Montag, 20. Juli 2009

Die AOK und die Ärzte


Ich habe auch die Erfahrung gemacht: Beim Zahnarzt wird neben a) die popelige Kassenleistung b) die eigentliche und besser und gesondert zu bezahlende Normal- und Richtig-Leistung gestellt. Die vorsichtige Anfrage, ob man da einen Kostenvorschlag bekommen könne, plus Merkblatt, was denn den Unterschied ausmache zwischen a) und b) -- Drüberwegreden. Dabei wäre das etwas, was im Gesetz drinstehen könnte, drinstehen müsste: dass KV und Unterschied-Erklärung a) gegen b) obligatorisch dazugehören, wenn ein Arzt Sonderleistungen anbietet.

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