Freitag, 28. November 2014

Tuğçe Albayrak

Wäre ich nicht -- zum allerersten Mal und aus einem Grund, der hier nichts zur Sache tut -- auf die Seite der EMMA gegangen, ich hätte nie etwas von Tuğçe Albayrak gehört. Dabei entgehen mir solche Meldungen nicht. Sie standen nur nicht in den Zeitungen, die ich normalerweise lese. Warum eigentlich nicht?

Nun gut, die Sache ist recht neu, und vielleicht habe ich die Meldung übersehen.

"... Inzwischen ist diese junge Frau tot. Sie hat den Beistand für euch mit dem Leben bezahlt. Einer von den drei Typen hat, als sie das Lokal verließ, so auf sie eingeschlagen, dass sie stürzte und ins Koma fiel. Es war anscheinend ein 18-Jähriger mit dem Spitznamen „Jugo“ und einer langen Vorstrafen-Latte. / Die Frau, die euch zur Hilfe eilte, war Tuğçe Albayrak, 23 Jahre alt und studierte in Gießen. Sie war an diesem Abend mit ihren Freundinnen in einer Frankfurter Disco gewesen, hatte übermütig gefeiert und war zum Abschluss noch zu McDonald gegangen."

Der Mädels-Stil von EMMA ist nicht meiner, aber die Sache -- die Sache verdient doch, dass man sie öffentlich macht, diskutiert und darauf drängt, dass so etwas nicht passieren darf.

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Ich habe nachgesehen: die Süddeutsche bringt eine kleine Meldung. Der SPIEGEL, online, sogar etwas mehr. 

Und dann natürlich das fein ziselierte deutsche Recht: "Der 18-Jährige sitzt in U-Haft und schweigt. Er sei der Justiz zwar bereits bekannt, aber kein Intensivtäter. Gegen ihn wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Für eine Tötungsabsicht gebe es keinen Anhaltspunkt." Was fehlt: Das war keine Schlägerei zwischen jungen Männern. Ein junger Mann schlägt eine junge Frau ... Wird die zu vermutende relative Wehrlosigkeit des Mädchens auch juristisch gewertet, so wie die nicht vorhandene 'Tötungsabsicht'? Vielleicht muss ich doch öfter mal EMMA lesen, trotz des Mädels-Stils.

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Nachtrag (30.11.2014): Nein, das mit dem "es wäre mir entgangen" da oben, stimmt nicht. Ich war nur zufällig sehr früh dran und auf der EMMA-Site. -- Noch das -- Meinung: Der Tatbestand "Körperverletzung mit Todesfolge", der ein relativ mildes Urteil nach sich zieht, sollte überdacht werden. Es  ist ja klar und muss klar gemacht werden, dass beinahe jedes Zuschlagen unter bestimmten Umständen (X fällt und schlägt mit dem Kopf auf eine Kante, usw.) zum Tod führen kann. Körperliche Gewalt muss in Zukunft generell viel härter bestraft werden als heute!