Der Ansbacher Amoklauf wirft viele Fragen auf. Ob man solche Taten verhindern kann, ist keine dieser Fragen. Nein, man kann so etwas nicht verhindern. Aber der Schusswaffen-Gebrauch der Polizei lässt rätseln.
Vorab: In der tz stand im Zusammenhang mit dem Sollner Mord an der S-Bahn ein Bericht: Drei Jugendliche wurden von fünf anderen Jugendlichen angegriffen, einer niedergeschlagen. Der nächste Angegriffenen hatte ein Messer, hat sich gewehrt, hat auf einen Angreifer eingestochen und diesen schwer verletzt. Alle waren offenbar schwer betrunken. Der junge Mann, also der Angegriffene, hat 3 3/4 Jahre Gefängnis bekommen. Der Staatsanwalt, übrigens der, der jetzt die Sollner S-Bahn-Mörder anklagt, hatte 4 1/2 Jahre gefordert. Keine in dieser Form gerechtfertigte Notwehr, sagte das Gericht. Immerhin wird der Fall neu verhandelt.
In Ansbach schießen nun die Polizei mit einer Maschinenpistole fünf Kugeln dem Angreifer in die Brust. Was wird geschehen? War dieser Angriff Notwehr und also gerechtfertigt? Hätte man dem jungen Mann nicht auch in die Beine schießen können, um ihn von weiteren Angriffen abzuhalten? Dann hätte man ihn schnell verhören können.
Der Regensburger Fall, bei dem die Polizei den Angriff eines Studenten als Notwehr und erschießt den Mann. Ob die Darstellung der Polizei korrekt ist, wird gerade überprüft.
Schlussendlich: Die Polizei ist da trainiert, der der Mann der zum Messer gegriffen hat, nicht. Wird da nicht vielleicht doch mit zweierlei Maß gemessen?
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