Mittwoch, 19. Dezember 2018

"Die Vorhaut musste operativ..."

Notizbuch: Fundsachen

Vgl. auch SZ heute, S. 8.

Und dem deutschen Jugendlichen, der einst von einem Ladenbesitzer Schmerzensgeld dafür verlangte, dass dieser ihm genau jenen Alkohol verkaufte, durch dessen Konsum er sich später etwas im Reißverschluss einzwickte (mit weitreichenden Folgen), hätte der Richter auch „Verrückt nach Mary“ verordnen können. Nach dem Motto: So kann es gehen, mein Lieber, wenn du nicht aufpasst! Aber dafür kann der Ladenbesitzer ja nix.

Da muss ich einfach nachsehen! Hier also genauer:

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Urteil: Die eingeklemmte Vorhaut im Reißverschluss || Landgericht Nürnberg-Fürth | Kategorie: Recht & Urteile Veröffentlicht: 01. September 2012 || Ein Geschäftsinhaber sollte rund 5000 Euro Schmerzensgeld bezahlen, weil er einem 14-jährigen Alkohol verkaufte und dieser sich, nach Alkoholgenuss im berauschten Zustand, beim Verschließen des Hosenschlitzes seine Vorhaut in den Reißverschluss einklemmte. Die Vorhaut musste operativ entfernt werden. | Der bereits im Jahr 2003 verhandelte Fall ist immer wieder eine Sache zum Schmunzeln. Der Prozess dieser ungewollten Beschneidung war leider erfolglos und wurde in allen Instanzen abgewiesen. (rechtsindex.de)

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Und auch das, SZ heute, S. 8, passt noch dazu:

In dieser Situation mit einer nackten Frau für ein Skirennen zu werben, erregt entsprechende Kritik. Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner hatte das Plakat [des Künstlers Attersee] am 3. Dezember auf Facebook gepostet.

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Bedauern ist ein Begriff, der Attersee eher fern liegt. | „In einer Welt, die von Pornografie in der Öffentlichkeit besetzt ist, bin ich sehr froh, dass ich mit meiner Kunst eine dem entgegengestellte Sicht der Darstellung der Frauenwelt anbieten kann“, hatte Attersee im Schreiben an Werberat und Mikl-Leitner mitgeteilt.

Ich gebe dem Künstler recht. Und frage, warum die Studentinnen, die Fassadengedichte anprangern und dann entfernen lassen, nicht mal zur nächsten Bushaltestelle gehen, die Werbung anschauen und dann Gerichte bemühen.

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