Ein Fund aus der Kategorie Wär ich so schnell nicht draufgekommen!
Die Überwachenden werden allerdings sagen: Ich hatte ja einen begründeten Anfangsverdacht, und die Polizei ist nicht dafür zuständig. Und so wie die Polizei ermittelt, wenn sie einen begründeten Anfangsverdacht hat, so auch ich. Wenn Herr X keinen Schmu getrieben hätte -- jetzt weiß ich: er hat! --, dann wäre doch alles gut gewesen, und er hätte nichts zu befürchten gehabt. Sind die Datenschützer immer nur die Vertreter der Halbseidenen, auf der Skala
einfach danebenbenehmen ... hoch kriminell agieren.
Also auf der Seite derer, die sich mehr oder weniger heftig versündigen und das, was sie getan haben, hinter dem schönen Wort Datenschutz verstecken möchten?
Den Katzenlogger kann man albern finden, doch wenn jemand auf die Idee kommt, auch seine Mitmenschen per GPS zu überwachen, hört der Spaß auf. Haben die Fritzen aus der Autowerkstatt wirklich eine Probefahrt gemacht? War der Nachwuchs in der Schule oder hat er sich im Kaufhaus in der Computerspieleabteilung herumgetrieben? Wo fährt der Gatte hin, wenn er Überstunden macht? So brennend sich mancher dafür auch interessieren mag, wer jemandem einen GPS-Logger in die Tasche schmuggelt, verletzt dessen Privatsphäre und bricht sein Vertrauen. Eindeutig widerrechtlich wird die Überwachung per untergeschobenem GPS-Gerät, wenn beispielsweise ein Arbeitgeber damit heimlich die Leistung seiner Mitarbeiter im Außendienst kontrolliert.
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