Donnerstag, 24. Januar 2013

EZB als Schlapphut mit Ansprüchen

Für das wirtschaftspolitische Notizbuch: Die EZB darf also wie ein Geheimdienst agieren. Darf sie das wirklich? Wer legt das denn fest? Und wer soll da geschützt werden?!

Die Europäische Zentralbank (EZB) darf der Öffentlichkeit aufschlussreiche Papiere über die Entstehung und die Systematik der Finanz- und Schuldenkrise vorenthalten. Das besagt ein aktuelles Urteil des Gerichts der Europäischen Union.

Unter anderem geht es um ein von Experten der EZB angefertigtes Dossier, das jenes Währungsgeschäft untersucht, mit dem die US-Bank Goldman Sachs dem griechischen Staat in den Jahren von 1998 bis 2001 den Eintritt in die Euro-Zone ermöglichte. Das Dossier könnte mögliche Manipulationen aufdecken. Ein zweites Dokument korrespondiert eng mit dieser Analyse.

Gut zwei Jahre lang klagte der Wirtschaftsdienst Bloomberg Finance LP vor dem Gericht der Europäischen Union auf die Herausgabe der Papiere, weil deren Inhalt von großem öffentlichen Interesse sei. Obwohl grundsätzlich jedem Bürger der Europäischen Union das Recht auf Zugang zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank zusteht, unterlag Bloomberg. Mit dem Urteil vom 29. November 2012 wies das Gericht der Europäischen Union die Bloomberg-Klage ab. Die Zentralbank dürfe die Unterlagen auch weiterhin geheim halten, urteilten die Richter.

(WELT Online)