Donnerstag, 5. September 2013

André F. Lichtschlag

Wo verläuft im konkreten Fall die Grenze zwischen ... ?

  • originellem politischen Denker
  • selbstverliebtem Polit-Spinner
  • gefährlich-radikalem Polit-Theoretiker

Hier ein Beispiel, das mit bei meinem Internet-Streifzug zur Bedeutung des Begriffs 'liberal' untergekommen ist:

In einem Beitrag für Die Welt kritisierte Lichtschlag das Wahlverhalten der „Nettostaatsprofiteure“, zu denen er Beamte, Politiker, Arbeitslose und Rentner zählt, und schlug vor, darüber nachzudenken, ihnen das Wahlrecht zu entziehen, da diese „mit ihren Mehrheiten jeden noch produktiven Menschen“ niederstimmen würden. (Wikipedia)

Sicher ist zunächst, dass man, um zum Status von Lichtschlag zu kommen, eine gewisse unternehmerische Denke -- mit Kleinzeitschriften-Gründung und so --, aber keine formale Qualifikation braucht. Was zunächst nicht viel heißen mag. Aber eine formale Ausbildung, die etwas Sprachphilosophie und Logik enthalten hätte, hätte den Herrn Lichtschlag vorab schon mal darüber nachdenken lassen, dass diese Reihe Beamte, Politiker, Arbeitslose, Rentner in sich nicht stimmig ist. Und dann, dass Tradition in der Demokratie wie auch sonst eine große Rolle spielt. Der Typus "selbstverliebter Polit-Spinner" entsteht ja u. a. dadurch, dass die tragende Rolle dieser Tradition nicht beachtet wird. Eher geht ein Nadelöhr durch ein Kamel -- oder so ähnlich --, als dass solche verqueren Thesen von einer Mehrheit auch der Bruttostaatsausgebeuteten (oder wie heißen 'die anderen' dann nochmal?) für sinnvoll erachtet werden. Und wenn wir schon dabei sind: Sollte man darüber nachdenken, ob man anerkannten Polit-Spinnern das Wahlrecht entziehen sollte? Nur mal so gefragt. Wobei der ruhig denkenden Mensch natürlich sogleich weiß, dass solch eine Forderung nicht mal als Provokation vernünftig ist. Es gibt ja die Menschenrechte, und die geben dem Menschen, jedem Einzelnen, das Recht, als Polit-Clown durch die Welt zu gehen.