Mittwoch, 27. Juni 2012

"Beschneidungsurteil"

"Beschneidungsurteil!" Erst mal: Was für ein Wort! Dann: Wie doch der Gedanke eines Richters, der zwei Dinge zusammenbringt, mal wieder Grundsätzliches in den Blick rückt: 

"Köln | 18:02 Landgericht | Fast einhellige Kritik am Kölner Beschneidungsurteil | Religionsfreiheit oder Körperverletzung und Verstoß gegen das Selbstbestimmungrecht? Kölner Richterspruch löst Kontroverse über die Beschneidung Minderjähriger aus. Köln: Gericht verurteilt Beschneidung als Körperverletzung | Mit seiner Entscheidung zum Beschneidungsverbot hat das Landgericht Köln eine Kontroverse ausgelöst. Jüdische, christliche und islamische Organisationen kritisierten am Mittwoch die Entscheidung als unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit. Sie appellierten an den Bundestag, für Rechtssicherheit zu sorgen. | Der Staatsrechtler Hans Michael Heinig bezeichnete das Urteil als "rechtlich, kriminalpolitisch und religionspolitisch verfehlt"." (WELT Online)

Weiter gedacht: Wenn wir hier eine Religionsgruppe hätten, die die Klitoris-Beschneidung bei Mädchen als unverzichtbaren Teil ihrer Religion oder ihrer uralten Tradition ansähe, was würden die Kritiker dieses Urteils dann sagen? (Oder haben wir diese Praktiken längst im Land und sehen darüber hinweg?) Wo verlaufen die Grenzen? Wer zieht sie? Und mit welcher Begründung zieht er sie da und nicht woanders?