Notizbuch
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EU-Urheberrechtsreform
Das Europäische Parlament stimmte der Reform am 26. März zu.
Besonders umstritten war vor der Abstimmung Artikel 13, der in der finalen Fassung Artikel 17 heißt. Plattformen wie YouTube, Facebook und andere haften nun direkt, sobald Nutzer etwas hochladen, das gegen das Urheberrecht verstößt. Bislang mussten sie erst reagieren, wenn ein Urheberrechtsverstoß gemeldet wurde. Der Artikel ziehe die flächendeckende Einführung von Uploadfiltern nach sich, sagen Gegner. Befürworterinnen halten es für umsetzbar, dass die Plattformen Lizenzvereinbarungen schließen.
Weiterer Streitpunkt: das Leistungsschutzrecht, das in Artikel 15 festgeschrieben ist. Nachrichtensuchmaschinen wie Google News sollen Geld an Presseverleger zahlen, wenn sie Artikelausschnitte zeigen. In Deutschland gilt schon länger Ähnliches für Presseverlage. Kritiker sagen, das deutsche Leistungsschutzrecht sei praktisch wirkungslos.
https://www.zeit.de/thema/eu-urheberrecht
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EU-Urheberrechtsreform
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Günther Oettinger warnt Deutschland vor lascher Umsetzung
Die CDU-Spitze möchte, dass die EU-Urheberrechtsreform in Deutschland ohne Uploadfilter umgesetzt wird. Parteikollege und EU-Kommissar Günther Oettinger widerspricht.
29. März 2019, 18:18 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, gra 116 Kommentare
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