... letzthin im Fernsehen: Die Hartz-IV-Empfänger dürfen auf Staatskosten gegen Entscheidungen der Ämter klagen. Das tun sie dann auch in großer Zahl. Es ist ihr gutes Recht. Und die Gerichte versuchen, was bleibt ihnen auch anderes übrig, die Anträge in großen Ablage-Regalen zu stapeln.