Freitag, 27. September 2013

Herbert Willner

Wenn von Gesetz und Bürokratie ordentlich Gebrauch gemacht wird (Willner als Ordnungsfanatiker), dann wendet sich doch alles zum Guten! Ein Lehrstück ist das! Jawohl!

... Im September 1985 wurde der Spionageeinsatz aus Sicherheitsgründen beendet. Wahrscheinlich hatte der Überläufer Hansjoachim Tiedge vor einer drohenden Enttarnung gewarnt. Gegen beide bestand bereits Spionageverdacht, jedoch war im Mai 1985 eine vom Verfassungsschutz beantragte Telefon- und Postüberwachung vom Bundesinnenministerium unter Friedrich Zimmermann wegen nicht ausreichender Verdachtsmomente abgelehnt worden. Herbert Willner kehrte zurück nach Ost-Berlin und wohnte in einem Bungalow in Wandlitz. 1987 wurde gegen ihn in der Bundesrepublik ein Haftbefehl erlassen, der aber wegen des Aufenthaltes in der DDR nicht vollstreckt werden konnte. Nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 flüchtete er nach Bulgarien, um einer Vollstreckung des Haftbefehls zu entgehen. Nach Verjährung 1995 wurde der Haftbefehl aufgehoben und das Ehepaar Willner kehrte nach Deutschland zurück. (Wikipedia)

Man fragt sich bloß, warum all die Dinge um Hans Ernst Schneider nicht auch verjährt waren.