Sonntag, 25. März 2018

Tho­mas Fi­scher, 64

Das ist ja nun eine wahrhaftig erstaunliche Meldung! Die der SPIEGEL, noch dazu in voller Länge, auch online stellt.

Richter in Ungnade • Die Zu­sam­men­ar­beit des ehe­ma­li­gen Vor­sit­zen­den Rich­ters am Bun­des­ge­richts­hof, Tho­mas Fi­scher, 64, und der Wo­chen­zei­tung »Die Zeit« hat ein jä­hes Ende ge­fun­den. »Herr Fi­scher schreibt für uns nicht mehr«, heißt es auf Nach­fra­ge. An­fang Ja­nu­ar hat­te Fi­scher ei­nen Text vor­ge­legt, der sich kri­tisch mit der Be­richt­er­stat­tung über die Vor­wür­fe meh­re­rer Frau­en ge­gen den Re­gis­seur Die­ter We­del be­fass­te. (spiegel.de)

Ein wenig verwunderlich, dass die ZEIT nicht die Größe hatte, einfach Fischers Artikel zu übernehmen, und halt gegebenenfalls kritisch zu kommentieren. Damit setzt sich fort, was dem Leser der Kommentare auf der ZEIT-Seite eigentlich schon klar war: Die Grenze zwischen "Zulassen nur vernünftiger Meinungsäußerungen" und "Zensur" ist schwierig zu ziehen. Erstaunlich noch einmal, die Kleinigkeiten und Feinheiten: "'Jetzt', so Fi­scher, 'hat man mir so­gar mein ›Zeit‹-Frei­abo mit so­for­ti­ger Wir­kung ge­stri­chen.'"

Und wer TFs Einlassungen doch lesen möchte? Hier stehen sie!

Fischer, ebd.:

Eine Zeitungs-Redaktion hat nicht über Schuld und Unschuld eines Verdächtigen zu entscheiden. Sie sollte sich daher auch nicht so gebärden. „Unschuldsvermutung“ ist ein Begriff, der aus dem staatlichen Strafprozess stammt, diesem eigentümlich ist und dort etwas Wichtiges bedeutet und bewirkt. Mit dem Presserecht und der Kompetenz von Journalisten hat er allenfalls mittelbar zu tun. Daher ist es recht verkürzt, wenn der Zeit vorgeworfen wird, sie verstoßen gegen die Unschuldsvermutung. Jeder Mensch darf – für sich – gegen diese Vermutung „verstoßen“, wie sie oder er will. Die Vermutung gilt für die Verfahren der staatlichen Strafjustiz, ist aber auch da eine spezifische Regel: „Im Zweifel“, welche von mehreren verschiedenen Tatsachenmöglichkeiten wahr ist, ist dem Urteil die für den Beschuldigten günstigste zugrunde zu legen. Die Unschuldsvermutung verlangt nicht, Zweifel zu haben, sondern sagt nur, was ein Richter tun soll, wenn er Zweifel hat.


Und dann auch noch lesenswert:

17.02.2017 / 13.03.2017 | Zeit Online-Kolumnist Thomas Fischer: „Ich bin noch nicht wirklich davon überzeugt, dass ich jemals sterben werde“ || Prof. Dr. Thomas Fischer, 63, Bundesrichter und ZEIT-Kolumnist, Mann offener Worte, polarisiert bei Lesern: Begeisterung und Zuspruch stehen Kritik und Beschimpfungen gegenüber. Im biographischen Gespräch mit Christopher Lesko erzählt Fischer von Furcht, Ausgrenzung und Heimat, von Jahren als Paketzusteller, Vorwürfen der Nestbeschmutzung beim BGH und Zweifeln an der Endlichkeit: “Unsterblichkeit ist eine Hypothese, die noch nicht endgültig widerlegt ist.“ || Von Christopher Lesko (meedia.de)

Und ab geht es in die Diskussion!

30.01.2018 / 30.01.2018 || Einspruch, Herr Fischer! || Die Replik einer Jura-Professorin auf die Medientribunal-Schelte im Fall Wedel || [...] Im Gastbeitrag für MEEDIA hat der frühere Bundesrichter und Zeit Online-Kolumnist Thomas Fischer die Enthüllungen der Zeit über schwere Vorwürfe von Schauspielerinnen gegen Dieter Wedel als "Geheimtribunal" kritisiert. Dem widerspricht jetzt Elisa Hoven, Jura-Dozentin an der Universität Köln und freie Autorin der Zeit. Tenor: Fischer ziehe falsche Schlüsse, da er von falschen Prämissen ausgehe. (meedia.de)