Freitag, 7. Februar 2014

Jan Cuspinian und Kölderer

Ich räume ein Nebenbei-Mail-Konto auf, weil es seinen -- schönes Wort -- "Füllstand" 75% erreicht hat. Auf dieses Konto kommt all das, was werblich ist. Eine Mail fällt mir auf, Anfang Dezember 2013. Seltsamerweise taucht die Absender-Adresse tatsächlich in der Suche auf, wenn auch nur zwei Mal. Wahrscheinlich wurde die Adresse gekapert und die arme Collette weiß gar nichts von ihrem Glück.

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Von riviere.collette@neuf.fr

"Sehr geehrte/r ...,

der Betrag konnte nicht von Ihrem Konto automatisch abgezogen werden. Einzelheiten Ihrer Rechnung und die Kontonummer zur Nachzahlung finden Sie im angehängten Ordner. Es wurden Zahlungen bis einschließlich 29.11.2013 berücksichtigt. Unser Anwaltsbüro wurde berechtigt die fällige Gesamtsumme für Ihre Bestellung einzufordern. Zuzüglich wird Ihnen eine Mahngebühr von 19,00 Euro verrechnet und die Kosten unserer Tätigkeit von 37,67 Euro.

Die Gesamtsumme der Bestellung inklusive der Versandkosten entspricht 328,00 EURO.

Falls Sie die Zahlung nicht tätigen müssen Sie mit sehr erheblichen Bußgeldern rechnen. Ersparen Sie uns bitte weitere Maßnahmen gegen Ihre Person. Wir geben Ihnen bis zum 9.12.2013 die letzte Chance die Summe zu zahlen. Sollten Sie allerdings den Rechnungsbetrag in den letzten Tagen schon überwiesen haben, so sehen Sie bitte dieses Schreibe als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

Anwalt Rechnungsstelle Jan Cuspinian und Kölderer für ..."

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Was tue ich in einem solchen Fall? Natürlich, wie immer in solchen Fällen: Ich hole meine Voodoo-Puppe raus!

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Wie viele Vornamen der Herr Anwalt Cuspinian doch hat! Das ist schon fast wieder lustig. XY Cuspinian wird natürlich in allen Varianten und unter seinem wahren Namen der Voodoo-Bestrafung nicht entgehen.