Montag, 11. November 2013

Biedermannlich: Strafmaß für Brandstiftung

Bekommt man, wenn man ein Haus "abfackelt", in diesem Land wirklich nur 2 Jahre auf Bewährung?

Doch jetzt hat Silvio, seit Oktober letzten Jahres rechtskräftig zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, unter Eid die Wahrheit über Brand, Brandstiftung und Anstiftung ausgesagt - und die Idylle von Dolgenbrodt wird es nie wieder geben.

Und wie steht es mit Schadenersatz? Muss der Täter den Wert des Hauses ersetzen? Es scheint ja nicht so zu sein:

Ende 1995 wagte Silvio J. als Bauunternehmer den Sprung in die Selbständigkeit, "weil ich die Aufträge des Blumenhändlers ja sicher hatte". Mittlerweile hat Silvio drei Angestellte, und sein Betrieb ist der Sparkasse in Königs Wusterhausen einen Kredit über 400 000 Mark wert.

Doch ausgerechnet Silvios gesellschaftlicher Aufstieg bringt seine Auftraggeber nun vor die Richter. Silvios Anwalt Karsten Beckmann machte dem unter Bewährung Stehenden klar, daß eine Falschaussage seine junge Unternehmerkarriere beenden würde. Und weil Thomas O. beim letzten Auftrag ohnehin 14 000 Mark wegen mangelhafter Leistung einbehalten hatte, packte der jetzt so brave Bürger Silvio J. eben vorbehaltlos aus.

(Alle Zitate SPIEGEL Online)