Dienstag, 7. Februar 2017

"Ach du meine Goethe!"

Gut, das ist blöder Kalauer. Das Folgende aber nicht:

Jahrelang Honorarverträge, die jeweils nur über wenige Wochen laufen || "Als Pädagogin bin ich gern beim Goethe-Institut", berichtet eine Lehrerin aus der Düsseldorfer Filiale. "Aber unter sozialen Gesichtspunkten sind die Arbeitsbedingungen hier skandalös." Die Lehrerin unterrichtet seit mehr als zehn Jahren am Goethe-Institut. Sie hält dieselben Kurse in "Deutsch als Fremdsprache" wie ihre festangestellten Kollegen. Aber sie hat keinen Urlaubsanspruch. Wenn sie krank wird, bekommt sie keinen Cent. Und sie zahlt ihre Kranken- und Rentenversicherung aus eigener Tasche, sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. | Wie sie arbeiteten 400 Sprachlehrer deutschlandweit teilweise über Jahre hinweg Vollzeit für die Goethe-Institute - mit zig Honorarverträgen hintereinander, die jeweils auf zwei bis maximal acht Wochen begrenzt waren. Monatlich kommt man damit auf 1400 bis 2000 Euro netto. Trotz der rigiden Honorarpraxis gilt das Goethe-Institut als das Flaggschiff der Branche: Hier verdient ein Lehrer 37 Euro pro Unterrichtseinheit, in den Volkshochschulen sind es nur zwischen 23 und 29 Euro. | Jetzt sind diese freien Goethe-Lehrer - häufig mit exzellenten Referenzen - seit Freitag vergangener Woche praktisch arbeitslos. Denn: Auf einen Brief der Münchener Zentrale hin stellen die Institute keine neuen Verträge aus. Die Rentenversicherung ist dem Goethe-Institut nämlich auf die Schliche gekommen. Sie prüft, ob das Institut im großen Stil freie Mitarbeiter als Scheinselbständige beschäftigt hat. Die Goethe-Zentrale bestätigte, dass die Rentenversicherung "den Status der Honorarlehrkräfte als freie Mitarbeiter infrage stellt" (spiegel.de)

Deutschland, auch die großen und die offiziellen Stellen -- VW und jetzt das GI -- als eine Ansammlung selbstsüchtiger Trickser? Ist es das?

Ist es ein Trost, dass es an den Unis und oft an den Schulen das gleiche Muster gibt? Zeitverträge, immer wieder Zeitverträge, aber auf keinen Fall über den Zeitraum hinaus, nach dem der Beschäftigte auf Festanstellung klagen könnte! Oder: Leher, Schuljahr als Zeitvertrag. Große Ferien? Rausschmeißen natürlich, um das Geld zu sparen. Neues Schuljahr? Wieder einstellen.

Frage an die Juristen: Wo beginnt es denn, das vage, immer wieder gerne angeführte "Sittenwidrige"?