Der Verteidiger des in Deutschland vor Gericht stehenden Beinahe-Kofferbombers ist ein offenbar abwegiger Leut. Gestern im Radio: Die beiden Jungen seien doch noch so unreif und hätten halt nur gebastelt. Es hätte ihnen halt gefallen, wenn sie einen Schalter umlegen und eine Leuchtdiode blinkt. Niemals hätten sie Zivilisten umbringen wollen. (Soldaten zählen natürlich nicht. Die sind sozusagen naturgewachsene weiche Ziele.) Und die Staats- anwaltschaft und ihre Gutachter hätten sich nicht in die Vorausssetzungen der beiden hineingedacht. Das sei schlimm! Und dann das Schärfste: Die beiden hätten halt keinen anderen Weg mehr gewusst, um gegen die Mohammed-Karikaturen zu protestieren!
Könnte man die jungen Herren und den ihnen geistig Anverwandten vielleicht mal von Seiten der Anwälte verklickern, dass man in Deutschland Karikaturen auch von Jesus und eben auch von Mohammed veröffentlichen darf? Dass das Wort für solcherlei Treiben traditionell Pressefreiheit heißt ...
--
|* Nachtrag: Das war der Anwalt Bernd Rosenkranz, in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, Mai 2010. -- Dass der Angeklagte einen Verteidiger dieses Namens nicht für befangen erklären ließ, ist schon bemerkenswert.
--
|* Nachtrag: Das war der Anwalt Bernd Rosenkranz, in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, Mai 2010. -- Dass der Angeklagte einen Verteidiger dieses Namens nicht für befangen erklären ließ, ist schon bemerkenswert.