Dienstag, 26. März 2013

Der Schlecker-Vergleich und die Fragen ...

Ich habe doch tatsächlich mal, weil mich diese Sache wirklich sehr interessiert, bei der SZ und beim FOCUS in Sachen Schlecker-Berichterstattung nachgefragt. Ein SZ-Redakteur hat die Anfrage telefonisch abgehandelt. Das hat -- für die SZ -- den Vorteil, dass ich jetzt nicht genau zitieren kann. Verstanden habe ich die vorgetragene Erklärung aber nicht. (Weil ich nicht unhöflich sein wollte, habe ich das Nachfragen nach kurzer Zeit eingestellt.) Vom FOCUS habe ich bis jetzt nichts gehört.

Also präzisiere ich mal und frage gleichzeitig, ob bei der Wikipedia jemand die Sache erklären kann:

--

Der FOCUS meldet:

"Rund 660 Millionen Euro Forderungen haben Gläubiger von Schlecker nach der Pleite der Drogeriekette angemeldet – und Firmengründer Anton Schlecker soll sein Vermögen in Sicherheit gebracht haben. Nun haben sich Familie und Insolvenzverwalter auf einen Vergleich geeinigt. Im Streit um übertragenes Vermögen aus der früheren Drogeriemarktkette Schlecker haben sich Insolvenzverwalter und Familie auf einen Vergleich geeinigt. Die Familie von Anton Schlecker zahlt 10,1 Millionen Euro, wie ein Sprecher von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz mtteilte."


Auch wenn die Wikipedia nicht die Welt an sich erklären kann, wer da durchblickt sollte sich Verdienste um das Volk, das nicht verstehen kann, erwerben.


Meine Überlegungen, die an irgendeiner Stelle falsch sein müssen:


a) A. Schlecker hat, wie oft gemeldet, sein Unternehmen als Vollkaufmann geführt. Das garantierte ihm maximale Entscheidungsfreiheit, ohne Aktionärsversammlung und so, aber auch eine volle Haftung mit allem, auch mit dem (dann eigentlich gar nicht vorhandenen) Privatvermögen.


b) Wenn AS, nun ja, genauer wohl: einen kleinen Teil seines einst riesigen Vermögens jenseits der Insolvenzmasse geparkt hat, dann müsste dieser Teil des Vermögens nach a) zurückgeholt werden; AS könnte jedenfalls nicht 10,1 Mio. zahlen. Wovon denn?


c) Wenn er seinen Kindern oder sonstwem irgendwann legal Vermögen überschrieben hat, dann gehört das denen, und sie müssen nichts zahlen. War die Überschreibung kurz vor Torschluss und illegal, dann gibt es nichts zu "vergleichen", sondern nur illegales Geld zurückzuholen.


So, wer klärt mich -- und vielleicht auch viele andere -- über einen entsprechenden Denkfehler auf?