Montag, 11. Dezember 2017

Neues Verb: zurückpöbeln

Obwohl ich kein Fan von Til Schweiger bin, halte ich diese Meldung in Sachen "verbale Waffengleichheit herstellen" für wichtig.

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... Das Beste für den Schauspieler: Seit drei Wochen darf er mit richterlichem Segen zurückpöbeln. Das Landgericht Saarbrücken wies die Klage einer Frau zurück, die ebenfalls von Schweiger auf dessen Facebook-Seite „vorgeführt“ wurde – und darin eine Mobbing-Attacke gegen sich sah. (bild.de)

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Wer war eigentlich diese Frau, die glaubte gemobbt zu werden, nachdem sie vorher offenbar etwas Unpassendes gesagt hatte. – Ich suche und finde.

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Til Schweiger war nicht persönlich vor Gericht erschienen

Die Frau hatte Schweiger nach der Bundestagswahl gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, wie er es vor der Wahl bei einem Einzug der AfD in den Bundestag angekündigt habe. Zudem schob sie den Satz hinterher: „Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an.“ Der Schauspieler antwortete ihr darauf „hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?“

Das Gericht hatte das persönlichen Erscheinen von Schweiger angeordnet. Dieser hatte aber seine Anwältin Stephanie Vendt aus Hamburg geschickt. Das sei in Ordnung, ein Ordnungsgeld gegen Schweiger werde nicht verhängt, sagte Richter Jung.

Schweigers umstrittenen Eintrag am 28. September haben mittlerweile rund 2700 Besucher auf der Facebookseite des Filmstars mit „Gefällt mir“ gekennzeichnet. Es gibt aber auch etliche kritische Anmerkungen. „Die Filme (von Schweiger) finde ich klasse, keine Frage. Aber private Nachrichten öffentlich darzustellen geht gar nicht“, schreibt eine Frau. Oder eine andere: „Private Nachrichten zu veröffentlichen, ist eine Straftat. Das gilt auch für Prominente.“ (dpa)

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Das mit der Straftat am Schluss, das ist wieder so eine Sache für das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“, um es mal auf juristisch-geschwurbelt auszudrücken. Wenn demnächst ein Erpresserbrief oder eine bodelose Beleidigung für mich kommt, dann darf ich solcherlei offenbar nicht veröffentlichen, weil der ja private Nachrichten an mich war.