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Donnerstag, 18. Juni 2009

Datenschutz und Badezimmer

Ich habe immer wieder mal* -- für viele ist die These eine Provokation -- die Ansicht vertreten, dass jemand, der nichts zu verbergen habe, doch auch keinen großartigen Datenschutz brauche. Wer um 13:58 über den Münchener Marienplatz geht oder um diese Zeit vor einem bestimmten Haus steht -- was soll daran schutzwürdig und privat sein? Und gleich noch eins oben drauf: Es gebe in unserer Gesellschaft überhaupt nur zwei Arten des Fehlverhaltens, die als nicht-kriminell und als im Hinblick auf den Datenschutz problematisch eingestuft werden könnten: Steuerhinterziehung in maßvoller Form und Fremdgehen.
Auf der anderen Seite: Der Datenschutz wird von allerlei Kriminellen verwendet. Kinderpornographen, Terroristen, der Mafia. Jedes Programm zum anonymen Surfen, das in einer PC-Zeitschrift angeboten wird -- schon überlege ich: Nimmt das die Terrorvereinigung Leuchtendes Kleinhirn i. G. um sich umgestört im Internet bewegen zu können? Wird der Knopf, der verhindert, dass die eigene Telefonnummer dem Gesprächspartner am anderen Ende der Leitung angezeigt wird, für einen erpresserischen Anruf oder für das Stalking verwendet?

Ich habe lange gebraucht, bis ich verstanden habe: Für viele Leute ist der Datenschutz so etwas wie der Schutz vor dem Blick in ihr Badezimmer. Sie haben ein bestimmtes Gefühl für Scham und Diskretion. Es ist eigenlich nicht schlimm, wenn einem wer beim Baden zusieht, wenn man nackt ist. Aber möchte man das?! Seit ich das überlegt habe, verstehe ich die Empfindlichen besser. Aber die, die auf Datenschutz gesteigerten Wert legen, sollten dann auch überlegen, dass es die Perverslinge und die organisierte Kriminalität gibt. Nach Sicherheit zu rufen und für den extremen Schutz vor dem Bundeskriminalamt zu sein heißt wieder mal: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!
--
* Man braucht nur das Label Datenschutz, gleich da unten, anzuklicken. Dann steht da alles.

Montag, 4. Mai 2015

"Kontakt 1"

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Montag, 3. Mai 2010

Datenschutz, Urheberrecht. Und so weiter.

Zwei kleine Begebenheiten.

Nummer eins: Als jemand, der fremde Texte achtet, frage ich bei einer Zeitung an, ob ich einen Kommentar im Volltext in meinen Blog einkopieren darf. Ich bekomme die kurze und sehr sachlich-kühle Mitteilung: Nein.

Der Kommentar stand hier. Jetzt steht er nicht mehr da. Ich habe ihn innerhalb der nächsten zwei Minuten gelöscht.

Was fällt uns dazu ein? Nun ja, der Satz: Was nicht bleibt, stiften die Journalisten.

Nummer zwei: Jemand, dem ich gesagt habe, dass ich meine Mails von meinem Intranet-E-Mail-Konto auf mein Google-Konto weiterleite: Nein, dass möchte er nicht! Dass seine Mails auf einem Google-Konto stehen.

Das wirft die interessante Frage auf, ob jemand, der mir Briefe schreibt, mir vorschreiben kann, welche Farbe mein Postkasten hat. Na ja, ok -- der Vergleich stimmt nicht ganz. Sagen wir: ... wie gut und teuer das Schloss zu meinem Briefkasten ist. Oder so ähnlich. Eine jedenfalls hochinteressante Frage für das juristische BGB-Datenschutz-Proseminar.

Dabei -- wie es der Zufall so will: In COMPUTERBILD habe ich heute nachmittag gelesen, dass Googlemail in Sachen Datenschutz unter den getesteten Freemailern der sicherste war.

Ich glaube, die Deutschen -- ach was, nicht die Deutschen. Die Deutschen sind die Deutschen. Aber gefühlt 2 x 40 Prozent sind ein eigenartiges Völkchen. Bestehend aus den konträren Gruppen a und b. (a) tun alles, damit sie berühmt werden oder halbwegs im Gespräch bleiben. Die tanzen dann, wenn ihre Prominenz schwindet, aus lauter Verzweiflung irgendwo im Fernsehen. Und (b) tun alles, damit sie im Krähwinkel für sich selbst sind und nicht versehentlich mit Dieter Bohlen oder Helene Hegemann verwechselt werden.

Donnerstag, 20. März 2014

Datenschutz, WhatsApp-Foto, Handy-Finderin

Politisch-rechtliche Diskussionen müssen möglichst konkret und an Beispielfällen entlang geführt werden, um Grenzen herauszufinden. Datenschutz? Ja, natürlich! Umfassend! -- Und wo ist die Grenze? Nirgendwo!


"13. März 2014 | 08.55 Uhr || WhatsApp-Foto soll Handy-Finderin enttarnen ... Die Polizei sucht diese junge Frau. FOTO: Bundespolizei || Essen. Die Polizei sucht mit einem Foto nach einer jungen Frau, die offenbar ein fremdes Handy eingesteckt haben soll. Die Blondine hatte sich mit dem Smartphone bei WhatsApp angemeldet. | Am Sonntag, 23. Juni 2013, vergaß ein 52-jähriger Reisender aus Emden, beim Ausstieg aus einem Zug im Essener Hauptbahnhof, sein hochwertiges Smartphone im Zug, meldet die Bundespolizei. Im November 2013 stellte die Stieftochter des Geschädigten fest, dass sich eine bislang unbekannte Person mit dem Smartphone in dem Messenger-Netzwerk WhatsApp angemeldet hatte. | Trotz kurzzeitigem Kontakt mit der unbekannten Inhaberin über WhatsApp, verweigerte diese danach jeden weiteren Kontakt. Durch die Stieftochter konnte jedoch ein Profilfoto der vermeintlichen Tatverdächtigen gesichert werden. ... Das Amtsgericht Essen hat das Profilfoto nun für die Öffentlichkeitsfahndung freigegeben. Die Bundespolizei fragt daher: Wer kennt die auf dem Foto abgebildete Frau oder kann Hinweise zu deren Aufenthalt geben? | Die Polizei nimmt Hinweisen unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 entgegen. || Quelle: top"

Ist das erlaubt? Geboten? Gefundenes Gut muss auf diese Weise aufgespürt werden können?! Gefundenes, nicht gestohlenes! Ein Smartphone, ein Rembrandt. Und mit Bild in der Zeitung, nicht in der Straßenfahndung. -- Da werden die Juristen mal wieder ganz schön viele Denkstunden damit zubringen müssen.

Ich sage mal "im Namen des vermutlichen Volkes", dass 82% der Bevölkerung, wenn es denn um eine geheime Abstimmung ginge, bis hin zu allen Kleinigkeiten die Sicherheit dem Datenschutz vorziehen. Mal angenommen, dem ist so, was dann? Müssen dann die Volksvertreter, die echten und die selbsternannten (!), wieder mal das Volk vor sich selbst schützen?

Mittwoch, 23. Mai 2018

Facebook: Kritik der Kritik

Eben im Wikipedia-Café wieder mal eine Diskussion angestoßen, zum Thema Facebook-Überwachung. Mal sehen, was dabei herauskommt. (Im Wikipedia-Café auch mit Links.)

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Heute gibt es in der Süddeutschen Zeitung, Rubrik Wirtschaft, gleich drei Artikel zum Thema Datenschutz / Facebook / Zuckerberg. (Für Nicht-Abonnenten einer davon online.) Eine – wie ich finde: wohlfeile – Empörung mal drei. Vorweg jetzt: Ich besitze keine Facebook-Aktien und vertrete auch sonst nicht die Interessen von FB. Und auch noch vorweg: Ich habe 2014 einmal eine Diskussion zu Google angestoßen. Überschrift damals: „Kritik der Kritik“. These: Wenn die Europäer dauernd an den US-Großkonzernen des Internet herumkritisieren, dann sollen sie doch gefälligst und verdammt noch mal einfach selbst was Besseres auf die Beine stellen, mit 1A Datenschutz, statt ständig nur rumzunölen! Schon heute kann doch jeder, der will, die prima Suchmaschine metager.de verwenden. ("Beim Betrieb von MetaGer werden keinerlei personenbezogene Daten gespeichert, weder Session-Cookies noch IP-Adressen und keine Browser-Fingerprints." - Wikipedia -- Für METAGER will ich noch einmal ausdrücklich werben!) Warum zum Teufel tut's denn keiner? Damals gab es zu meinem Erstaunen kaum Widerspruch und die Diskussion war für Café-Verhältnisse ziemlich kurz. – Heute also noch einmal: Die Kritik der Kritik, ausgehend von den SZ-Artikeln. A) Dass Facebook persönliche Daten „gewinnorientiert verwendet“, ist allgemein bekannt. Keiner ist gezwungen, Facebook zu verwenden. Wer es doch tut, tut das auf eigene Verantwortung. B) die öffentliche Kritik an Facebook ähnelt dem bekannten Prinzip: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! Man möchte die Vorteile genießen, aber die Nachteile mit großen Getue unter „Datenschutz“ stellen. C) Die Wiederholung meines Google-Arguments: Wenn ich mich auf Facebook einlasse, als der mündige Bürger, der ich bin, dann möchte ich nicht von irgendwelchen EU-Offiziellen und auch nicht von der SZ vorsorglich beschützt werden. Ich weiß schon, was ich tue. – Gegenargumente?

Donnerstag, 17. Juni 2010

gutefrage.net - § 7 AGB - Datenschutz

Ich fand gutefrage.net eigentlich immer ganz gut und habe wegen der größeren Einfachheit und Durchsichtigkeit wer-weiss-was.de kaum noch benutzt. Jetzt leuchtet auf einmal, bevor ich auf der Seite bin Breitbandwerbung auf und werde ich einmal automatisch eingeloggt, soll meine Angaben noch einmal machen bzw. bestätigen und die AGB unterschreiben. Normalerweise denke ich da: Na ja, die anderen werden das schon kritisch beäugt und für ok befunden zu haben. Nun schaue ich aber doch einmal hin und lese das da unten. Wieder jemand, der versucht, durch den Verkauf von Kundendaten Geld machen will. Das übliche Internet-Geschäftsmodell, Abt. "kostenlose Angebote".

Damit es keine Missverständnisse gibt: Ich erkenne an, dass solche Dienste von irgendwas leben müssen. Aber dann doch bitte mit dezent und direkt geschalteter, passgenau auf meine Fragen zugeschnitten meinetwegen. Wie Google es eben praktiziert. Aber nicht durch am Ende nicht zu kontrollierender Datenweitergabe.


§ 7 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten, welche gutefrage.net für die Anmeldung erhebt, werden lediglich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gespeichert und verarbeitet.
(2) Die Server von gutefrage.net entsprechen dem aktuellen Stand der Technik, dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg abgehört werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für alle sonstigen Übertragungen von Daten.
(3) gutefrage.net ist berechtigt, die vom Nutzer erhaltenen Daten unter Beachtung der Vorgaben der anwendbaren Datenschutz- bestimmungen zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer darin ein, dass gutefrage.net die vom Nutzer im Rahmen der Registrierung gemachten Angaben speichert und bearbeitet.
(4) Die über die zuvor genannte Verwendung hinausgehende weitere Verwendung personenbezogener Daten bedarf der gesonderten Einwilligung des Nutzers. Der Nutzer ist berechtigt, seine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, soweit er hiermit in die Verwendung personenbezogener Daten eingewilligt hat.
(5) gutefrage.net wird im Übrigen alle den Nutzer betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. gutefrage.net behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn er auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Nutzers offen legen muss.
(6) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die gespeicherten Stammdaten sowie die freiwilligen Angaben zu Zwecken der Marktforschung und zur individuellen Erstellung und Versendung ausgewählter Informationen per Post, E-Mail und Telefon genutzt werden dürfen. gutefrage.net ist ferner berechtigt, diese Daten auch an beauftragte Dienst- leistungsunternehmen (Auftragsdatenverarbeiter) weiterleiten. Die hiermit erteilte Einverständniserklärung kann jederzeit gegenüber gutefrage.net per Mail an info@gutefrage.net widerrufen werden.

Mittwoch, 9. Juni 2010

Datenschutz, Lockimage und Ähnliches


Ich würde alle Privatisierungs-, Anonymisierungs- und Verschlüs- selungsprogramme durchaus in Ordnung finden. Ohne sie zu benutzen, weil ich mich nicht so wichtig nehme, dass ich Mitleser befürchte, und weil ich, wenn doch einer mitliest, nichts weiter Interessantes und Verbergenswürdiges rumschicke.

Aber wenn ich Programme zum Verbergen und Verschlüsseln sehe, die alle meine ach so schützenswerte Privatheit schützen wollen, dann denke ich, dass da, geschützt von den Datenschutz-Sensiblen, halt nicht nur schützenswerte technische Zeichnungen durch das Internet flitzen, sondern auch: alles das, was Polizei und Richter nicht sehen sollen, einschließlich kinderpornographischer Bilder.

Mittwoch, 2. Mai 2012

Freiheit und Datenschutz: Ariane Friedrichs

Allgemein von Freiheit und Datenschutz herumzubramarbassieren ist leicht; konkret zu sagen: Das ist richtig oder falsch, wenn ein konkreter Fall vorliegt, da wird ein Schuh draus. Im vorliegenden Fall von Ariane Friedrich lautet die Frage, noch ein wenig konkreter: Wo beginnt die alte Sache: Täterschutz vor Opferschutz?

01.05.12Sexuelle Belästigung Hochsprung-Star Friedrich in der Facebook-Falle Die Affäre um den obszönen Fan im Internet gefährdet die Olympia-Vorbereitung von Ariane Friedrich: Die 28-Jährige schirmt sich ab, flüchtet vor Fragestellern und wechselt die Trainingsplätze. Von Klaus Schlütter // Sexuelle Belästigung: Hochspringerin Friedrich schließt Facebook-Seite // Hochsprung-Star: Treffen Ariane Friedrichs mit Stalker dementiert // Am liebsten würde Ariane Friedrich diesen Termin platzen lassen. Im Vorgriff auf das Leichtathletik-Meeting Istaf am 2. September dieses Jahres gibt die deutsche Hochsprung-Rekordhalterin am Donnerstag um 11 Uhr eine Pressekonferenz in Berlin. 

Samstag, 3. Juli 2021

Gericht und Datenschutz KI

Gericht verbietet die Nutzung von „EncroChat“-Daten. So ist es zu lesen. Und mit einer gravitätischen Handbewegung werden alle, die auf den Datenschutz setzen, die Rechtsstaatlichkeit feiern. 

In Wirklichkeit sind es wieder jene Datenschützer, die die besten Freunde des organisierten Verbrechens sind. Der Rechtsstaat führt sich ad absurdum, indem er auch dort sich in Pose wirft, wo er von seinen Feinden an die Wand gestellt wird.

Mittwoch, 14. Oktober 2015

Morddrohungen und Datenschutz

Der SPIEGEL meldet dies:

"Pegida-Galgen: Staatsanwalt erhält Morddrohungen per E-Mail || Die Beschimpfungen sind wüst und die Drohungen konkret: Der Ermittler im Fall des Merkel- und Gabriel-Galgens auf der Dresdner Pegida-Demo wird schriftlich mit dem Tod bedroht. || Der Staatsanwalt, der wegen einer Galgenattrappe bei einer Pegida-Demonstration ermittelt, hat Morddrohungen erhalten. Bei der Dresdner Staatsanwaltschaft sind mehrere entsprechende E-Mails eingegangen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Mittwochabend. | 'Bedrohungen und Beschimpfungen gegenüber Staatsanwälten und Richtern darf es nicht geben', sagte der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen Bedrohung ein, um den anonymen Absender zu identifizieren."

Donnerstag, 26. Oktober 2017

"Gibt es in Deutschland No-Go-Areas?"

Der User Bluemel1 wirft im Wikipedia-Café am 24. Okt. 2017 um 18:32 Uhr die im Titel genannte Frage auf. Nach einiger Zeit macht der User Janka eine Bemerkung, der der User Leif zustimmt. Ich mache anschließend gleich vier Anmerkungen.

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Anders gefragt: Sollte man inzwischen seinen Liebsten raten, sich nur noch zu bestimmten Zeiten draußen zu bewegen und Parkanlagen oder Bahnhöfe zu meiden? Sieben Männer überfallen Joggerin. Das Thema des Threads kann man mir nicht vorwerfen, denn ich habe die sieben Männer mit Sicherheit nicht zu der Tat angestiftet.--

...

Kameraüberwachung verhindert keine Verbrechen. Und die nachgelagerte Bestrafung nützt nichts, wenn die Täter eh nichts zu verlieren haben. -- Janka 01:43, 26. Okt. 2017

Sehe ich genauso.--Leif 08:50, 26. Okt. 2017

@Janka "Kameraüberwachung verhindert keine Verbrechen." Das ist ein immer wieder vorgetragenes deutsches Datenschutz-Stereotyp. Dazu folgende Anmerkungen: 1. Dass Videoüberwachung wirklich "keine" Verbrechen verhindert, ist dem Alltagsverstand nach kontraintuitiv. Videoüberwachung verhindert, immer dem Normalo-Verstand entlang, genau die Verbrechen, bei denen sich die Täter in ihrem Werterahmen rational verhalten. Heißt: Es betrifft diejenigen, die nicht erwischt werden wollen, die anderen, die Taten der Hochemotionalen und der Doofen ohne Durchblick, eben nicht. Dass ein Teil der verhinderten Verbrechen dann woanders, ohne Überwachung begangen werden, sei gleich zugestanden. 2. Den deutschen Weg in Sachen Datenschutz / Videoüberwachung erkläre ich mir mit dem Gestapo-Negativ-Gen. Die NS-Zeit hat so viel an blinder, tötlicher Überwachung produziert, dass viele wohlmeinende Bürger glauben, gegen "Überwachung durch den Staat" müsse man generell was haben. Dass das in anderen Staaten mit längerer demokratischer Tradition auch ganz anders geht, zeigt immer wieder das Beispiel Großbritannien. 3. Ab welcher Schwere des Vergehens oder Verbrechens geht die Freiheit, unbeobachtet über den X-Platz zu schlendern, vor simple Videoüberwachung mit der Löschung nach 1 Tag, wenn keine Vorkommnisse? Ich hab mal einen Filmbericht aus London gesehen, bei dem ein Taschendieb einer älteren Frau die Handtasche entrissen hat, 200 Meter weiter rannte, die Straße überquerte und gemütlich zurückschlenderte, sicher, dass die Sache geritzt sei. Es kamen ihm zwei Bobbys entgegen, die ihn festnahmen. Es waren nämlich beide Seiten der Straße videoüberwacht. Sollte man Taschendiebstahl dieser Art als minderschweres Vergehen ohne Aufklärungsbedarf einstufen? 4. Noch einmal: "... verhindert keine Verbrechen". Das ist immer nur die Hälfte der Problematik! Selbst wenn nicht verhindert wird, dann wird doch oftmals allein auf Grund der Aufnehmen aufgeklärt und festgenommen. Wir haben da viele neuere Fälle, der bekannteste wohl der des "Berliner U-Bahn-Treters". Den hätte man, glaube ich, ohne die Videoaufnahme einfach nicht gefasst. -- So, das wollte ich doch mal anmerken. Gleich fühle ich mich wohler, denn ich habe meiner Pflicht, dem Rationalen zum Sieg zu verhelfen, genügt. -- P.S. Auch wenn Täter wirklich "nichts zu verlieren haben", möchte ich sie dennoch hinter Gittern sehen. Einfach, damit es so schnell kein nächstes Mal gibt. --Delabarquera 09:59, 26. Okt. 2017

Dienstag, 12. August 2014

Dashcams in Autos

Ich stelle im Wikipedia-Café dieses zur Diskussion:

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Ich wäre an eurer Meinung interessiert und natürlich an eurer Argumentation. Meldung rauf und runter, heute. Hier nach SPIEGEL Online:

Datenschutz: Gericht befasst sich mit umstrittenen Dashcams in Autos || Das Verwaltungsgericht Ansbach befasst sich am Dienstag mit sogenannten Dashcams in Autos. Datenschützer haben die an der Windschutzscheibe montierten Kameras verboten - dagegen klagte nun ein Rechtsanwalt.

Ich denke, wir bewegen uns zwischen zwei Positionen, die ich mal in leichter Überspitzung so umschreibe:

a) Datenschutz: "Wir werden eh schon überall überwacht, jetzt auch noch, sozusagen von Bürger zu Bürger, beim Autofahren! Solche Cams gehören auf jeden Fall verboten! Wer lustige Auto-Aufnahmen sehen will, kann sich ja die Zustände und Fahrweisen auf russischen Straßen bei YouTube anschauen. Es ist doch schon bezeichnend, dass im Putin-Russland solche Kameras besonders beliebt sind."

b) Täter- und Rowdyschutz: "Na klar, die Datenschützer machen sich mal wieder zu Anwälten der Drängler, Raser und Stinkefinger-Zeiger! Jeder deutsche Freie-Fahrt-Raser soll sich austoben können, ohne dass es Beweise gibt. Das steckt doch hinter dem Verbot. Darum und nur darum sollen Dashcams verboten werden!"

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Mal schauen ...

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Nachtrag (12.09.2014): Es wurde eine lange Reihe von Meinungsäußerungen daraus. Siehe: Link ganz oben.

Montag, 4. Februar 2019

"Wir verwenden Cookies..."

Lange überlegt, dass das ständige "Wir verwenden Cookies..." mir auf die Nerven geht. Endlich nachgesehen. Jetzt ist die Frage, ob das mit Chrome auch funktioniert.

--

Internet Explorer

  1. Öffnen Sie Internet Explorer.
  2. Klicken Sie rechts auf das weiße Zahnrad.
  3. Wählen Sie "Internetoptionen".
  4. Wählen Sie die Registerkarte "Datenschutz"
  5. Bewegen Sie den Schieberegler unter Einstellungen nach unten, um alle Cookies zuzulassen.
--

Für Chrome gefunden:

Auch wenn Sie Cookies standardmäßig zulassen, können Sie sie immer noch für bestimmte Websites blockieren.

  1. Öffnen Sie auf Ihrem Computer Chrome.
  2. Klicken Sie rechts oben auf das Dreipunkt-Menü Einstellungen.
  3. Klicken Sie unten auf Erweitert.
  4. Klicken Sie unter "Datenschutz und Sicherheit" auf Inhaltseinstellungen Cookies.
--

Hier wird es duster. Überhaupt das Finden ist nicht so einfach. Das "Alle Cookies zulassen" habe ich nicht gefunden. Ich werde weitersuchen ...




Samstag, 4. Oktober 2008

Molfsee vanished again

Immerhin -- so falsch gelegen habe ich vor Kurzem nicht, als ich der Gemeinde Molfsee Selbstüberschätzung vorgeworfen habe. Heute steht in der Süddeutschen die Überschrift + Erläuterung (SZ Nr. 231, Seite 12):

"Nicht ganz im Bild. Wie sich holsteinische Städte im Kampf gegen Google blamieren".

Und dann kommt's:

"Die Revolte aus Molfsee und weiteren holsteinischen Städten und Gemeinden, die sich dem Protest anschlossen, hat jedoch zwei Haken: Keine der Gemeinden kann bisher sagen, ob die Straßenverkehrsordnung dem Willen von Google juristisch Stand hält. Roman Hoppe, der Molfseer Bürgermeister, verweist auf die noch laufende Prüfung. Andernorts wartet man auf die Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes im Kieler Landtag. Der zweite Haken: Ein Google-Sprecher hat erklärt, man wolle Schleswig-Holstein überhaupt nicht fotografieren. Womöglich zu unbekannt, das Land der Horizonte."

Ach, und noch ein Nachtrag zum Thema Datenschutz:

"Spärlich bekleidet abfotografierte Menschen sowie Männer vor Erotik-Shops sollen sich gegen 'Street View' zur Wehr gesetzt haben."

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Das war nicht in Molfsee, sondern in den USA. Ich meine, könnten die Damen und Herren es sich nicht früher überlegen, ob sie der Öffentlichkeit ihren Anblick zumuten wollen bzw. wo und was sie einkaufen wollen?
Gesetzeslage in Sachen Datenschutz: Anschauen bzw. ertragen muss ich solche Leute, nur fotografieren darf ich sie nicht.
Wenn es dann doch mal geschieht, dann ist die Diskussion groß.
Aber -- ach Gott! Ich schweife ab. Verzeihung.
Also weiter: Muss da Google herhalten, wenn einer zwar "erotisch einkaufen", das aber nicht dokumentiert sehen möchte? Und wenn ihn seine Nachbarin dabei sieht, will er der dann verbieten lassen, an dieser Ecke vorbeizugehen? Wie auch immer. Neugierig bin ich aber schon geworden. Kann man wirklich Herrn Mustermann vor dem Erotikshop so richtig als Person erkennen?! Wow.

Donnerstag, 25. August 2016

Alternative zu Whatsapp?

Ich habe mich mal umgesehen. Eigentlich habe ich gar nichts gegen Whatsapp. Aber: Was gäbe es alternativ? Nachdem ich wegen zu vieler Mails und wegen unterschiedlicher Auffassungen in Sachen Kommunikationsethik :-) bei Facebook ausgestiegen bin. 

Was lese ich? Das übliche deutsche Datenschutz- und Weltverbesserungsgerede. Wobei eben so gut wie nie die immer anstehenden drei Fragen mit ins Visier genommen werden:
  • Datenschutz: Was um Himmels willen soll ich denn warum verbergen wollen? Nur weil ich dann spezifischere Werbung bekomme? Ist das schlechter als wenn ich Werbung bekomme, die mit überhaupt nicht interessiert? Und ich weiß, dass ich nicht Brad Pitt bin! So gut wie keiner außerhalb der Werbebranche interessiert sich für mich. Das ertrage ich mit Demut.
  • Böse: Was ist, wenn unter dem Schild der Datenschützer die Verbrecher unterwegs sind? Kinderpornographen, Terroristen, Wirtschafsverbrecher der großen und kleinen Sorte?
  • Beliebtheit: Wenn ich allein dastehe mit der "deutschen App Hoccer", die "der klare Sieger" bei der Stiftung Warentest ist? Wenn die anderen Menschen Hoccer nicht installieren mögen? Was mache ich dann? Ich kommuniziere mit mir selbst? Blöd halt: Nichts ist so erfolgreich wie der Erfolg.

Donnerstag, 19. September 2013

Datenschutz und Verbrecherjagd

Datenschutz? Allgemeines Gerede hilft nicht. Konkret werden. Beispiele anführen. Grenzen festlegen. Nur so wird ein Schuh draus.

Digitale Verbrecherjagd: Nach schweren Straftaten überprüft die Polizei immer öfter, welche Mobiltelefone an Tatorten eingeloggt waren. Die Fahndungsmethode ist umstritten, aber erfolgreich Das Verbrechen schockierte München: Ende Mai radelte ein 31-Jähriger mit seiner Verlobten die Isar entlang. Auf Höhe des Europäischen Patentamts spuckte ein Mann die Frau, 28, grundlos an. Als der Verlobte den Täter zur Rede stellte, zückte der ein Messer. Mehrfach rammte er die Klinge in die Brust des Opfers, ein Stich traf ins Herz. | Die Polizei hat den Killer bis heute nicht gefasst – trotz intensiver Suche und einer ausgesetzten Belohnung von 10 000 Euro. Verraten könnten ihn vor allem zwei Dinge: seine am Tatort hinterlassenen Blutspuren und, falls er eines dabeihatte, sein Mobiltelefon. | Nach FOCUS-Informationen setzen die bayerischen Mordfahnder neben einem DNA-Massentest auf die sogenannte Funkzellen-Analyse. Dabei überprüfen sie, welche Mobiltelefone bzw. SIM-Karten zum Zeitpunkt des Verbrechens in Tatortnähe eingeloggt waren. (FOCUS Online)

  • Um solche Dinge geht es ja. Ist das dann mir der Vorratsdatenspeicherung ok? Wer sagt Nein, soll auch sagen warum er Nein sagt.
  • Nehmen wir mal an, die NSA-Krake könnte sagen, wer der Täter ist, und sie würde diese Information auch anbieten. Muss die deutsche Polizei dann Nein sagen?

Freitag, 5. März 2010

Datenschutz - ein ewiges Dilemma

Das muss man sich in Sachen Datenschutz auch überlegen: Ich gebe ein Formular an -- sagen wir eine größere neue Arbeitsgruppe. Name, Vorname, Adresse usw. Ein paar Fragen sind ein wenig heikel: Telefonnummer? Ausdrücklich fakultativ: ein Bild der betreffenden Person. Heikel, ich weiß. Es gibt bei vielen Menschen ein gerüttelt Maß an Misstrauen: das eigene Passbild herausrücken?

Nun aber, man kann die Menschen auch danach klassifizieren: Gibt eine Information / gibt sie nicht. Das ist eine sehr, sehr wichtige Information. Gegeben ex negativo. Sozusagen.

Donnerstag, 9. Oktober 2008

Gmail Drive, Datenschutz und anderes Grundsätzliche

Ich möchte wissen, ob es Sinn macht, das große Google-Postfach mittels Programmen wie Gmail Drive als Datenablage zu benutzen. Wie das geht und ob das erlaubt ist von seiten der Nutzungsbedingungen
Daraus ergibt sich im Forum Wintotal eine nicht uninteressante Diskussion zum Thema Datenschutz. Und die Erkenntnis wieder: Wie unterschiedlich doch die Menschen die Welt und sich selbst sehen!

Sonntag, 25. März 2018

Facebook!

Der SPIEGEL in dieser Woche doch wieder sehr gut. Also für mich jedenfalls. Auch wenn ich mit diesem Allerweltsthema Datenschutz in der Regel nichts anfangen kann, weil da überall verbissene und vergiftete Datenschutz-Profis unterwegs sind, die das Thema nie einmal grundsätzlich durchdacht haben. Also auch unter dieser Voraussetzung gefällt mir eine kleine Karikatur. 

Vorweg das:



Und dann das kleine Bild:


Solche Widersprüche in sich, die haben für mich etwas vollständig Unwiderstehliches!


Freitag, 14. Mai 2010

Datenschutz - Rechtsprechung - spickmich.de

Das Folgende, aus der Wikipedia konkretisiert, konnte man ja auch in den Zeitungen lesen:

"Am 27. Juni 2007 gab es eine erste Verhandlung vor der 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichtes. Eine Lehrerin vom Niederrhein hatte gegen spickmich.de geklagt, da sie Verletzungen ihres Persönlichkeitsrechts und im Datenschutz sah. Das Kölner Landgericht wies die Klage ab und entschied am 11. Juli 2007 (Aktenzeichen: 28 O 263/07) zu Gunsten von spickmich.de, da „die Benotung von Lehrern vom Grundrecht auf Meinungsäußerung gedeckt“ sei. In der weiteren Begründung des Landgerichtes heißt es, es handele sich bei den Benotungen „nicht um Tatsachen- behauptungen, sondern um Werturteile“.

Ich bin davon nicht betroffen. Aber jetzt würde mich doch interessieren, wie das mit der analogen Gleichbehandlung und der Meinungsfreiheit so steht. Also, dürfen ihre Meinung im Internet verbreiten ...:
  • LehrerInnen über einzelne SchülerInnen
  • LehrerInnen über ihre|n DirektorIn
  • Schulangehörige über Ministerialbeamte und ihre Erlasse
  • Beklagte / Angeklagte, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter jeweils gegenseitig
  • Nachbarn über Nachbarn
  • Arbeitnehmer / Untergebene über ihre Chefs / Vorgesetzten und umgekehrt
  • Steuerpflichtige ihre Sachbearbeiter
  • PatientInnen über ÄrztInnen und umgekehrt
  • ...
Wenn es da also Gruppen gibt, die nicht die anderen Gruppen im Zuge der Aufrechterhaltung der Meinungsfreiheit beurteilen dürfen, mit welcher -- hoffentlich nicht zu spitzfindigen -- Begründung dürfen sie es nicht? Und wenn es da im Namen der Meinungsfreiheit keine Grenzen gibt, dann, ihr Geschäftsgründer: sucht euch ein paar Programmierer und Website-Gestalter! Da bleibt viel zu gründen und zu tun!