Straftaten nach den Paragrafen 249 ff. [Raub, Schwerer Raub, Raub mit Todesfolge] und 174 ff. [Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen] StGB zu skizzieren. Meine drei Prognosen: ..."

Für alle, die nicht ganz sicher sind, empfehle ich den Wikipedia-Artikel 'Psychische Störung', der die folgenden Stichworte enthält ...

Also, auf geht's! Packmas!

Und am Ende werden wir feststellen: Wir befinden in der extrem konstruktivistischen Welt der Psychiatrie. Eine Welt, in der immer weiter versucht wird, den Nebel der Geistesgestörtheiten, der nur Vagheiten und Übergänge kennt, in ein Raster zu bringen. Davor, vor diesem Versuch, kann man Ehrfurcht haben. Oder ihn für die Auswirkungen einer berufsbedingten Zwangsstörung namens Definitoritis professionalis halten. Ganz nach Gusto.

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