Sonntag, 25. März 2018

Der afghanische Flüchtling Hussein K.

Die Meldung der ZEIT: Jugendkammer des Landgerichts Freiburg hat im Prozess um den Mord an einer 19-jährigen Studentin entschieden: Der afghanische Flüchtling Hussein K. wurde wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt (Aktenzeichen 6 KLs 101 Js 37818/16 – Ak 4/17 jug). Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten anschließende Sicherungsverwahrung an – eine präventive Maßnahme für Täter, die weiter als gefährlich gelten und die therapiert werden. Eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft ist nahezu ausgeschlossen. Die Verteidiger kündigten an, Revision einzulegen.

-- MEIN KOMMENTAR --

Solche Taten sind natürlich immer Einzelfälle, und dennoch ist es wichtig, sie in die Zusammenhänge einzuordnen: Hätte das bürokratische Aufnahmesystem „Außengrenzen der EU“ und dann „Verteilung“ funktioniert, werden Informationen weitergegeben worden, dann wäre dieser Mann nach den Vorfällen in Griechenland wahrscheinlich gar nicht erst nach Deutschland gekommen.

Irgendwann kommt man immer wieder zu der Frage zurück, mit welcher Begründung Angela Merkel gleich zwei Gesetze ad hoc außer Kraft gesetzt hat. Wir hatten das hier schon mal. § 14 Aufenthaltsgesetz "Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt."  § 18 Asylgesetz "Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern ,,wenn er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist." Natürlich hat das nur indirekt mit diesem Fall zu tun. Sicher ist aber auch: Wären diese Gesetze angewendet worden, wäre dieser Mord nicht geschehen.