Samstag, 15. Juli 2017

"Ums Buch ist mir nicht bange..."

Eine Anmerkung zu etwas, was ich in der ZEIT zufällig gerade gesehen habe:

Indieschaf #3 — 21. September 2010
Was Gernhardt dazu sagte...

Jedes Mal, wenn ich wieder davon lese, dass das Buch bald abgeschafft werden soll, fällt mir dieses Gedicht von Robert Gernhardt ein - auch mit Verweis auf Kommentar Nr 2 :)

Ums Buch ist mir nicht bange.
Das Buch hält sich schon lange.
Man kann es bei sich tragen
und überall aufschlagen.
Sofort und ohne Warten,
kann man das Lesen starten.
Im Sitzen, Stehen, Knien,
ganz ohne Batterien.
Beim Fliegen, Fahren, Gehen.
Ein Buch bleibt niemals stehen.

[...]

© Robert Gernhardt

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vollständige Gedichte aus urheberrechtlichen Gründen nicht verbreiten dürfen. Die Redaktion/sh

--

BDLB #3.1 — vor 1 Sekunde
"... dass wir vollständige Gedichte aus urheberrechtlichen Gründen nicht verbreiten dürfen. Die Redaktion/sh"

Weil ich das per Suchen / Zufall gerade sehe: Es ist doch schön, wenn sich wenigstens die großen Betriebe an die Gesetze halten!

Auf der anderen Seite ist das auch rührend, und es erinnert mach immer an die alten Luftbild-Aufnahmen. Da brauchte es auch eine große staatliche Erlaubnis, und die klang dann sehr hoheitlich und gravitätisch. Und dann kam Google Earth, und alle Straßen, die "der Russe" im Falle eines militärischen Konflikts hätte nehmen können, waren auf einmal für alle Welt sichtbar.

Ich glaube, irgendwann wird das Urheberrecht einfach vor der Kraft des Internet-Faktischen einknicken. Wenn ein Recht aus technisch-prinzipiellen Gründen nicht durchzusetzen ist, ist es obsolet geworden. Eine Vermutung, mehr nicht.

* "In der Bundesrepublik Deutschland galt bis 1990 eine Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen. Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes ist diese Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen entfallen. Allerdings dürfen nach § 109 g Abs. 2 des Strafgesetzbuches auch aus Luftfahrzeugen Wehrmittel sowie militärische Vorgänge, Einrichtungen und Anlagen nicht fotografiert werden, wenn dadurch „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe“ gefährdet wird." (Wikipedia)

Antwort auf #3 von Indieschaf