Donnerstag, 19. September 2013

Datenschutz und Verbrecherjagd

Datenschutz? Allgemeines Gerede hilft nicht. Konkret werden. Beispiele anführen. Grenzen festlegen. Nur so wird ein Schuh draus.

Digitale Verbrecherjagd: Nach schweren Straftaten überprüft die Polizei immer öfter, welche Mobiltelefone an Tatorten eingeloggt waren. Die Fahndungsmethode ist umstritten, aber erfolgreich Das Verbrechen schockierte München: Ende Mai radelte ein 31-Jähriger mit seiner Verlobten die Isar entlang. Auf Höhe des Europäischen Patentamts spuckte ein Mann die Frau, 28, grundlos an. Als der Verlobte den Täter zur Rede stellte, zückte der ein Messer. Mehrfach rammte er die Klinge in die Brust des Opfers, ein Stich traf ins Herz. | Die Polizei hat den Killer bis heute nicht gefasst – trotz intensiver Suche und einer ausgesetzten Belohnung von 10 000 Euro. Verraten könnten ihn vor allem zwei Dinge: seine am Tatort hinterlassenen Blutspuren und, falls er eines dabeihatte, sein Mobiltelefon. | Nach FOCUS-Informationen setzen die bayerischen Mordfahnder neben einem DNA-Massentest auf die sogenannte Funkzellen-Analyse. Dabei überprüfen sie, welche Mobiltelefone bzw. SIM-Karten zum Zeitpunkt des Verbrechens in Tatortnähe eingeloggt waren. (FOCUS Online)

  • Um solche Dinge geht es ja. Ist das dann mir der Vorratsdatenspeicherung ok? Wer sagt Nein, soll auch sagen warum er Nein sagt.
  • Nehmen wir mal an, die NSA-Krake könnte sagen, wer der Täter ist, und sie würde diese Information auch anbieten. Muss die deutsche Polizei dann Nein sagen?